„Das gefiel der Anklage gar nicht“: Beim Prozess zur Hausexplosion im „Himmelreich“ wurde der Angeklagte teilweise entlastet

16.07.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „Das gefiel der Anklage gar nicht“: Beim Prozess zur Hausexplosion im „Himmelreich“ wurde der Angeklagte teilweise entlastet

JEZT - Nach Gasexplosion in Jena zerstörtes Haus

(JEZT / OTZ | 2014-07-16) – Im Prozess vor dem Amtsgericht Jena wegen der Explosion eines Einfamilienhauses im Jenaer Wohngebiet „Himmelreich“ hat die Verteidigung des Angeklagten erstmals „punkten“ können. Wie die OTZ berichtet, haben Zeugenaussagen jetzt ergeben, dass es möglicherweise von dem 45-Jährigen Mann doch nicht beabsichtigt war, das Haus schlussendlich zur Explosion zu bringen.

Die Situation: Bei der Explosion war im Dezember 2012 das Einfamilienhaus komplett eingestürzt (siehe hierzu das Video aus der MDR Mediathek in unserem früheren Bericht). Hierzu wurden mehrere Feuerwehrleute befragt, die gestern angaben, dass an der Unglücksstelle weder eine erhöhte Gaskonzentration gemessen wurde, noch an der Gasleitung im Kellergeschoss eine Flamme gebrannt habe. Mitarbeiter der Stadtwerke Jena waren, den Zeugenaussagen zufolge, in diesem Moment noch gar nicht vor Ort gewesen, der Hauptgashahn im „Himmelreich“ somit noch nicht abgeriegelt.

Weiterhin erklärten die als Ersthelfer fungierenden Feuerwehrleute nach dem Bericht der Lokalzeitung, dass sie den Verschütteten zwar im Bereich des Kellergeschosses aufgefunden hätten. Hierzu – so ein Feuerwehrmann – habe man sich zwar durch die Trümmer vorarbeiten müssen, jedoch nicht durch Betonzwischendecken, die sämtlich zusammengestürzt waren. Dies deute darauf hin, dass sich der Verschüttete zum Zeitpunkt der Explosion wahrscheinlich nicht im Kellergeschoss aufgehalten habe, sondern im Obergeschoss, welches in die Tiefe abgerutscht sei. Diese These stützt nach Angaben der Verteidigung auch die Tatsache, dass in der Nähe seines Mandanten ein Kleiderschrank aufgefunden worden sei, welcher sich zuvor im Schlafzimmer befunden habe.

Die Anklagebehörde geht bislang davon aus, dass sich der Mann bei der Explosion im Keller aufgehalten hatte. Der Angeklagte selbst äußert sich nicht zum Tatvorwurf: Er gibt weiterhin an, sich nicht mehr an den Vorfall erinnern zu können.





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