Urteil zur Explosion eines Einfamilienhauses im „Himmelreich“: Für den Angeklagten gab es 21 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung

04.08.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Urteil zur Explosion eines Einfamilienhauses im „Himmelreich“: Für den Angeklagten gab es 21 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung

JEZT - Nach Gasexplosion in Jena zerstörtes Haus

(JEZT / OTZ | 2014-08-04) – Im Prozess vor dem Amtsgericht Jena wegen der Explosion eines Einfamilienhauses im Jenaer Wohngebiet „Himmelreich“ wurde heute das Urteil verkündet. Wie die Ostthüringer Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, wurde dabei ein 45-jährigen Jenaer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Schöffengericht habe es als erwiesen angesehen, so die OTZ, dass der Mann im Dezember 2012 sein Einfamilienhaus im Wohngebiet „Himmelreich“ in die Luft gesprengt hatte. „Es gibt keinen vernünftigen Zweifel“, wird der Vorsitzende Richter Frank Hovemann in der Lokalzeitung zitiert, “ dass es ein Suizidversuch des Angeklagten war.“ Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil, dass der Angeklagte wegen der besonderen psychischen Konstellation vermindert schuldfähig gewesen sei. Nur deshalb sei des Strafmaßes auf ein Jahr und neun Monate festgelegt worden, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, zusätzlich auch noch u.a. 300 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Bewährungszeit für den Jenaer beträgt insgesamt zwei Jahre.





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