Landtagswahl 2014: „Briefwahl – wie geht das? (Teil 2)“ – Briefwahlvorgang (Reihenfolge des Handlings bei der Briefwahl)

12.08.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Landtagswahl 2014: „Briefwahl – wie geht das? (Teil 2)“ – Briefwahlvorgang (Reihenfolge des Handlings bei der Briefwahl)

JEZT - Wahlzettel zur Landtagswahl in Thueringen - Symbolbild

(JEZT / THÜRINGEN | 2014-08-11) – Sie wollen bei der Landtagswahl in Thüringen wählen, sind aber am Wahltag, dem 14. September 2014, nicht in der Lage ihren Wahlbezirk (Wahllokal) aufzusuchen. Dann besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen. „Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Haben Sie die Briefwahlunterlagen beantragt, bekommen Sie von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen zugeschickt, dies sind:

a) der Wahlschein
b) der amtliche Stimmzettel
c) der grüne Stimmzettelumschlag
d) der rote Wahlbriefumschlag
e) ein Merkblatt.

Hat der Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen erhalten, ist für die Landtagswahl wie folgt zu verfahren:

  1. Der Wähler kennzeichnet den Stimmzettel der Landtagswahl persönlich und unbeobachtet.

  2. Er legt den Stimmzettel in den grünen Stimmzettelumschlag für die Landtagswahl und verschließt diesen.

  3. Dann unterschreibt der Wähler die auf dem Wahlschein vorgedruckte “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” unter Angabe des Ortes und des Datums.

  4. Zum Schluss werden der verschlossene grüne Stimmzettelumschlag und der unterschriebene Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag der Landtagswahl gesteckt und verschlossen.

Der Wahlbriefumschlag (rot) muss dann verschlossen an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersandt werden. Die Wahlbriefe können dort auch abgegeben werden.

Bitte beachten Sie die beigefügten Informationen (entnommen dem amtlichen Merkblatt):

Im Bereich der Deutschen Post AG werden die Wahlbriefe unentgeltlich befördert. Will der Wähler von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mittels Briefwahl wählen, hat er den Wahlbrief selbst freizumachen. Auch bei Inanspruchnahme einer besonderen Beförderungsform, z.B. Eilzustellung oder Einschreiben, haben die Absender den das normale Entgelt übersteigenden Betrag selbst zu entrichten. Die Wahlbriefe sollten spätestens am Donnerstag, dem 11. September 2014 bei der Post aufgegeben werden; bei entfernter liegenden Orten entsprechend früher. Verspätet eingehende Wahlbriefe nehmen an der Wahl nicht mehr teil. Der Wähler trägt allein das Risiko einer verspäteten Ankunft des Wahlbriefes, auch wenn ihn selbst keinerlei Verschulden trifft.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, die Briefwahl selbst auszuüben, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person seines Vertrauens bedienen. In diesem Fall hat die Hilfsperson die “Versicherung an Eides statt zur Briefwahl” auf dem jeweiligen Wahlschein abzugeben.

„Darüber hinaus hat der Wähler die Möglichkeit an Ort und Stelle zu wählen, d.h. direkt in der Gemeindebehörde die Briefwahl auszuüben. Diese Möglichkeit erspart die aufwendigen Postwege und wurde bei den letzten Wahlen von vielen Wählern genutzt Bitte informieren Sie sich und beachten Sie den Briefwahlzeitraum sowie die Öffnungszeiten bei der Gemeindebehörde. Vor allem: vergessen Sie nicht die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Wichtig ist: Gehen Sie zur Wahl! Nutzen Sie die demokratische Möglichkeit zur Mitbestimmung!“, so Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Weitere Informationen finden Sie HIER im Internetangebot des Landeswahlleiters für den Freistaat Thüringen.





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