„22. Jenaer Fassadenpreiswettbewerb“: Bewerbungen von Hausbesitzern werden bis zum 07.11.2014 angenommen

11.10.14 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „22. Jenaer Fassadenpreiswettbewerb“: Bewerbungen von Hausbesitzern werden bis zum 07.11.2014 angenommen

JEZT - Fassadenpreis der Stadt Jena 2014 - Logo © MediaPool Jena

(JEZT / BARBARA GLASSER) – Auch in diesem Jahr schreibt die Stadt Jena erneut den Fassadenpreiswettbewerb aus. Bewerbungen für den insgesamt „22. Jenaer Fassadenpreis“ werden noch bis zum 7. November 2014 im Fachdienst Stadtplanung, Team Städtebau & Planungsrecht, angenommen (siehe hier das Foto des siegreichen Gebäudes des Vorjahres).

Der Jenaer Fassadenpreis 2014 wird vergeben für:

  • beispielhafte Ergebnisse fachgerechter Erhaltung oder Wiederherstellung vorhandener Fassaden,

  • vorbildlich ausgeführte Fassaden von Neubauten,

  • hervorragende Sanierung vorhandener Gebäudesubstanz in ländlichen Ortslagen,

  • überzeugende architektonische Gestaltung und ästhetischen Anspruch,

  • handwerkliche Qualität und das Erscheinungsbild des Objektes in Verbindung zum angrenzenden Raum.

Auch die Begrünung des Hauses in Zusammenhang mit der architektonischen Lösung kann besonders gewürdigt werden.

JEZT - Das Gewinnergebaeude im Fassadenpreis der Stadt Jena 2013 - Foto © Prof Dr Witold Zenk

Und dieses Mal gibt es zudem einen Sonderpreis der Jury zur Förderung innovativer Bautechnologien zur Energieeffizienz. Mit ihm sollen Bauvorhaben gewürdigt werden, bei denen sich die Verbindung von Architektur mit der Nutzung erneuerbarer Energien und Techniken zur Erhöhung der Energieeffizienz in besonders vorbildlicher Qualität in den Fassaden widerspiegelt.

Teilnahmebedingungen

Beteiligen können sich private Bauherren, die im oben beschriebenen Sinne ein Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes Jena in allen wesentlichen Teilen abgeschlossen haben. Zu beachten ist, dass die Einreicher am Beginn und am Ende der Arbeiten Bauherr war. Bewertet werden ausschließlich Wohnhäuser bzw. Wohn- und Geschäftshäuser oder Einrich­tungen, die der Öffentlichkeit dienen. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften u.ä. sowie städtische Eigenbetriebe können in die Wertung aufgenommen werden, sind jedoch von Geldpreisen ausgeschlossen.

Die Unterlagen müssen in einem verschlossenen Umschlag im Sekretariat des Fachbereichs 1, Zimmer 213 , Am Anger 26 in 07743 Jena (= ehemaliges Angergymnasium) eingegangen sein. Kennwort: „Jenaer Fassadenpreis 2014“. Hinweis: Bei Bewerbungen für den Sonderpreis soll dies bitte auf dem Umschlag vermerkt werden. Die postalische Anschrift ist: Stadt Jena, Fachbereich Stadtentwicklung / Stadtplanung, Sekretariat Dr. Lerm, PF 100338, 07703 Jena.

Die Jury tagt am 8. Dezember 2014; am 15. Dezember 2014 wird der „22. Fassadenpreis der Stadt Jena“ verliehen. Die Teilnahmebedingungen und -formulare sind auch im Internet zu finden und zwar HIER und DORT.





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