Die Stadt Jena nimmt Stellung zu irreführenden Berichterstattungen zum Thema „Landschaftsbau und Kleingärten“

18.10.14 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Die Stadt Jena nimmt Stellung zu irreführenden Berichterstattungen zum Thema „Landschaftsbau und Kleingärten“

JEZT - Landschaftsplan Jena - Symbolbild © MediaPool Jena

(JEZT / STADT JENA) – Nachdem in den vergangenen Tagen in mehreren Jenaer Onlinemedien – teils anonym – kritische Äußerungen mit zum Teil irreführenden Angaben zur Informationspolitik der Stadt Jena beim Thema „Landschaftsplan der Stadt Jena“ veröffentlicht wurden und auch Handzettel mit Informationen über den angeblich geplanten Rückbau von Kleingärten für Unruhe unter Kleingärtnern gesorgt hatten, nahm die Stadt Jena nun Stellung zum geplanten Rückbau von Gärten im Stadtgebiet.

In einem Schreiben beantwortet man von Verwaltungsseite aus die in den letzten Tagen am häufigsten gestellten Fragen bezüglich des Landschaftsplanes:

1. Werden durch den Landschaftsplan-Entwurf unsere Gärten enteignet?

Nein! – Der Landschaftsplan ist ein Fachplan der unteren Naturschutzbehörde (UNB). Er entfaltet nicht die Rechtskraft, private Grundstücke zu enteignen oder den Eigentümer oder Landnutzer zu zwingen, eine vorgegebene Nutzung durchzuführen oder einen Rückbau vorzunehmen. Eine Änderung der Nutzung ist nur möglich, wenn der Eigentümer der Nutzung zustimmt und es eine Übereinkunft zwischen Eigentümer und UNB gibt.

2. Wozu dient der Landschaftsplan?

Als Fachplan der UNB wird mit dem Landschaftsplan für das Stadtgebiet von Jena eine Planung für den Naturschutz und die Landschaftspflege vorgelegt. Dieser Plan stellt dar, was aus Naturschutzsicht auf bestimmten Flächen sinnvoll zu entwickeln wäre. Dazu wurden die Schutzgüter des Naturschutzes, wie Schutzgebiete, Biotope und Arten, Boden, Klima, Wasser, Geologie, Landschaft und Erholung, im Bestand, in den Konflikten und im Konzept in den vorliegenden 32 Karten betrachtet.

Wesentlich für die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind die Karten: B – Entwicklungskarte und A1 – Bestand.

Die Karte B stellt die Entwicklungsziele dar. Für die in dieser Karte vorhandenen „weißen Flächen“ schauen Sie bitte in der Karte A1 nach. Die weißen Flächen werden mit dem Bestandserhalt aus Karte A1 ausgefüllt.

3. Mein Grundstück liegt in der Gemarkung X, in der Flur Y, Flurstück-Nr Z. Stimmt es, dass…?

Der Landschaftsplan wurde im Maßstab 1: 15.000 erstellt. Er ist nicht Flurstücks genau. Erst bei einem konkreten Vorhaben in einer entsprechenden Planung werden die genauen Grundstücke betrachtet.

4. Mein Garten liegt im Überschwemmungsgebiet – soll mir dieser jetzt entzogen werden?

Nein! – In der Karte B – Entwicklungskarte sind alle Gärten, die im Ü-Gebiet liegen ausgewiesen als „Suchraum für die Entwicklung von Auelebensräumen…“. Aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht ist es erstrebenswert, die Auelebensräume als Grünland bzw. naturnah bis hin zu Auwald zu entwickeln.

Diese Entwicklung wird seit dem ersten Landschaftsplan von 1993 angestrebt und ist auch im derzeit gültigen Landschaftsplan von 2003 dargestellt. Eine Umsetzung dieser Zielstellungen ist jedoch nur auf Flächen möglich, auf die ein Zugriff im Rahmen der Nutzung oder z.B. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen möglich ist, wenn das Flächeneigentum vorliegt oder eine Vereinbarung mit Eigentümer und ggf. dem Nutzer getroffen wurde.

5. Welche Bedeutung besitzt im Zusammenhang mit dem Landschaftsplan das Gartenentwicklungskonzept?

Das Gartenentwicklungskonzept ist eine eigenständige Planung des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung. Das Gartenentwicklungskonzept wurde vom Stadtrat am 11.09.2013 beschlossen. Der Regionalverband war in die Planungen zum Gartenentwicklungskonzept einbezogen.

In die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes wurden Zielstellungen, die im Sinne des Naturschutzes sind, aus dem Gartenentwicklungskonzept übernommen. Die Umsetzung des Gartenentwicklungskonzeptes wird nicht über den Landschaftsplan realisiert. Es unterstützt aber in einigen Bereichen, wie z.B. in der Saaleaue, die naturschutzfachlichen Zielstellungen.

6. Wie kann der Landschaftsplan seine Zielsetzungen umsetzen?

==> durch Flächenerwerb
==> bei Nutzungsaufgabe
==> bei Grundstücksverkauf
==> über vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer
==> im Rahmen von Planungsvorhaben durch die Vorhabensträger oder die Stadt

7. Muss ich gegen den Landschaftsplan einen Widerspruch einlegen?

Der Landschaftsplan-Entwurf befand sich bis einschl. 1. Oktober 2014 in der Auslegung. Im Rahmen dieses Verfahrens können Anregungen, Bedenken und Hinweise bis 15.10.2014 mitgeteilt werden, die geprüft und entsprechend beantwortet werden.

Ein Widerspruch ist aufgrund eines Verwaltungsaktes möglich, z.B. bei einem Bescheid, der an eine Person gerichtet ist. Dies trifft auf den Landschaftsplan nicht zu, da er keinen Verwaltungsakt darstellt.





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