Der DGB Thüringen fordert zu Rot-Rot-Grün: Dem Koalitionsvertrag müssen Taten folgen!

23.11.14 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu Der DGB Thüringen fordert zu Rot-Rot-Grün: Dem Koalitionsvertrag müssen Taten folgen!

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(JEZT / DGB THÜRINGEN) – Anlässlich des heute in Erfurt vorgestellten Koalitionsvertrages von LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der DGB-Bezirk Hessen-Thüringen eine erste Bewertung vorgenommen. Gabriele Kailing, DGB-Bezirksvorsitzende, erklärt dazu: „Es ist ein Vertrag, der große Erwartungen weckt. Wir erwarten angesichts der negativen Erfahrungen mit der Vorgängerregierung, dass die neue Landesregierung den heute vorgestellten Kurs auch hält.“ Hier sei an die fehlende Umsetzung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes erinnert – ein Vorhaben, das außer auf dem Papier nie das Licht der Welt erblickt habe„, so Kailing. „Papier ist geduldig. Wir erwarten insbesondere, dass sich die neue Landesregierung auf Bundesebene für die Stärkung der Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte einsetzt und sich nicht einem blinden Spardiktat unterwirft. Kürzungen bei den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst und den Beamtinnen und Beamten werden wir nicht hinnehmen.“

Kailing und der stellv. Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, Sandro Witt, begrüßen, dass viele Initiativen der Thüringer DGB-Gewerkschaften in das Vertragswerk aufgenommen wurden. Witt dazu: „Wir haben lange dafür gestritten, dass die Auszubildenden in Thüringen ein kostenfreies Ticket für den ÖPNV erhalten und dass das Vergabegesetz zu einem Tariftreue und Vergabegesetz weiterentwickelt wird, in welchem der ÖPNV berücksichtigt ist. Was wir allerdings vermissen, ist ein landesspezifischer Mindestlohn von 8,50 Euro.“ So wie schon bei vergangenen Landesregierungen werden der DGB und die Gewerkschaften die Umsetzung der Vorhaben kritisch begleiten, so Witt.

JEZT - Gute Arbeit fuer uns alle - DGB - Abbildung © MediaPool JenaDie Themen im Einzelnen

Haushalt

Der DGB begrüßt, dass sich die Koalitionsparteien dafür einsetzen wollen, die untere Einkommen entlasten und Reiche stärker zur Mitfinanzierung des Gemeinwohls zu verpflichten. Die Gewerkschaften unterstützen die Forderung nach einer Wiederbelebung der Vermögensteuer. Angesichts der immer ungleicher verteilten Vermögen in Deutschland und angesichts der strukturellen Unterfinanzierung der öffentlichen Hand ist diese Maßnahme längst überfällig. Hierzu erwarten DGB und Gewerkschaften, dass die künftige Landesregierung hier im Bundesrat die Initiative ergreifen wird.

Nicht nachvollziehbar ist aus gewerkschaftlicher Sicht allerdings, dass eine Schuldentilgung angestrebt werden soll. Das ist finanzwissenschaftlich nicht begründbar, da die Schuldenstandsquote aufgrund der auch zukünftig steigenden Wirtschaftsleistung und des damit einhergehenden Anstieg des Steueraufkommens langfristig gegen Null sinken wird. Die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung– wie in den vergangenen Jahren schon geschehen – steigt weiter. Vor diesem Hintergrund ist ein aktiver Abbau der Staatsverschuldung unsinnig und ökonomisch kontraproduktiv: Die Landesregierung sollte diese Mittel besser für öffentliche Investitionen, für Bildung oder für höhere Zuweisungen an die Kommunen verwenden.

Beamte und Öffentlicher Dienst

DGB Forderung war es, Gute Arbeit auch für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst zu schaffen. In der Logik des Koalitionsvertrages kommt der öffentliche Dienst fast zum Schluss – erstaunlicherweise im Rahmen des Finanzteils. Eine Wertschätzung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sieht aus Gewerkschaftssicht anders aus.

Der DGB hatte gefordert, keine weiteren Stellen abzubauen. Die Arbeitsbelastungen und Arbeitsverdichtungen im öffentlichen Dienst sind aufgrund des bisherigen Stellenabbaus immens gestiegen. Außerdem wurden neue Aufgaben auf das verbleibende Personal zusätzlich übertragen. Dass die Landesregierung am bisherigen Stellenabbaupfad festhalten will, stößt auf unsere massive Kritik und wird zu weiterer unnötiger Unruhe im öffentlichen Dienst führen. Nicht weniger, sondern mehr Beschäftigung im Landesdienst ist erforderlich, damit das Land Thüringen seine gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sowie die zahlreichen neuen Aufgaben im Koalitionsvertrag bearbeiten kann.

In Sachen Beteiligung und Mitbestimmung für die Beschäftigten hatte der DGB gefordert, dass die Tatbestände der eingeschränkten Mitbestimmung in Tatbestände der Mitbestimmung umgewandelt werden und die Freistellungen an die des Betriebsverfassungsgesetzes angepasst werden. Aus Sicht des DGB als Spitzenorganisation werden diese Kernforderungen der Gewerkschaften nicht in den Blick genommen.

Der DGB und die Gewerkschaft GdP hatten zudem gefordert, dass die Einstellungen bei der Thüringer Polizei erhöht werden, um den Stellenabbaupfad zu stoppen. Aus Sicht des DGB wird mit der jetzigen Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Stellenabbau nur leicht gebremst. Eine flächendeckend präsente, bürgernahe und freundliche Polizei ist so nicht zu erreichen. Der DGB begrüßt die Absicht, ein Frauenförderprogramm in der Landesverwaltung einzuführen.

Arbeitsmarktpolitik/Bildungsfreistellung

Im Koalitionsvertrag wird unter Berücksichtigung des Wandels in der Arbeitswelt von einer zukünftigen Vorbildfunktion Thüringens gesprochen. Viele thüringische Unternehmen haben im Bereich der Tarifbindung und fairer Entlohnung erheblichen Nachholbedarf. DGB und Gewerkschaften begrüßen ausdrücklich, dass die zukünftige Landesregierung die sozialpartnerschaftlichen Beziehungen weiter fördern und gemeinsam mit den Sozialpartnern neue Wege des Dialogs zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite einschlagen will.

Das klare Bekenntnis, welches die zukünftige Landesregierung für die Unterstützung von persönlicher und fachlicher Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgibt, könnte das jahrelang erfolglose Ringen um ein Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz beenden helfen. Das Ansinnen von LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dieses Gesetz in den ersten 100 Tagen auf den Weg zu bringen, ist sehr zu begrüßen. Der bereits erarbeitete Entwurf bildet eine gute Grundlage. Er sollte allerdings im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Sinne der Beschäftigten kleiner Unternehmen noch nachgebessert werden.

Die zukünftige Landesregierung setzt auf eine Modernisierung und Humanisierung der Arbeitskulturen unter Einbeziehung der Sozialpartner. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das seit langem erforderlich, der dazu gehörende Sozialpartnerdialog muss von der Landesregierung begleitet werden.

Wirtschafts-/Strukturpolitik

Aus Sicht des DGB ist die gleichberechtigte Stärkung und Berücksichtigung von unternehmerischen Initiativen, der Anforderungen des Umweltschutzes sowie der Bedürfnisse der Beschäftigten zu begrüßen. Positiv ist auch, dass erstmals eine wirtschafts- und strukturpolitische Strategie für alle Regionen Thüringens erarbeitet werden soll. Der DGB begrüßt, dass endogene Potentiale gestärkt und neben der Exportförderung besonders jetzt auch regionale Wirtschaftskreisläufe zur Stärkung der Binnennachfrage gefördert werden sollen. Ebenfalls positiv sind die Fortsetzung einer gleichberechtigten dialogorientierten Wirtschaftspolitik mit den Sozialpartnern sowie eine Wirtschaftsförderung, die künftig verstärkt an den Kriterien Guter Arbeit orientiert sein soll.

Zur Neuorganisation der Beratungs- und Netzwerkinfrastruktur für Innovationen fehlt jedoch die Benennung eines ganzheitlichen Ansatzes, der im Sinne eines erweiterten Innovationsbegriffes auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie den Arbeitsprozess als Gegenstand der Innovationsförderung einbezieht.

Der DGB hätte sich mehr Mut zu einer grundlegenden Novellierung des Vergabegesetzes zu einem wirkungsvollen Tariftreue und Vergabegesetz mit einem landesspezifischen Mindestlohn mit sozialen Vergabekriterien gewünscht.

Es fehlt ein landesspezifischer Mindestlohn von 8,50 Euro. Zudem werden keine Aussagen getroffen über sozialen Kriterien bei der Vergabe, Kontrollen und Sanktionen bei Nicht-Einhaltung sowie Schwellenwerte.

Aus gewerkschaftlicher Sicht kritisch ist, dass das Gesetz weiterentwickelt werden soll „ohne die Unternehmen stärker zu belasten“. Zu befürchten steht, dass im Gegenzug Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der öffentlichen Haushalte das Nachsehen haben. Positiv ist, dass der Öffentliche Personennahverkehr endlich gesondert berücksichtigt wird.

Gesundheitspolitik/Pflege/Menschen mit Behinderungen

Der Ausbau neuer Modelle für eine sektorenübergreifende Versorgung ist der richtige Weg, um eine möglichst wohnortnahe Patientenversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sehen DGB und Gewerkschaften als gute Voraussetzung sowohl für eine flächendeckende gute medizinische Versorgung als auch für die Entwicklung von Präventionsangeboten.

Um die notwenige Verbesserung der Pflege in Thüringen zu erreichen, braucht es politischen Willen, aber keine Pflegekammer. Die zukünftige Landesregierung sieht das Politikfeld Pflege umfassender. Dabei messen DGB und Gewerkschaften der Initiative, zu einem Branchentarifvertrag Pflege aufzufordern, große Bedeutung bei. Gute Arbeitsbedingungen und auskömmliche Entlohnung brauchen eine solche solide Grundlage.

Die zukünftige Landesregierung bezieht sehr entschieden Stellung für eine Politik für Menschen mit Behinderung. Die zahlreichen Maßnahmen wirkungsvoll umzusetzen, wird große Anstrengungen kosten. Sehr begrüßenswert sind die Anhebung des Landesblindengeldes und eine in Aussicht gestellte Öffnung für weitere Benachteiligte wie Taubblinde und Gehörlose.

Landesprogramm gegen Rechts

Der DGB begrüßt ausdrücklich, dass das Landesprogramm finanziell besser ausgestattet werden soll. Das gilt auch für das Vorhaben, Erscheinungsformen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit klar zu benennen und in den Mittelpunkt der Arbeit dort stellen zu wollen. Das geht nicht ohne die zivilgesellschaftlichen Bündnisse und Akteure, die sich seit Jahren gegen demokratiefeindliche Einstellungen, Neonazismus und Rassismus engagieren. Mit der Bestandsgarantie für die Mobile Beratung MOBIT sowie der Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt ezra tragen die drei Parteien der Entwicklung der demokratischen Kultur in Thüringen Rechnung.

Ausbildung/Hochschule

Das Bekenntnis von LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur dualen Ausbildung bildet eine tragfähige Grundlage für die Fachkräftesicherung für Thüringen. Dass Ausbildung in dem vorgelegten Vertragswerk auch die Vorbereitung in der Schule, Vermittlung im Übergang und die Lebenssituation derer, die eine Ausbildung anstreben, umfasst, ist aus Sicht des DGB und der Gewerkschaften ein guter Ansatz. Dazu zählt insbesondere die Ankündigung, ein Azubiticket einzuführen.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sind unverzichtbar, wenn es um die Wahrung der Ausbildungsqualität und vor allem um die Interessenvertretung junger Menschen im Betrieb geht. Von daher begrüßt der DGB, dass sich die künftige Landesregierung zu den JAV bekennt und ihnen ihre Unterstützung zusagt.

Gute Arbeit muss auch für die Beschäftigten im Hochschulbetrieb gelten. Das schließt prekäre Beschäftigung aus. Das Ansinnen von LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ein Maßnahmenpaket „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ zu entwickeln, welches auf dem „Herrschinger Kodex“ basiert, ist aus Sicht des DGB und der Gewerkschaften zu begrüßen. Die im Koalitionsvertrag formulierten Absichten für eine Demokratisierung der Hochschule unter Einbeziehung aller Interessengruppen ist aus gewerkschaftlicher Sicht der richtige Weg. Der DGB begrüßt zudem das Ansinnen, eine umfassende BAföG-Reform auf Bundesebene anzustoßen und darüber hinaus der mangelnden Finanzierung der Thüringer Hochschulen etwas entgegen zu setzen.





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