„NSU“-Prozess: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat Hafterleichterung gewährt bekommen

15.12.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu „NSU“-Prozess: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat Hafterleichterung gewährt bekommen

JEZT - Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München

(JEZT / FOCUS) – Seit mehr als drei Jahren sitzt die Hauptangeklagte im Münchner „NSU“-Prozess Beate Zschäpe bereits in einer Einzelzelle in U-Haft. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS gestern berichtete seien ihr aber bereits im November 2014 aufgrund „zunehmenden Belastung“ vom Oberlandesgericht München die Haftbedingungen erleichtert worden. Die Folge: die 39-jährige Rechtsextremistin muss nicht mehr länger in einer Einzelzelle bleiben.

Die gemeinsame Unterbringung mit einer anderen Gefangenen sei der FOCUS Meldung nach „zulässig“ und würde „zu keiner Gefährdung der Untersuchungshaftzwecke führen“, soll es in einem OLG-Beschluss vom 4. November 2014 heißem. Das Münchner Oberlandesgericht änderte damit einen anderslautenden Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2011.

Die Münchner Richter haben allerdings, so der fOCUS in seiner Meldung, zur Bedingung gemacht, dass Zschäpes künftige Mitbewohnerin „keiner terroristischen Tat nach den Paragraphen 129a und 129b des Strafgesetzbuches verdächtig“ sein dürfe. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe aks auch Zschäpes aktuelle Justizvollzugsanstalt in München hätten inzwischen zugestimm, hieß es.





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