Unwissenheit schützt vor Strafen nicht / Versuchte Körperverletzung in Jenaer Bus der Linie 15

28.01.15 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Unwissenheit schützt vor Strafen nicht / Versuchte Körperverletzung in Jenaer Bus der Linie 15

Polizeifahrzeuge vor dem Gebaeude der LPI Jena Am Anger - Foto © MediaPool Jena

Polizeifahrzeuge vor dem Gebäude der LPI Jena Am Anger – Foto © MediaPool Jena

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Polizeibeamte kontrollierten am Montag (26.01.2015) gegen 13.30 Uhr in Jena auf der Kreuzung Fürstengraben / Lutherplatz einen Opelfahrer, der mittels Abschleppseil einen anderen Opel zog. Im abgeschleppten Auto, dessen Motor ebenfalls lief und das keine Kennzeichen aufwies, befand sich ein 36-Jähriger, der keinen Führerschein besitzt.

Beide Fahrer waren zwar der Meinung, dass solches nicht notwendig sei. Insofern laufen jetzt Anzeigen gegen die
beiden Männer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Duldens im Falle des abschleppenden Fahrers, außerdem wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz, denn der Transport des nicht zugelassenen Autos hätte auf einem Abschleppfahrzeug erfolgen müssen.

Versuchte Körperverletzung in Jenaer Linienbus

Am Gestrigen Dienstag Vormittag (27.01.2015) degen 10 Uhr wollte ein alkoholisierter Mann (35 Jahre alt) in der Jenaer Westbahnhofstraße einen Linienbus der Linie 15 besteigen. Auf Grund eines bestehenden Hausverbotes der Jenaer Nahverkehsgesellschaft (JeNah) forderte ihn der Busfahrer auf, auszusteigen. Daraufhin griff der Mann den Busfahrer tätlich an. Dieser blieb jedoch unverletzt.

Der Beschuldigte ist der Polizei Jena namentlich bekannt. Gegen ihn wird nun wegen versuchter Körperverletzung ermittelt.





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