„Fahndungserfolg zu Toiletten-Vandalismus“: Jenaer Kriminalpolizei schnappt die drei jugendlichen Täter

09.04.15 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Fahndungserfolg zu Toiletten-Vandalismus“: Jenaer Kriminalpolizei schnappt die drei jugendlichen Täter

JEZT - Vandalismus in der Toilettenanlage in der Jenaer Oberaus - Bildquelle LPI Jena

Vandalismus in der Toilettenanlage in der Jenaer Oberaue – Bildquelle LPI Jena

(JEZT / POLIZEI JENA) – Mit Medieninformation vom 16.03.2015 suchte die Jenaer Polizei Zeugen eines Vorfalls in den Abendstunden des 15.03.2015 im Jenaer Paradies. Bislang Unbekante hatte hierbei den Innenbereich der Toilettenanlage in der Jenaer Oberaue erheblich beschädigt. Nun sind die Täter namentlich bekannt und konnten ihrer Tat überführt werden. Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen und schließlich Zeugenhinweise führten zu Feststellung der Täter.

Soviel wurde nun bekannt gegeben: An dem Abend der Tat hielten sich bei milden Temperaturen verschiedene Gruppen Jugendlicher in der Oberaue „Jenaer Paradies“ auf, die sowohl als Zeugen oder Täter in Betracht kamen. Aufgrund des veröffentlichten Zeugenaufrufs, der auch über das Multimediaportal „JEZT“ verbreitet worden war, meldeten sich mehrere Zeugen bei der Polizei. Die Jenaer Jugendstation hatte sofort die Ermittlungen und die Sachbearbeitung übernommen.

Wie sich herausstellte, waren unter anderem damals 14, 16 und 17 Jahre alte junge Männer an dem Abend in der Oberaue. Diese kannten sich bereits und sprachen gemeinsam offenbar erheblich dem Alkohol zu. Im alkoholisierten Zustand beschädigten sie dann das Drehkreuz und randalierten in den Toiletten. Bei ihrer Sachbeschädigung handelt es sich nicht um einen „Dummer-Jungen-Streich“ sondern um eine Straftat, also um etwas, das kein Bagetell- oder sogenanntes Kavaliersdelikt mehr war.

Daher wurden auch intensive Vernehmungen durch die Polizei durchgeführt, die schließlich weitere Hinweise zur Aufklärung lieferten. Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft gegen die sofortige Einstellung des Verfahrens oder Einstellung gegen Auflagen (nach Jugendstrafrecht als Diversion bezeichnet), spiegelt sich auch die Auffassung wider, dass aufgrund der Ausmaßes der Verwüstung hierbei eben mehr vorlag, als ein bloßer „Streich“. Die Staatsanwaltschaft hat sich vorbehalten, die Entscheidung über die Strafe vor dem Jugendgericht fällen zu lassen.

Auch für unter Alkoholeinfluss begangene Straftaten müssen Täter Konsequenzen ziehen und für ihr Handeln „gerade stehen“, gerade wenn die Alkoholsünder zudem jugendlich sind. Das ist bei den drei Jungen in diesem Fall nicht anders. Die Anzeigen gegen sie werden allerdings noch im Rahmen eines Jugendstrafverfahren bearbeitet – eine Chance, aus der Tat für die Zukunft zu lernen. Zwei der drei Jungen zeigten bereits Einsicht in das Unrecht ihrer Tat während der Vernehmung als Beschuldigte.





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