Platzt der „NSU“-Prozess? – Zschäpes bisherige Anwälte Stahl, Heer und Sturm wollen ihre Mandate niederlegen!

20.07.15 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Platzt der „NSU“-Prozess? – Zschäpes bisherige Anwälte Stahl, Heer und Sturm wollen ihre Mandate niederlegen!

JEZT - Inside NSU - Symbolbild © MediaPool Jena 2015

(JEZT / TIM SCHWARZ / BILD) – Ist dies die verhängnisvolle Wende im Müncher „NSU“-Prozess vor der 6. Strafkammer am Oberlandesgericht? Nach bisher knapp 220 Verhandlungstagen wollen die bisherigen Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe mit sofortiger Wirkung ihre Arbeit beenden. Das erklärten RA Wolfgang Heer, RA Wolfgang Stahl und RAin Anja Sturm am heutigen 219. Verhandlungstag und beantragten beim OLG München ihre Entbindung von den Pflichtmandaten. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin sofort den Prozess. Das OLG München will sich am frühen Nachmittag zu dem neuen Sachverhalt äußern.

RA Heer erklärte im Gericht, er sehe eine „optimale Verteidigung“ für seine Mandantin nach der Bestellung eines 4. Pflichtverteidigers für die Hauptangeklagte als „nicht mehr möglich“ an und wandte sic dann direkt an den Vorsitzenden Richter, als er Götzl zurief: „Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt, aber das haben Sie in den Wind geschlagen.“ Unter Berufung auf die Verschwiegenheitspflicht begründeten alle drei Anwälte den Wunsch nach der Entbindung vom Mandat nicht. Gegenüber der Presse erklärte RA Heer jedoch, sie seien sich gemeinsam darüber im Klaren, dass der Prozess nach ihrer Entbindung vom Mandat völlig neu begonnen werden müsste.

Opfer-Anwalt Mehmet Daimagüler äußerte sich in der Verhandlungspause gegenüber der BILD-Zeitung mit den Worten: „Dieser Antrag ist doch nicht ernst gemeint. Die Anwälte wollen damit lediglich ihre Unabhängigkeit demonstrieren. Frau Zschäpe will, dass nach ihrer Pfeife getanzt wird. Das zeigt wieder einmal ihren Charakter. Sie ist eine dominante Person.“ Entbinde Frau Zschäpe ihre drei Anwälte nicht von der Verschwiegenheit, dann könnten diese den gestellten Antrag nicht begründen, wird Daimagüler auf BILD-Online zitiert. Einem unbegründeten Antrag werde jedoch das Gericht nicht stattgegeben können und ihn ablehnen müssen.

Der „NSU“-Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen und läuft seither mehr als 26 Monate. Die in Jena geborene Beate Zschäpe muss sich in dem Verfahren für die zehn Morde sowie eine Vielzahl weiterer Verbrechen verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ / „NSU“ vorwirft. Angeklagt als Mittäter ist u.a. der ebenfalls aus Jena stammende Ralf Wohlleben.





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