„Eine massive EInschränkung von Freiheits- und Bürgerrechten“: Wolfgang Kubicki wird gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung klagen

29.10.15 • JEZT AKTUELL, POLITIK & URBANES LEBEN, STARTKeine Kommentare zu „Eine massive EInschränkung von Freiheits- und Bürgerrechten“: Wolfgang Kubicki wird gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung klagen

Wolfgang Kubicki - Foto © FDP

Im Windschatten der Flüchtlingskrise versucht Schwarz-Rot erneut, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki (Foto) erklärte im Interview mit der „Welt“: „Den Deutschen wird vorgegaukelt, dass ihnen mehr Sicherheit gegeben wird, was allerdings Unsinn ist.“ Offenbar glaube die Große Koalition, dass Terroristen so dumm seien, ausschließlich Kommunikationsmitteln zu nutzen, die die Behörden überwachten, monierte Kubicki. „Die heute beschlossene anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist so offensichtlich verfassungs- und europarechtswidrig, dass Schwarz-Rot eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu herausfordert.“

Er sei als Anwalt und Abgeordneter auch persönlich von dieser Regelung betroffen. Kubicki erläuterte: „Ich muss mir ernsthaft überlegen, ob ich noch mit Journalisten telefonieren kann. Ich kann mir nicht mehr sicher sein, ob diese Kommunikationsdaten irgendwann gegen mich verwendet werden.“ Allerdings sieht der Freidemokrat eine Chance, die VDS bereits im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens zu stoppen. „Danach werden sich die Karlsruher Richter sicher noch zwei, drei Jahre damit befassen. Denkbar ist auch, dass die Richter das Gesetz offenkundig verfassungswidrig finden und eine Klage schnell entscheiden.“

Er warnte: „Dieses Gesetz wird auch unser Kommunikationsverhalten verändern. Traut sich ein Mandant noch, beim Strafverteidiger Wolfgang Kubicki anzurufen? Oder ist das schon ein Hinweis darauf, dass der Mandant eine Straftat begangen hat?“ Es müsse verhindert werden, „dass Bürger zu Datendienern des Staates degradiert werden und im Zweifel unverschuldet in Rechtfertigungsdruck gegenüber Strafverfolgungsbehörden geraten“, stellte Kubicki klar.





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