Der 240. bis 243. Verhandlungstag im Münchner „NSU“-Prozess

17.11.15 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Der 240. bis 243. Verhandlungstag im Münchner „NSU“-Prozess

JEZT - Inside NSU - Symbolbild © MediaPool Jena 2015

Aus Pressemeldungen zusammengestellt von Annett Szabo-Bohr und Tim Schwarz:

22.10.2015: Der 240. Verhandlungstag

Zum wiederholten Mal beschäftigte sich das Oberlandesgericht München am 240. Verhandlungstag mit Stadtplänen, die Ermittler aus der Brandruine des letzten „NSU“-Wohnsitzes in der Frühlingsstraße in Zwickau geborgen hatten. Auf diesen Karten hatten die Rechtsterroristen ganz offensichtlich Ziele markiert, die zur Planung von Mordanschlägen und Banküberfällen dienten. Zwei Beamte des Bundeskriminalamts, die das Material gesichtet und erkennungsdienstlich untersucht haben, waren als Zeugen geladen.

Rätselhaft blieb, was Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit einem Stadtplan der niedersächsischen Stadt Salzgitter beabsichtigten, denn weitere Erkenntnisse zu „NSU“-Aktionen in dieser Region gibt es nicht. Klarer war dagegen das Bild, das sich aus der Betrachtung eines Planes der Stadt Dortmund ergab. Dort war u.a. die Straße markiert worden, in der der türkische Kioskinhaber Mehmet Kubasik von Mundlos und Böhnhardt ermordet wurde. Weiter beschäftigte man sich mit Stadtplänen von Stuttgart und Kiel, wobei die BKA-Beamten hierzu ebenfalls keinerlei neue Erkenntnisse liefern konnten, denn in diesen Städten war der „NSU“, den Ermittlungen zufolge, niemals aktiv gewesen.

27.10. und 28.10.2015: Der 241. und 242.Verhandlungstag

Die für den 27.10.2015 angesetzte Zeugenbefragung eines BKA-Beamten zur sog. „Phantomzeugin“  Meral Keskin dauerte nur wenige Minuten, den restlichen 241. Verhandlungstag nutzte der Senat, um den Berg an teils Jahre alten Beweisanträgen abzutragen. Hierzu verkündete der Vorsitzende Richter Martin Götzl mehrere Beschlüsse. Fazit: Die Anträge von Verteidigern und Nebenklage-Anwälten werden abgelehnt. So wird es im Prozess unter anderem die geforderten Zeugenauftritte des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und des früheren bayerischen Innenministers Günter Beckstein nicht geben. Mehrere Nebenklage-Anwälte wollten die beiden Politiker zum Fall des früheren hessischen Verfassungsschützer Andreas T#mm# befragen, der sich mutmaßlich während des „NSU“-Mordes an dem Türken Halit Yozgat am Tatort, einem Internet-Café in Kassel, aufgehalten hatte.

An Verhandlungstag 242 nahm die Nebenklage den Mitangeklagten Holger Gerlach ins Visier. Im Prozess bislang eher eine Randfigur, ergab sich nun, dass Gerlach wohl wesentlich tiefer und viel länger in die Neonazi-Szene verstrickt war, als er es selbst in seiner Einlassung vor Gericht dargestellt hatte. Unter anderem wurden Ergebnisse von Untersuchungen der Computer, Mobiltelefone und Festplatten des Angeklagten nachgefragt, wobei es sich u.a. ergab, dass Gerlach noch bis kurz vor dem Auffliegen des „NSU“ im Herbst 2011 Neonaziveranstaltungen besucht hat. Auf seinem Mobiltelefon fand sich zudem die Telefonnummer des niedersächsischen Neonaziführers Thorsten H., der seit Jahren eine zentrale Rolle in der rechtsextremen Szene spielt und zeitweise zum NPD-Bundesvorstand gehörte.

10.11.2015: Der 243. Verhandlungstag

Die mit großem Interesse für den 244. Verhandlungstag (= 11.11.2015) erwartete Einlassung der Hauptangeklangten Beate Zschäpe wird so nicht erfolgen; das wurde an Tag 243 klar, denn Zschäpes erste drei Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm beantragen zu Beginn des 243. Gerichtstages im „NSU“-Prozess, ihre Bestellung zu Pflichtverteidigern aufzuheben. Die Anwälte fühlten sich nach eigenen Angaben von Richter Götzl übergangen, der bereits im August 2015, so erklärte er es im Gerichtssaal, mit einem Kanzleikollegen des neuen, vierten Zschäpe-Verteidigers Mathias Grasel, über eine mögliche Aussage Zschäpes gesprochen hatte.

Die Verteidiger des mitangeklagten Ralf Wohlleben nutzen  am 243. Verhandlungstag zudem die Gelegenheit für ein Ablehnungsgesuch gegen Götzl und die weiteren Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München. Die Begründung von Olak Klemke und Nicole Schneiders: Beate Zschäpe werde ganz offensichtlich nicht mehr ordnungsgemäß verteidigt und das wirke sich auch auf ihren Mandanten aus. Götzl war deshalb gezwungen, die Verhandlung bis zum 19.11.2015 auszusetzen, weswegen gleich zwei Prozesstage (11.11./18.11.) ausfallen.

HINWEIS IN EIGENER SACHE: Von Dezember 2015 an wird wieder Tim Schwarz alleine vom Münchner „NSU“-Prozess berichten und auch eigene Eindrücke aus der Verhandlung schildern.

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