Albert H. Weiler: Jena und der SHK erhalten zusätzlich über 600.000 Euro zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

10.12.15 • JEZT AKTUELL, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu Albert H. Weiler: Jena und der SHK erhalten zusätzlich über 600.000 Euro zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt

JEZT - MdB Albert H Weiler aus Ostthueringen - Foto © Buero Albert Weiler

(JEZT/ BÜRO ALBERT WEILER) – Nach Informationen des Ostthüringer Bundestagsabgeordneten, Albert H. Weiler (Foto), erhält Thüringen mit seinen Kommunen eine zusätzliche Entlastung durch die CDU-geführte Bundesregierung, um dem großen Flüchtlingsandrang finanziell gerecht zu werden. Das Land Thüringen kann im nächsten Jahr mit über 6,2 Millionen Euro für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie die damit verbundenen Verwaltungskosten rechnen.

„Damit steht die CDU-geführte Koalition in Berlin zu ihren Aussagen, die finanzielle Situation der kommunalen Ebene weiter zu verbessern. Wir brauchen starke Städte und Gemeinden, um die aktuelle Flüchtlingskrise vor Ort bewältigen zu können. Wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen, sondern unterstützen sie bei der schwierigen Aufgabe der Integration der Flüchtlinge. Im Gegensatz zu Rot-Rot-Grün in Thüringen erfüllen wir unsere Zusagen gegenüber den Kommunen“, betont Albert Weiler, der als einziger Thüringer Bundestagsabgeordneter im Ausschuss für Arbeit und Soziales sitzt.

Gegenüber dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt für das Jahr 2016 wurden die Ansätze aufgrund flüchtlingsbedingten Mehrbedarf bei den Mitteln für Verwaltungskosten insgesamt um 325 Millionen Euro und für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um 250 Millionen Euro erhöht. „Für die Stadt Jena und den Saale-Holzland-Kreis bedeutet dies konkret zusätzlich 267.600 Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie 347.880 Euro für die damit verbundenen Verwaltungskosten“, erklärt Albert Weiler.

Diese zusätzlichen Mittel werden ausnahmsweise in zwei Tranchen verteilt, um möglichst aktuelle statistische Daten zugrunde legen zu können. Eine erste, größere Auszahlung in Höhe von 60 Prozent der Gesamtsumme der zusätzlichen Mittel wird zusammen mit den bisher bereitgestellten Mitteln und Ausgaberesten zu Jahresanfang 2016 zugewiesen. Die zweite Auszahlung in Höhe von 40 Prozent der Gesamtsumme der zusätzlichen Mittel soll, Weiler zufolge, im 2. Quartal 2016 erfolgen.





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