Im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende ist das Recht auf Ablehnung von „Intelligenten Stromzählern“ nicht vorgesehen

12.12.15 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, WISSENSCHAFT, MEDIZIN & TECHNIKKeine Kommentare zu Im Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende ist das Recht auf Ablehnung von „Intelligenten Stromzählern“ nicht vorgesehen

JEZT - Thomas L Kemmerich - Foto © Guido Werner

Thomas L. Kemmerich – Foto © Guido Werner

„Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung will Haushalten den Einsatz von intelligenten Stromzählern vorschreiben. Ein Recht auf Ablehnung ist nicht vorgesehen“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Liberalen Mittelstands, Thomas L. Kemmerich (zugleich ist er der Landesvorsitzende der FDP Thüringen), den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

„Wir fordern das Recht auf Ablehnung und damit ein Nein als Bürgerrecht“, so Kemmerich. So sieht der Gesetzentwurf u.a. vor, dem Stromversorger das Recht einzuräumen, intelligente Stromzähler auch gegen den Willen der Eigentümer und Mieter zu installieren. „Obwohl nachgewiesen ist, dass intelligente Messsysteme keinen nennenswerten Beitrag zur Energiewende leisten, will das geplante Gesetz den Einbau von intelligenten Messsystemen in allen privaten Haushalten ab 01. Januar 2017 verpflichten. Auf den dafür anfallenden Kosten von bis zu 100 Euro bleiben jedoch die Haushalte sitzen“, kritisiert der Bundesvorsitzende.

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„Damit legt der Gesetzentwurf die Grundlage, an der Glaubwürdigkeit der Klagen der Bundesregierung über hohe Wohnkosten zu zweifeln, wenn sie parallel das Wohnen mit solchen Projekten immer wieder immens verteuere“, ist sich Kemmerich sicher. Die Kosten und erwarteten Einsparungen pro Haushalt stünden in keinerlei vernünftigem Verhältnis.

Kemmerich fordert die Bundesregierung weiterhin auf, bei der Gesetzgebung auf eine fundierte Kostenanalyse zu achten und die bürokratischen sowie finanziellen Auswirkungen für die Bürger in den Fokus zu rücken. „Welche finanziellen Belastungen Mieter, Eigentümer und Bauherren dadurch tragen müssen, muss im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt, aber vor allem auch klar benannt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium ist in der Pflicht darüber aufzuklären“, fordert der Bundesvorsitzende abschließend.





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