Die „Thüringer Allgemeine“ berichtet: das Kommunalabgabengesetz soll bezüglich der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen geändert werden

13.03.16 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu Die „Thüringer Allgemeine“ berichtet: das Kommunalabgabengesetz soll bezüglich der Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen geändert werden

JEZT - Strassenbauarbeiten von JenaWasser - Foto © Stadt Jena KSJ

Straßenbauarbeiten – Symbolfoto © Stadt Jena KSJ

Radio Jena Newscontainer Logo 230Thüringens Kommunen sollen, einem Bericht der Zeitung „Thüringer Allgemeine“ (TA) vom 12. März 2016 zufolge, demnächst nicht mehr in jedem Fall dazu verpflichtet sein, rückwirkend Straßenausbeiträge zu erheben. Darauf hätten sich die Regierungsparteien Die Linke, SPD und Bündnis’90/Grüne geeinigt, so die TA.

Wie die Zeitung schreibt, habe der Koalitionsausschuss Innenminister Poppenhäger beauftragt, bis Mitte Mai 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, nach welchem sowohl das Kommunalabgabengesetz ThürKAG als auch die Thüringer Kommunalordnung geändert werden müssten. Hierbei soll eine sog. Ermessensregelung die „Begrenzung der rückwirkenden Erhebung“ ermöglichen.

JEZT - Das Logo der Zeitung Thüringer Allgemeine - Abbildung © Mediengruppe ThüringenUnbestätigt blieben dem Zeitungsbericht zufolge jedoch Erklärungen des Landtagsabgeordneten der Linkspartei und Mitglied der Thüringer Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V., Frank Kuschel, der dem Mitteldeutschen Rundfunk gegenüber sagte, die Koalition habe sich zudem darauf verständigt, dass die Ausnahmeklausel auch für aktuelle oder künftige, nach dem ThürKAG beitragspflichtige Straßenbauvorhaben gelten dürfe. Von der SPD hieß es, so die Thüringer Allgemeine, dies sie noch nicht entschieden, denn Beitragsexperten gehen hier davon aus, dass mit einer solchen Gesetzesregelung ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verbunden sein könnte,

Nach Kuschels Angaben könnten Thüringer Kommunen sich dann zukünftig auch dafür entscheiden, generell auf Beiträge zu verzichten und Grundstückseigentümer nicht an den Kosten für den Straßenbau zu beteiligen. Im Bericht der TA heißt es, dass es noch unklar sei, wann die Gesetzesnovelle in Kraft treten könnte. Sofern die Regierungsfraktionen das Ganze als eigenen Entwurf im Frühjahr im Landtag einbrächten, könnte er sogar noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Würde die Gesetzgebung jedoch über das Kabinett abgewickelt, dürfte das Verfahren bis in den Spätherbst andauern.

 


Hinweis: Dieser Artikel ist zuvor erschienen auf dem Blog „Straßenbaubeiträge“ der Stadt Jena und wird mit freundlicher Genehmigung des Kommunalservice Jena veröffentlicht. Ein Dank geht hier an Rainer Sauer, der beruflich beim KSJ arbeitet und ehrenamtlich das Projekt „JEZT – Jenas Zukunft mitgestalten“ betreut.





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