Der Steuer-Schlag gegen Apple ist gut – doch das kann nur der Anfang sein

02.09.16 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu Der Steuer-Schlag gegen Apple ist gut – doch das kann nur der Anfang sein

Nitzsche, Theurer und Probandt beim Frühlingsempfang der FDP am 04.09.2016

MIchael Theurer (Bildmitte) beim Früjhjahrempfang 2016 in Jena

In einem Gastbeitrag von FDP-Europapolitiker Michsel Theurer für das Magazin „FOCUS“ findet dieser den Steuer-Schlag gegen Apple gut, jedoch könne dies nur der Anfang sein, wie Theurer schreibt:

Die Entscheidung der EU-Kommission, nach intensiven Ermittlungen die weitreichenden Steuerprivilegien von Apple in Irland als unerlaubte Staatsbeihilfe einzustufen, ist ein unüberhörbarer Paukenschlag.

Dieser Schritt ist mutig und richtungsweisend. Und doch reicht er nicht aus. Denn das Steuermodell von Apple in Irland ist nur die Spitze des Eisbergs. Es ist höchste Zeit, dass das systemische Problem aggressiver Steuervermeidung internationaler Konzerne angepackt wird.

Betrachtet man das Ergebnis der EU-Ermittlungen in Sachen Apple in Irland trifft man auf gigantische Dimensionen. Im Jahr 2011 beispielsweise erwirtschaftete Apple Sales International 16 Milliarden Euro Gewinn, hat davon jedoch nur 50 Millionen Euro überhaupt versteuert. 2014 war es noch weniger – der effektive Steuersatz lag da nur noch bei 0,005 Prozent.

Das heißt, dass Apple pro 1.000.000 Euro Gewinn nur 50 Euro Steuern gezahlt hat – und das bei einer Tochterfirma, die für sämtliche Verkäufe in Europa zuständig ist. Denn all diese Gewinne wurden nach Irland transferiert und blieben dort aufgrund eines kreativen Steuerkonstrukts mit ausdrücklicher Billigung des irischen Staates praktisch unversteuert. (…)

FDP MIchael Theurer beim Früjhjahrempfang 2016 in Jena

Thomas Nitzsche und MIchael Theurer beim Früjhjahrempfang 2016 in Jena

In jedem Land gibt es eigene Definitionen, eigene Ausnahmen und eigene Zuständigkeiten im Steuersystem. Regelungen die gedacht waren, um Doppel-Besteuerungen zu vermeiden, werden so trickreich genutzt, dass es am Ende zu einer doppelten Nicht-Besteuerung kommt. Das verzerrt den Wettbewerb.

In der EU wurden die Staaten dazu verpflichtet, dies zu vermeiden. Allerdings ergibt sich durch die Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU die Möglichkeit zur doppelten Nichtbesteuerung – indem Geld über kreative Firmenkonstrukte so hin- und hergeschoben wird, dass es die beteiligten Staaten jeweils nicht besteuern. Dass sich befreundete Staaten so gegeneinander ausspielen lassen ist tragisch.

Doch es ist auch deshalb nicht gerecht, weil es den Wettbewerb zwischen Unternehmen verzerrt: Zunächst einmal ist es für die Firmen teuer, diese Konstrukte einzurichten. das Berliner Start-Up oder der Kiosk um’s Eck kann sie sich also nicht leisten. Zum zweiten wurde ein mit Apple vergleichbares Konstrukt zwar von mehreren US-Konzernen verwendet, konnte aber zum Beispiel von irischen Unternehmen nicht verwendet werden.

Und zum dritten ist es höchst intransparent, wer warum wie viel Steuern zahlen muss. Denn auch Apples effektiver Steuersatz schwankte. Es waren zwar nie die 12,5 Prozent, die eigentlich in Irland an Körperschaftssteuer anfallen, aber eben mal 1 Prozent, mal 0,05 Prozent und mal 0,005 Prozent, so dass nicht einmal zwischen den Nutzern des Steuerdumpings Fairness gewährleistet war. Die Apple-Entscheidung muss daher jetzt der Auftakt sein, endlich in der EU einen verbindlichen, fairen und verständlichen Gesetzesrahmen zu schaffen.

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