Die ersten Klagen gegen die rot-rot-grüne Gebietsreform wurden eingereicht
Die beiden Verfassungsklagen der Thüringer CDU-Landtagsfraktion gegen die geplante Gebietsreform sind gestern Nachmittag beim Verfassungsgerichtshof Thüringen eingegangen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts in Weimar gegenüber „MDR Thüringen“. Mit den Klagen will die Landtagsfraktion juristisch gegen die Gebietsreform der rot-rot-grünen Landesregierung vorgehen.
Wie Fraktionschef Mike Mohring gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk erklärte, sehe sich seine Fraktion in ihren Rechten als Opposition verletzt. Der Grund: Das im Landtag beschlossene Gesetz greife aus CDU-Sicht auch in die kommunale Selbstverwaltung ein. Die Fraktion wird im Prozess vom Osnabrücker Kommunalrechtler Jörn Ipsen vertreten, wie Mohring erklärte.
Auch einige der klagewilligen Landkreise wollen sich von Ipsen vertreten lassen. Nach Angaben des Landkreistags haben bisher vier Kreistage Klagen befürwortet. Ipsen hatte kritisiert, dass die Anhörung im Landtag zum sogenannten Vorschaltgesetz für Mindestgrößen von Kreisen und Kommunen absolut mangelhaft gewesen sei, teilte der MDR mit.
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