„Systematische Richtlinienverstöße und Manipulationen bei Lungentransplantationen?“ – Die Uniklinik Jena geht davon aus, dass am UKJ ergriffene Maßnahmen gegriffen haben

07.12.16 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA, WISSENSCHAFT, MEDIZIN & TECHNIKKeine Kommentare zu „Systematische Richtlinienverstöße und Manipulationen bei Lungentransplantationen?“ – Die Uniklinik Jena geht davon aus, dass am UKJ ergriffene Maßnahmen gegriffen haben

JEZT - Logo des Universitaetsklinikums Jena UKJ - Abbildung © MediaPool Jena
Radio Jena Newscontainer Logo 230Wie die Ostthüringer Zeitung gestern berichtete, sind der Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) von Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Bundesärztekammer „systematische Richtlinienverstöße und Manipulationen“ bei Lungentransplantationen an der Universitätsklinik Jena (UKJ) aufgefallen sein. Diese habe die Prüfungs- und Überwachungskommission am Dienstag in ihrem Jahresbericht in Berlin mitgeteilt.

Hierzu teilte das UKJ mit, der aktuelle Bericht bestätige die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Beseitigung der im Vorbericht für die Jahre 2010 bis 2012 bekannt gemachten Schwachstellen. Seit Sommer 2014 habe es nach Angaben der Kommissionen in Jena keine unrichtigen Angaben mehr bei den Lungentransplantationen gegeben, so das Universitätsklinikum. Konkret für den Zeitraum 2013 bis 2014 wurden, wie vom UKJ erwartet, bei der Prüfung der Lungentransplantationen insgesamt elf Falschangaben bei 21 überprüften Patienten festgestellt.

PD Dr. Jens Maschmann, Medizinischer Vorstand des UKJ: „Darauf waren wir eingestellt. Im Sommer 2015 wurden uns durch die PÜK die fehlerhaften Prozesse für die Jahre 2010 bis 2012 bekannt. Also gingen wir davon aus, dass diese Befunde auch im Folgejahr 2013 zu finden waren.“ Nötigen Korrekturen hatte die betroffene Klinik bereits Anfang 2014 in Angriff genommen. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurden durch die aktuelle Prüfung der PÜK jetzt nochmals bestätigt. So gehen die Kommissionen auch laut ihrem Bericht davon aus, dass „das Zentrum in Zukunft derartige Falschangaben nicht mehr tätigen wird.“

JEZT - Patientenversorgung im UKJ - Foto © UKJ SchrollKonkret sei das Meldeverfahren an Eurotransplant bei den Lungentransplantationen überprüft worden, berichtete das UKJ. Hierbei werde für die Patienten auf der Warteliste ein spezieller Wert ermittelt, der das Maß für die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht einer Transplantation darstellt. Dieser Wert heißt „Lung-Allocation-Score“, abgekürzt LAS. In die Berechnung dieses Wertes fließen verschiedene Parameter ein, u.a. die Berechnung der Überlebenswahrscheinlichkeit auf der Warteliste für das folgende Jahr und die Berechnung der Überlebenswahrscheinlichkeit für das erste Jahr nach Transplantation. Dabei gelten für die Transplantationszentren die Vorgaben von Eurotransplant. Bei den entsprechenden Anträgen an Eurotransplant ist auch mitzuteilen, wie hoch z.B. die Sauerstoffmenge ist, die ein Patient aufgrund seiner Lungenerkrankung erhält.

Zu den Lungentransplantationen in Jena stellen die Gutachter für den Prüfungszeitraum fest, dass einzelne Anträge bei elf Patienten falsche Angaben enthielten. Die Prüfungskommission kommt dabei zum Schluss, dass diese Verstöße bewusst und systematisch erfolgten. Doch diese Wertung teilt das Universitätsklinikum jena nach eigenen Angaben nicht: „Wie in der Beurteilung des letzten PÜK-Berichts zur Lungentransplantation am UKJ müssen wir davon ausgehen, dass ein Grund auch darin lag, den betreuten, sehr schwer erkrankten Patienten helfen zu wollen, ohne dass damit der festgestellte Sachverhalt gerechtfertigt werden kann“, so Dr. Maschmann weiter. Alle Patienten waren extrem schwer erkrankt und auf ein Spenderorgan angewiesen. Ausgeschlossen werden kann, dass es finanzielle Anreize gab. Hierzu hat auch die Kommission keinerlei Hinweise gefunden. Alle Patienten waren gesetzlich versichert.

Personelle Konsequenzen hatte das UKJ bereits im Vorjahr gezogen: Der Leiter des Lungentransplantationsprogramms am UKJ, der im Prüfzeitraum verantwortlich war, wurde schon im Juli 2015 von seinen Aufgaben entbunden. Er arbeitet inzwischen nicht mehr an der Thüringer Uniklinik. Weiterhin wurden Abläufe innerhalb der Klinik angepasst, um das Risiko von Falschangaben zu minimieren, so wurden z. B. Checklisten ergänzt und Verfahrensanweisungen überarbeitet. Zur ergänzenden Prüfung der strafrechtlichen Relevanz der Vorgänge habe man, so das UKJ weiter, im November der zuständigen Staatsanwaltschaft Gera den aktuellen Prüfbericht vorgelegt. Dr. Maschmann: „Wie bereits für den Prüfzeitraum 2010 bis 2012 im Vorjahr geschehen, wollen wir auch jetzt schnell Klarheit schaffen.“





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