In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Der 340. bis 350. Verhandlungstag

27.02.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Der 340. bis 350. Verhandlungstag

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Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

31.01.2017: Der 340. Verhandlungstag | Abweichend von den Planungen des OLG München wurden die Termine 01.02. (= 341. Tag) und 02.02.2017 (342. Tag) abgesetzt!

Prof. Dr. Henning Saß kam in den Prozesstagen zuvor in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Hauptangeklagte im Münchner „NSU“-Prozess, Beate Zschäpe, weder durch Alkohol noch durch eine psychische Krankheit in ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt war. Stimmt die Version der Anklage über Zschäpes Beitrag zur Tat und nicht die ihrer eigenen Aussage dazu, hält Saß die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung für erfüllt. Hierzu befragten ihn die Anwälte von Zschäpe am 340. Prozesstag.

07.02./08.02./09.02.2017: Der 343. bis 345. Verhandlungstag

Psychiater Henning Saß musste an den Prozesstagen 343 bis 345 weiter auf Fragen der Zschäpe-Verteidigung zu seinem Gutachten über Beate Zschäpe antworten. Besprochen wurde vor Gericht auch das alternative Gutachten zu Beate Zschäpe, dass ihre Verteidigung bei einen anderen Sachverständigen im Rahmen einer methodenkritischen Überprüfung des Saß-Gutachtens beauftragt hatten. Dieses Gegengutachten steht der Analyse von Saß in höchstem Maße kritisch gegenüber.

14.02./15.02./16.02.2017: Der 346. bis 348. Verhandlungstag

Prof. Saß wurde an Tag 346. des Prozesses vor dem Münchner OLG weiter von den Anwälten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vernommen. Er hatte hierbei weitere Fragen zu seinem Gutachten über Zschäpe zu beantworten. Die Verteidiger kritisierten vor allem, dass sein Gutachten methodische Schwächen habe und Beobachtungen über Zschäpe möglicherweise nur selektiv darin eingeflossen seien.

An Prozesstag 347 ging es jedoch um etwas völlig anderes: Nicht weniger als 233 jüdische Einrichtungen führte der „NSU“ in einer Liste möglicher Anschlagsziele auf, darunter auch eine Berliner Synagoge, die Beate Zschäpe und Uwe Mundlos nach Zeugenaussagen im Prozess im Mai 2000 persönlich ausgespäht haben sollen. Die Verlesung dieser Liste wurde von Beobachtern als ein besonders entscheidender Schritt im Verfahren, besonders für Beate Zschäpe, gesehen. Gerichtsreporter Christoph Arnowski meinte in der Tagesschau: „Wenn Beate Zschäpe als Mittäterin verurteilt werden sollte, dann vor allem auch wegen dieses Punktes.“ Der Grund: durch die Ausspähung – sofern diese als glaubhaft gewertet wird – habe sie sich als gleichberechtigtes Mitglied des „NSU“-Trios erwiesen, das keineswegs schwach und unwissend war, wie von ihr selbst behauptet.

21.02./22.02.2017: Der 349. bis 350. Verhandlungstag

Seit knapp vier Jahren sitzt Beate Zschäpe in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft und die dortigen JVA-Beamtinnen und -Beamten haben deshalb einen guten Einblick in das Verhalten der Hauptangeklagten im „NSU“-Prozess. Entsprechend groß war das Interesse an den Ausführungen von Mariona H., einer Abteilungsleiterin der JVA, die über die Inhaftierte berichten sollte. Zwar hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nicht sonderlich viele Fragen an die Zeugin (diese berichtete u.a. dass Zschäpes Verhalten unauffällig sei, sie oft Volleyball spielen würde und auch gerne zeichnet und bastelt) und gab sich mit der Einschätzung, Beate Zschäpe sei „grundsätzlich in den Anstaltsablauf gut integriert“, trete höflich, kontrolliert und sachlich auf, zufrieden.

Interessant wurde es für die Prozessbeobachter jedoch, als Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer am 350. Prozesstag nachhakte, wie es denn finanziellen Verhältnisse der Angeklagten in der Haft bestellt sei. Hier verwies die Zeugin H. zunächset auf den Datenschutz, woraufhin Manfred Götzl deutlich machte, dass er die Frage für zulässig halte. Daraufhin berichtete die Abteilungsleiterin, dass es regelmäßige Geldsendungen von außen an Zschäpe durch nahe Angehörige sowie eine dritte Person geben würde. Es gehe dabei um Summen von „mal 100, mal 200 Euro“. Auf Nachfrage nannte die Justizvollzugsbeamtin auch den Namen der dritten Person: Enrico K. – dieser ist kein UNbekannter. Auf den Twitter- und Facebook-Accounts von Enrico K. sei „eine neonazistische Gesinnung“ erkennbar, berichtete SPIEGEL Online.

So zählen zu dessen Favoriten unter anderem die Kameradschaft München-Nord, die rechtsextremistische Kleinpartei „Der III. Weg“ sowie der „Ring Nationaler Frauen“, eine Organisation der rechtsextremen NPD. Und als eines seiner Lieblingslieder nennt K. einen Song von „Lunikoff“ – dabei handelt es sich um das Pseudonym von Michael Regener, dem ehemaligen Sänger der verbotenen Rechtsrock-Band „Landser“. Noch dazu fordert Enrico K. im Internet „Freiheit für Bea!!!“ und  vertritt die Auffassung, dass die Angeklagte „auf alle Fragen des Gerichts wahrheitsgemäß“ geantwortet habe.

K.s Gesinnung ist unter Umständen für das Bild problematisch, dass Zschäpe von sich vor Gericht zu inszenieren sucht, hatte sie doch betont, sich aus der rechtsextremen Szene gelöst zu haben. Eine bedeutsame und abschließende Einschätzung folgte dann von Henning Saß, dem psychiatrischen Sachverständigen. Der Vorsitzende Richter wollte von ihm wissen, welche Relevanz die Aussage der Justizbeamtin für ihn und seine Beurteilung der Angeklagten habe. Saß führte aus, dass er bereits in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Zschäpe über die Fähigkeit verfüge, sich kontrolliert und situationsangepasst zu verhalten. Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass diese Fähigkeit nicht mehr bestehe. Im Übrigen seien die Aussagen der Zeugin auch nicht geeignet, um eine Wandlung in der inneren Einstellung Zschäpes oder eine Abkehr von früheren rechtsextremen Einstellungen zu begründen.

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