„Informationen zum Artenschutz für private Tierhalter“: Das ändern die Beschlüsse der 17. Vertragsstaaten-Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
Die Stadt Jena gab dieser Tage Informationen zum Artenschutz über die Hochstufung von mehreren Amphibien- und Reptilienarten sowie des Graupapageien. Hierbei ging es um den Artenschutzvollzug.
Die Beschlüsse der 17. Vertragsstaaten-Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in Johannesburg habennämlich auch Auswirkungen auf private Tierhalter. Zahlreiche Reptilien- und Amphibienarten sind neu in den Anhang B der VO (EG) Nr. 338/97 in der aktuellen Fassung übernommen worden. Des Weiteren sind z.B. der Graupapagei und der Himmelblaue Zwergtaggecko vom Anhang B in den Anhang A hochgestuft worden.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Anhänge A und B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bezüglich Amphibien- und Reptilienarten sowie der Vögel und die daraus folgenden zu beachtenden Artenschutzbestimmungen erhält man HIER im Downloadlink.
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