„Geflügelpestgefahr“: Mitteilung zur weiter geltenden Aufstallungspflicht von Geflügel in Jena und im Saale-Holzland-Kreis

15.03.17 • AUS DER REGION, INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu „Geflügelpestgefahr“: Mitteilung zur weiter geltenden Aufstallungspflicht von Geflügel in Jena und im Saale-Holzland-Kreis

Geflügelpest Sperrbezirk - Symbolbild © MediaPool Jena

Radio Jena Newscontainer Logo 230Wie der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland (ZVL) mitteilt, stehen nachdem die hochpathogene Geflügelpest/Aviäre Influenza in 117 Fällen, davon in 4 Fällen in Hausgeflügelbeständen in Thüringen aufgetreten ist, weiterhin alle Geflügelhalter in einer hohen Verantwortung, ein Übergreifen dieser Tierseuche auf Hausgeflügel zu verhindern.

Der ZVL fordert daher weiterhin alle Geflügelhalter auf, folgende Maßnahmen zu veranlassen:

1. Der Zugang von betriebsfremden Personen und Fahrzeugen ist auf ein unerlässliches Maß zu beschränken. Das Betreten der Haltungseinrichtungen von Geflügel muss in Schutzkleidung erfolgen, Schuhwerk ist vor Zugang und bei Ausgang zu desinfizieren.

2. Bei Neueinstallungen von Geflügel ist auf sichere Herkunft zu achten. Es ist ein Bestandsregister zu führen.

3. Wildvögeln ist der Zugang zu Futter oder Einstreu zu verwehren. Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

4. Bei unklaren Krankheitsfällen, verminderter Futteraufnahme, verringerter Legeleistung oder einem erhöhten Verlustgeschehen im Geflügelbestand ist unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache zu ermitteln und auf den Erreger der Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Der ZVL hat zudem eine erneute risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung von Geflügel (Aufstallung) für folgende Gemeinden und Ortsteile (OT), die sich in unmittelbarer Nähe zur Saale und zur Weißen Elster befinden, angeordnet:

– in der Stadt Jena die Ortsteile Burgau, Jena-Zentrum, Göschwitz, Löbstedt, Wenigenjena, Wöllnitz, Kunitz, Lobeda-West, Altlobeda, Ammerbach, Jena-Süd, Kernberge, Jena-Nord, Zwätzen und Maua – die Stadt Kahla mit dem OT Löbschütz

– in der Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg die Stadt Dornburg-Camburg und die OT Camburg, Döbritschen, Dornburg, Dorndorf-Steudnitz, Stöben und Tümpling, die Gemeinde Golmsdorf ohne die OT Beutnitz und Naura, der OT Porstendorf ohne die Gemeinde Neuengönna und die Gemeinde Wichmar mit dem OT Würchhausen

– in der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal die Stadt Orlamünde mit dem OT Naschhausen, die Gemeinde Rothenstein mit dem OT Oelknitz, die Gemeinde Freienorla, die Gemeinde Schöps mit OT Jägersdorf, die Gemeinde Großpürschütz mit dem OT Kleinpürschütz, die Gemeinde Großeutersdorf und die Gemeinde Kleineutersdorf

– in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen die Gemeinde Crossen und die OT Ahlendorf und Tauchlitz und die Gemeinde Silbitz.

Nochmals sei darauf verwiesen, dass jeder der Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln hält, dazu verpflichtet ist, seine Tiere unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. Beim Auffinden verendeter Wildvögel wie Wassergeflügel oder Greifvögel sind die Fundstellen dem ZVL oder den Ordnungsämtern der Verwaltungsgemeinschaften oder erfüllenden Gemeinden bzw. der Rettungsleitstelle in Jena zu melden. Weitere Informationen können beim ZVL unter der Telefonnummer 036428/5409840 eingeholt werden.





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