In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Der 351. bis 360. Verhandlungstag

27.03.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Der 351. bis 360. Verhandlungstag

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Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

23.02.2017: Der 351. Verhandlungstag

An diesem Prozesstag ging es nochmals um das psychologische Gutachten über Beate Zschäpe, dass Prof. Henning Saß erstellt hatte. Hierbei wurde bekannt, dass ein anderer Psychiater Zschäpe in der Untersuchungshaft besuchen darf: Herrn Prof. Joachim Bauer sei eine Besuchserlaubnis erteilt worden, erklärte die Verteidigung Zschäpes. Diese hatte bereits zuvor beantragt, ihre Mandantin durch den Freiburger Psychiater begutachten zu lassen. Damit soll das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen entkräftet werden, das offensichtlich für Zschäpe ungünstig ausfiel.

Saß hält Zschäpe für voll schuldfähig und außerdem für weiterhin gefährlich. Zschäpe hatte es jedoch abgelehnt sich von Saß explorieren zu lassen, also auch mit ihm persönlich zu sprechen. Sein Gutachten bezog sich deshalb vor allem auf Zeugenaussagen, seine Beobachtungen im Prozess, und aus den Akten. Der von der Verteidigung ausgesuchte Psychiater Prof. Bauer ist jedoch kein Forensiker, weshalb Prozessbeteiligte erwarten, dass dieser lediglich als Zeuge vor Gericht über seine Gespräche mit Zschäpe berichten wird.

07.03./08.03./09.03./14.03./15.03.2017: Der 352. bis 356. Verhandlungstag

Am 352. Verhandlungstag im „NSU“-Prozess vor dem OLG München setzte das Gericht unter Vorsitz von Richter Manfred Götzl den Beteiligten eine letzte Frist für Beweisanträge: der 14. März 2017. Der Prozess gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Terrorhelfer wegen der Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ dauere inzwischen mehr als 350 Verhandlungstage an, sagte der Vorsitzende Richter. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es möglich sei, zu spät eingereichte Hilfsbeweisanträge (Zitat) „wegen des Verdachts der Verschleppungsabsicht“ abzulehnen. Zuvor hatte das Gericht auf Antrag eines Nebenklägers ein letztes Beweisstück gesichtet: das Drehbuch des zynischen „NSU“-Bekennervideos und anschließend mehrere andere Anträge abgelehnt. Der Richter sagte, nunmehr seien „keine Anträge der Prozessbeteiligten mehr zu entscheiden, da diesen entweder nachgegangen wurde oder sie abschlägig beschieden wurden.“ Die Verteidiger Zschäpes und des mitangeklagten Ralf Wohlleben forderten daraufhin mehrere Stunden Beratungspause, welche ihnen auch gewährt wurde. Die Verhandlung wurde am Nachmittag formell kurz fortgesetzt und der Prozesstag danach beendet. Tag 353 wurde abgesagt.

Am 354. Tag des Münchner Prozesses kündigte der Vorsitzende Richter schließlich an, dass sich die Frist verlängern werde. Götzl beließ es bei einem einzigen Satz: „Im Hinblick auf die Fristsetzungsverfügung wird eine Änderung der Fristsetzung erfolgen.“ Mehr sagte er nicht. Daraufhin entwickelte sich im Gericht eine wahre Schlacht um Befangenheitsanträge. Die Verteidiger von Ralf Wohlleben. Nicole Schneiders, Olaf Klemke und Wolfram Nahrath lehnten in einer etwa einstündigen Erklärung im Namen ihres Mandanten alle Richter des Senats wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der Grund: Die Richter würden Wohlleben nicht unvoreingenommen begegnen und begründeten dies ihren Befangenheitsantrag unter anderem mit Götzls Fristsetzung vom Vortag. „Die Fristsetzung verstößt gegen das Gesetz“, so Klemke. Die Frist für letzte Beweisanträge sei mit vier Arbeitstagen „eklatant zu kurz“ und „eine reine Überrumpelungstaktik“. Auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wolle den Vorsitzenden Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, kündigte ihr Verteidiger Wolfgang Heer an. Dass man es noch nicht am gleichen Prozesstag machte, lag wohl in der komplizierten Konstellation zwischen den Alt-Verteidigern, mir denen Zschäpe nichts mehr zu tun haben will, und ihren neuen Verteidigern. Am Nachmittag sagte Heer, es müssten noch „interne Beratungen“ erfolgen, die „erhebliche Zeit“ in Anspruch nehmen würden. Der Antrag habe daher „heute noch nicht fertig formuliert werden können.“ Daraufhin wurden die Prozesstage 355 und 356 abgesagt.

16.03./21.03./22.03./25.03.2017: Der 357. bis 360. Verhandlungstag

Wegen der Fülle an Befangenheitsanträgen und der Frage, wie das OLG München weiter damit verfahren solle, wurden auch die Prozesstage 357 und 358 abgesagt. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte über ihre Altverteidiger Heer, Stahl und Sturm zwischenzeitlich zwei weitere Befangenheitsanträge gegen Richter im „NSU“-Prozess gestellt; damit sind nun zu diesem Zeitpunkt insgesamt vier Befangenheitsanträge Zschäpes offen. Einer richtet sich gegen einen Beisitzer, der zweite der neuen Anträge gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. Ebenfalls gegen Götzl ging Zschäpe schon in der vorvergangenen Woche vor. Eingereicht wurden die neuen Anträge Zschäpes von ihren drei Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Dabei ging es erneut um die Frist, die Richter Götzl für letzte Beweisanträge verfügte. Einer der Beisitzer hatte erklärt, er habe Götzls Verfügung „schriftlich verfasst“. Gleichzeitig war dieser Richter dem Kollegium zugeteilt, das diese Woche über den bereits vor zwei Wochen gestellten Befangenheitsantrag gegen Götzl beraten sollte; deshalb richte sich ein Antrag gegen ihn, hieß es. Ebenso gingen am 358. Tag weitere Befangenheitsanträge der Zschäpe-Verteidigung ein.

Chaotische Verhältnisse bezüglich Beate Zschäpes Verteidigung im „NSU“-Prozess dann an Tag 359: Über mehrere Tage hatten die Anwälte von Beate Zschäpe immer neue Befangenheitsanträge gegen das Gericht gestellt und nun distanzierte sich die Hauptangeklagte von mehreren dieser Anträge, die von dreien ihrer Pflichtverteidiger (Heer, Stahl, Sturm) verfasst worden waren. In einem handgeschriebenen Brief an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl teilte Zschäpe mit, diese Ablehnungsgesuche gegen ihn und einen Beisitzer seien „ohne mein Wissen, vorherige Absprache oder meine Zustimmung“ gestellt worden. Die Geschäftsstelle des Münchner Oberlandesgerichts verteilte das Schreiben an die Prozessbeteiligten. Zu Zschäpes Vorwurf wollten sich die Alt-Verteidiger nicht äußern. Rechtsanwalt Stahl sagte, er und seine Kollegen würden „in der gebotenen Weise gegenüber dem Senat zeitnah Stellung nehmen“. Inzwischen hatte ein OLG-Richterkollegium entschieden, alle Befangenheitsanträge in einem einheitlichen Verfahren abzuarbeiten.​ Das Gericht verschob den nächsten Verhandlungstermin deshalb auf kommenden Mittwoch, so dass auch Prozesstag 360 ausfiel.

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