„Gebietsreform-Idee von Rot-Rot-Grün immer abstruser“: Nach den neuesten Plänen der Landesregierung soll u.a. Gera kreisfrei bleiben, der SHK jedoch in einen Riesenkreis einfließen

19.04.17 • STARTKeine Kommentare zu „Gebietsreform-Idee von Rot-Rot-Grün immer abstruser“: Nach den neuesten Plänen der Landesregierung soll u.a. Gera kreisfrei bleiben, der SHK jedoch in einen Riesenkreis einfließen

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk heute berichtete, soll die Thüringer Landesregierung ihre Pläne zur Gebietsreform deutlich verändert haben. So sagte Innenminister Holger Poppenhäger am Mittwoch gegenüber dem MDR, es sei nun obsolet, dass Weimar und Gera im Zuge der für 2019 geplanten Reform ihre  Kreisfreiheit verlieren würden. Seit der Rechtskraft des sog. Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform im letzten Jahr, war vorgesehen, dass beide Städte mit ihren jeweiligen Nachbarkreisen verschmolzen werden sollten, da sowohl die Otto-Dix-Stadt als auch die Klassikerstadt die von der rot-rot-grünen Landesregierung festgelegte Mindest-Einwohnerzahl von 100.000 für kreisfreie Städte  nicht erreichen.

Bezogen auf Gera hätten die neuen Poppenhäger-Pläne weitreichende Folgen für den benachbarten Saale-Holzland-Kreis. Nach Andeutungen des Innenministers könnte es in Ostthüringen zukünftig einen Saale-Großkreis aus dem bisherigen SHK, dem Saale-Orla-Kreis sowie dem Kreis Saalfeld-Rudolstadt geben, dessen Kreisstadt dann Saalfeld sein solle. Nach MDR-Angaben sind auch im Süden und Westen des Freistaats Veränderungen vorgesehen. So sei der dort geplante Großkreis „vom Tisch“, vielmehr würde der Wartburgkreis mit dem Kreis Schmalkalden-Meiningen verschmelzen, zu dem künftig auch die Stadt Eisenach gehören solle – laut den Vorstellungen der Ramelow-Regierung jedoch nicht mit der Wartburgstadt als Zentrum sondern mit Bad Salzungen als Kreisstadt.

Unklar ist, welche Auswirkungen die neuesten Pläne von Rot-Rot-Grün auf die Wirksamkeit des Vorschaltgesetzes haben. Experten gehen davon aus, dass das am 13. Juli 2016 in Kraft getreten Gesetz wieder einkassiert werden muss, um angepasst und erneut in Kraft gesetzt zu werden. Dies könnte unter Umständen zu Verzögerngen beim Zeitplan der Umsetzung der Reform führen, heißt es.





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