UPDATE: „Kehrtwende bei rot-rot-grüner Gebietsreform?“ – Die Thüringische Landesregierung will noch vor dem Entscheid des Verfassungsrichtshofs auf die Initiatoren des Volksbegehens zugehen

13.06.17 • AUS DER REGION, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu UPDATE: „Kehrtwende bei rot-rot-grüner Gebietsreform?“ – Die Thüringische Landesregierung will noch vor dem Entscheid des Verfassungsrichtshofs auf die Initiatoren des Volksbegehens zugehen

Die Thüringische Landesregierung erwägt nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks, ihre Klage gegen die Gegner der Gebietsreform in Thüringen zurückzunehmen. Das Kabinett wolle noch heute entscheiden, ob die Verfassungsklage gegen das Volksbegehren zurückgezogen wird, so der Radiosender „MDR Thüringen“. Mit den Worten, damit solle ein politisches Signal an die Kritiker der Reformpläne gesandt werden, werden gleich mehrere Minister des Ramelow-Kabinetts vom MDR zitiert.

Der Grund dürfte wohl darin liegen, dass sowohl Innenminsiter Poppenhäger (SPD) als auch Ministerpräsident Ramelow (DIE LINKE) die Reaktionen der Bürger im Freistaat zur Gebietsreform und den ständigen Änderungen am Projekt erheblich unterschätzt haben. Einerseits ruht das Volksbegehren gegen die Gebietsreform gegenwärtig, weil die Landesregierung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof Klage dagegen eingereicht hatte – Begründung: es sei unzulässig. Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“, der hinter dem Volksbegehren steht, hatte daraufhin einen Bürgeraufruf gestartet. An der Unterschriftenaktion beteiligten sich seit März bis zum heutigen Tag mehr als 100.000 Thüringer und Thüringerinnen. Andererseits hat sich das Volksbegehren im grunde ohnehin erledigt, da letzte Woche das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform von den Weimarer Verfassungsrichtern gekippt wurde. Der Verein selbst will nach eigenen Angaben jedoch weiter gegen die Pläne mobil machen, wie Rechtsanwältin Sabine Kraft-Zörcher vom Verein „Selbstverwaltung für Thüringen“ gestern nochmals versicherte.

Die möglichen neuen Zuschnitte der Kreise und die-kreisfreien Städte nach der Kreis und Gebietsreform – Abbildung: Freistaat Thüringen

Bereits morgen plant das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar, über die Sache zu verhandeln. Rot-Rot-Grün hatte in der Vergangenheit zwar für mehr direkte Demokratie geworben, machte beim ersten direkten Bürgerbegehren aber verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Derweil wächst nahezu stündlich der Protest gegen die geplante Reform. So gingen gestern in Meiningen, Sonneberg und Schleiz Tausende gegen die Gebietsreform auf die Straße. Allein auf dem Marktplatz in Meiningen versammelten sich am Montag rund 2.500 Menschen zu einer parteiübergreifenden Kundgebung; in Sonneberg waren es rund 3.800 Menschen. Die Kritiker der Gebietsreform wenden sich vor allem die von Rot-Rot-Grün geplanten Großkreise, die zu einer  Schwächung von Thüringer Gemeinden sowie des ländlichen Raumes führen könnten.

UPDATE von 15:00 Uhr: Nach übereinstimmenden Meldungen des MDR und der Zeitungsgruppe Thüringen hat die Thüringer Landesregierung heute Nachmittag ihre Klage gegen das Volksbegehren zur Gebietsreform zurückgezogen. Innenminister Holger Poppenhäger wird mit den Worten zitiert: „Die Klage der Landesregierung hat sich mit der Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes in der Sache erledigt.“ Der Thüringer Verfassungsgerichtshof erklärte jedoch gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk, am morgigen Mittwoch über den Sachverhalt verhandeln zu wollen. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts sagte: „Der Termin am Mittwoch findet statt.“





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