„Durchsuchungsaktion in 15 Büros und Objekten“: Jenaer Rechtsanwälte könnten Kapitalanleger in großem Stil betrogen haben

15.06.17 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Durchsuchungsaktion in 15 Büros und Objekten“: Jenaer Rechtsanwälte könnten Kapitalanleger in großem Stil betrogen haben

Kann es sein, dass Rechtsanwälte einer im Roten Turm in Jena ansässigen Kanzlei 3.500 oder mehr bereits von Dritten vorgeschädigten Geldanlegern Rettung vorgaukelten und sie hierbei schnöde hinters Licht führten und nochmals betrogen?

Ja, sagte gestern der Leitende Geraer Oberstaatsanwalt Thomas Villwock in einer Pressekonferenz. Am vergangenen Dienstag sei in gleich fünf Bundesländern bei 15 Büros und Objekten nach Akten und Datenunterlagen gesucht worden, deren Auswertung Monate dauern werde, hieß es. Hintergrund der Durchsuchungsaktion von Staatsanwälten und Polizei in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Thüringen und Sachsen sind wohl Feststellungen von Gerichten, die in einer Vielzahl von Fällen Verfahren einstellten, mit der stets beauftragten Rechtsanwälte-Kanzlei aus Jena jedoch hart „ins Gericht“ gingen, bis hin zur Vermutung eines planmäßigen, gewerbsmäßigen Betrugs von Mandanten, wie z.B. die Stiftung Warentest berichtete.

Kanzlei-Inhaber Philipp W. Beyer, der auf mehr als 15.000 Massenmandate im Kapital­anlagerecht verweisen soll, schreibt auf seiner Homepage dagegen: „Sie rufen diese Webseite wahrscheinlich nicht auf, um von uns zu erfahren, dass wir im Anlegerschutz inzwischen zu den großen deutschen und auch zu den erfolgreichen – schnell gewachsenen – Anwaltskanzleien gehören. Ihnen ist auch bekannt, dass wir nach etwa 10-jähriger überwiegender Tätigkeit im Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht inzwischen sowohl in der Privat Equity als auch in der wirtschaftsrechtlichen Beratung von Firmen und Unternehmen sowohl in Thüringen als auch in den angrenzenden Bundesländern tätig sind.“

Zwischen den konträren Darstellungen im Raum steht der Vorwurf, die Kanzlei habe gemeinsam mit (vermeintlich unabhängigen) Anlegerschutzvereinen Mandanten-Ansprüche geltend gemacht, obwohl die Erfolgsaussichten mehr als gering waren. Gingen die Vorgeschädigten auf das Angebot ein und verloren später vor Gericht, flatterte ihnen im Anschluss eine Gebührenforderung ins Haus, die teilweise höher war, als die zuvor entstandenen Anlageverluste, wie Staatsanwalt Martin Zschächner bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Thüringer Landeskriminalamt erklärte.

So etwas kann passieren, ist man doch „auf hoher See und vor Gericht in Gottes Händen“, wie ein Sprichwort sagt. Wenn die Kanzlei jedoch nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen musste, dass die Erfolgschancen für ihre Mandantschaften, verlorenes Geld zurück zu holen, verschwindend gering oder gar nicht vorhanden waren, dann wäre dies Betrug, sagte gestern die Geraer Strafverfolgungsbehörde – im schlimmsten Fall sogar in Tateinheit mit strafbarer Werbung. Oberstaatsanwalt Villwock (der den Namen des Kanzlei zu nennen im Pressegespräch vermied), wies im Zusammenhang auch auf die juristische Unschuldsvermutung hin, die bis zu einer Verurteilung zu gelten habe. Bislang handele es sich daher nur um „laufende Untersuchungen“, so Villwock.





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