„Grandios gescheitert!“ – In Kraft getretene Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes durch Rot-Rot-Grün lässt Anlieger verzweifeln

14.07.17 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, STARTKeine Kommentare zu „Grandios gescheitert!“ – In Kraft getretene Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes durch Rot-Rot-Grün lässt Anlieger verzweifeln

Zustand einer äteren Straße in Thüringen – Symbolfoto © MediaPool Jena

Mit der durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt der Freistaats Thüringen Nr.7/2017 am 30. Juni 2017 in Kraft getreten Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) verändert sich für viele Kommunen im Freistaat ab sofort die Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen (HIER kann man sich das neue ThürKAG in Auszügen ansehen!)

Jedoch nicht so, wie der Bürgerallianz gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V. einst von den LINKEN und deren Beitragsexperten Frank Kuschel, der selbst Mitglied der Bürgerallianz ist, versprachen. Sprich: Keine Rede ist mehr im neuen Gesatz von einer Abschaffung der Beitragserhebung, auch die fest zugesagte Abschaffung der Nacherhebungspflicht ab 1991 wurde nicht umgesetzt – zuletzt als „Stichtagsregelung 2006“ gehandelt. Und das heißt: Wurden bisher keine Straßenausbaubeiträge erhoben, sind diese nun per Festlegung im ThürKAG im Freistaat verbindlich nachzuerheben: Die Kommune kann nur dann von einer rückwirkenden Beitragserhebung absehen, wenn diese für sie zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde oder ihre finanzielle Situation dauerhaft so günstig ist, dass sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze auf eine Beitragserhebung verzichten kann. Die von der Landesregierung zuvor favorisierte Stichtagsregelung ist damit obsolet.

Straßenbau in Thüringen – Symbolfoto © MediaPool Jena

Wirtschaftlich leistungsfähig im Sinne des Gesetzes sind aber wahrscheinlich nur maximal 5 % der Thüringer Kommunen – so eine Erhebung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen. Damit wäre diese Option im Gesetz in der Realität kaum anwendbar. Neu und besonders ist eine Regelung, dass Kommunen innerhalb bestimmter Grenzen selbst entscheiden können, die Beitragsbelastung der Anlieger bis auf minimal 10 % zu senken. Voraussetzung hierfür ist nach neuestem Gesetzesstand jedoch ebenfalls der „Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit“. Ab dem 1. Januar 2019 könnten Kommunen unter der gleichen Voraussetzung sogar gänzlich auf Beitragserhebungen verzichten, wenn die Kommunalaufsicht ihnen dies erlaubt, was Experten aber für die meisten Städte und Gemeinden im Freistaat als eher unwahrscheinlich ansehen.

„Wir brauchen einfachere, klarere und besser handhabbare Gesetze anstatt mehr Rechtsunsicherheit“, fordert der stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Dirk Bergner schon seit längerer Zeit. Eine ständig kompliziertere und unübersichtlichere Rechtslage, wie nach dem neuen Gesetz, sei da wenig hilfreich, so der Liberale und er wiederholt die alte FDP-Forderung aus der vergangenen Legislaturperiode: „Wir wollen es grundsätzlich und ohne gesetzliche Gängelei ins Ermessen der Kommunen stellen, ob sie Beiträge ziehen.“

Abgesehen davon, dass Juristen die handwerkliche Seite kritisieren, „ist das neue Gesetz alles andere als der große Wurf“, zeigt sich Dirk Bergner enttäuscht. „Es schafft das Problem nicht aus der Welt, wenn jetzt nur eine kleine Gruppe von Kommunen von der rot-rot-grünen Koalition begünstigt wird“, betont der FDP-Innenexperte.





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