Tim Schwarz: „Mit der Härte des Rechtsstaates“ – Die Bundesanwaltschaft fordert langjährige Haft für fast alle Angeklagten im „NSU“-Prozess

13.09.17 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Tim Schwarz: „Mit der Härte des Rechtsstaates“ – Die Bundesanwaltschaft fordert langjährige Haft für fast alle Angeklagten im „NSU“-Prozess

Es ist der 382. Verhandlungstag im sog. „NSU“-Prozess und es war eher zu erwarten gewesen, als dass man es überraschend nennen könnte. Im Strafprozess um Beate Zschäpe und Helfer der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ hat die Bundesanwaltschaft gestern ihr Plädoyer beendet und die Haftstrafen verkündet, die man vom Oberlandesgericht München „Im Namen des Volkes“ fordert.

– Für die Jenaerin Beate Zschäpe als letztes verbliebenes Mitglied des „NSU“ beantragte Bundesanwalt Herbert Diemer die Höchststrafe: lebenslang. Sie sei für ihr Verhalten „im vollen Umfang verantwortlich“ und es gebe keine Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit und auch keine Persönlichkeitsstörung. Für jeden der zehn Moder des „NSU“ habe Zschäpe lebenslänglich zu erwarten, erklärte der Bundesanwalt, der Zschäpe auch in mehr als 30 Fällen die Mittäterschaft beim versuchten Mord vorwirft. Deshalb verlangte er vom Gericht die „Feststellung der besonderen Schwere der Schuld“, womit eine Freilassung Beate Zschäpes – heute 42 Jahre alt – nach 15 Jahren ausgeschlossen wäre. Und ob sie jemals später aus der Haft freikommen wird, kann fraglich werden, denn Diemer forderte im Namen der Bundesanwaltschaft für die Jenaerin eine anschließende Sicherungsverwahrung, denn Beate Zschäpe sei „ein eiskalt kalkulierender Mensch“, bei dem „ein Menschenleben keine Rolle spielte“, der Geld in den Vordergrund seines persönlichen Interesses gestellt habe. Für solche Fälle sei keine irgendwie geartete Haftabminderung vorgesehen, so der Bundesanwalt.

– Der bis zuletzt in Jena lebende „NSU“-Helfer Ralf Wohlleben soll, so die Bundesanwaltschaft, vom OVG München wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt werden. Ohne Zweifel sei es Wohlleben gewesen, der die Ceska-Pistole habe beschaffen lassen, mit der die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ neun Menschen ausländischer Herkunft ermordet habe, erklärte Diemer. Zwölf Jahre Haft seien unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen, sagte der Bundesanwalt.

– Er hatte die Ceska zusammen mit Wohlleben beschafft und diesen im „NSU“-Prozess schwer belastet: Carsten Sch#ltz#. Früher in Jena lebend, siedelte der „NSU“-Helfer, nachdem er sich von der rechten Szene losgesagt hatte, nach Nordrhein-Westfalen über. Nach dem Willen der Bundesanwaltschaft soll er vom OVG München zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt werden. Der niedrige Strafantrag kam zustande, da Bundesanwalt Diemer Sch#ltz#s Aufklärungshilfe und sein eigenes Schuldeingeständniss strafmildernd wertete, wie er sagte. Ohne die Kooperation von Carsten Sch#ltz# hätte die Anklage nicht wie geschehen erhoben werden können, erklärte Herbert Diemer.

– „NSU“-Unterstützer André Em#ng#r aus Zwickau soll dagegen die volle Härte des Rechtsstaates treffen. Geht es nach dem Willen der Anklagebehörde, so muss Em#ng#r genau so lange in Haft wie Ralf Wohlleben: zwölf Jahre. Obwohl ihm eine Mittäterschaft an den zehn Morden des „NSU“ nicht nachzuweisen war, sei er mehr als ein Jahrzehnt „einer der loyalsten Helfer des ‚NSU‘ gewesen“, so Bundesanwalt Herbert Diemer. Beihilfe habe er geleistet zum Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln und zwar indem Em#ng#r bereits im Jahre 2000 persönlich das Wohnmobil angemietet habe, mit dem die Täter Mundlos und Böhnhardt damals in die Domstadt fuhren.

– Für den Angeklagten Holger Gerlach, der auch aus Jena stammt und zuletzt in der Nähe von Hannover lebte, fordert die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft. Er habe in drei Fällen die Terrorzelle dadurch unterstützt, dass er sie mit von ihm stammenden Papieren versehen habe. Im Gegensatz zu Em#ng#r sei es ihm jedoch nicht nachzuweisen gewesen, dass er von den Verbrechen der rechten Terrorgruppe wusste, so Bundesanwalt Herbert Diemer.

Die Bundesanwaltschaft beantragte außerdem und für den Angeklagten völlig überraschend, André Em#ng#r (der sich bislang auf freiem Fuß befand) „wegen dringender Fluchtgefahr“ in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung und untersagte es dem Angeklagten, in der Pause den Saal zu verlassen. Götzl ordnete schließlich an, Em#ng#r sofort in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim bringen zu lassen und sagte außerdem den für heute geplanten Prozesstermin ab. Währenddessen solle über den Haftbefehl gegen André Em#ng#r entschieden werden.





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