In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Die Verhandlungstage 14.09. und 04.10.2017

13.10.17 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Die Verhandlungstage 14.09. und 04.10.2017


Zusammengefasst und kommentiert von Tim Schwarz aus Pressemeldungen:

14.09.2017 und 04.10.2017: Der 382. und der 383. Verhandlungstag

Vielen wollten mit dabei sein , als am 06. Mai 2013 vor dem Münchner Oberlandesgericht der „NSU“-Prozess begann. Hunderte Journalisten meldeten sich für die 50 reservierten Presse-Plätze an und wollten ausführlich über die Verhandlung gegen die Jenaerin Beate Zschäpe, einzige Überlebende der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ berichten. Als nicht-kommerzieller Hörfunksender wurde Radio Lotte aus Weimar per Los ein Journalistenplatz zugesprochen. Heute, nach bald 390 Verhandlungstagen, ist der Prozess zur mühsamen Routine geworden und nur noch wenige Zuschauer sitzen im Saal.

Zum Wesentlichen: Beate Zschäpe hat mit ihren insgesamt fünf Rechtsanwälten bis heute kaum etwas zur Aufklärung der Taten ihres „NSU“ beigetragen. Momentan schleppen sich die Verhandlungstage – wenn sie denn überhaupt stattfinden – für alle Beteiligten eher quälend dahin, denn eine bisher im Verlauf des Prozesses nicht gekannte Flut an Befangenheitsanträgen, die immer wieder verzögern, dass die Anwälte der Nebenklage – also die von Angehörigen der Mordopfer und Verletzten der Anschläge des „NSU“ – ihre Plädoyers abhalten können.

Es gehört zum Prinzip des Prozesses, dass vor wichtigen Schritten wie diesem der Nebenkläger zunächst die juristischen Entscheidungen anzuwarten sind. Klar ist auch: die Verzögerungen gehen auf die Kappe der Verteidiger der Angeklagten. Sie haben – soviel steht heute bereits fest – bewirkt, dass das Urteil gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, Carsten Sch#ltz# und André Em#ng#r definitiv nicht mehr in diesem Jahr gefällt werden kann, denn dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl blieb ob der Flut an Befangenheitsanträgen erst einmal nichts anderes übrig, als am 382. Verhandlungstag alle Sitzungstermine bis zum 03. Oktober 2017 zu streichen. Der „NSU“-Prozess wurde dann am 04.10.2017 auch nur formell für einen einzigen Tag fortgesetzt, weil ein Prozess dieser Güte per gesetzlicher Regelung nicht länger als drei Wochen pausieren darf.

Um was geht es bei den Befangenheitsanträgen? Bundesanwalt Herbert Diemer kam als Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer Anfang September zu dem Ergebnis, dass der in München mitangeklagte Zwickauer André Em#ng#r das Trio des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ massiv unterstützt und sich so der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht habe. Er beantragte erstens eine Haftstrafe von zwölf Jahren gegen den Angeklagten und forderte zugleich, Em#ng#r wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen. Richter Manfred Götzl erließ daraufhin den Haftbefehl. Die Anwälte Em#ng#rs konterten den Beschluss mit zwei Befangenheitsanträgen, jeweils gegen alle fünf Richter des Strafsenats. Die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben schlossen sich ihnen an und stellten ihrerseits einen ähnlichen Antrag.

Während Em#ng#r sich in der Münchner Haftanstalt Stadelheim aufhielt, pausierte der Prozess, denn über die Befangenheitsanträge musste ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entscheiden. Nicht alle Anträge waren am 04. Oktober abgearbeitet, als das Gericht seine Arbeit formell wieder aufnahm. Das wiederum passte Em#ng#rs Verteidigung nicht und dem OLG wurden wegen der formellen Verhandlungsansetzung zwei weitere Befangenheitsanträge zugestellt. Auch Wohllebens Anwalt Olaf Klemke reichte umgehend zwei neue Gesuche ein. Insgesamt sind nun noch acht Befangenheitsanträge beim OLG München anhängig.

Juristisch scheinen die Anträge sinnlos, denn es wurde am 04. November 2017 tatsächlich vor Gericht „gearbeitet“ – sprich: Götzl nutzte den Tag, um rechtliche Hinweise zu erteilen. Dazu gehört, dass für Beate Zschäpe eine Verurteilung in Betracht kommt, bei der die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird. Eine Formalie, denn genauso hatte es die Bundesanwaltschaft beantragt, aber der Vorsitzende Richter führte für die Angeklagte und die Nebenklagevertreter aus, was dies zur Folge hätte. Damit war die Ansetzung juristisch gerechtfertigt.

Die hektische Aktivität von André Em#ng#rs Verteidigung hängt wohl auch damit zusammen, dass dies, ebenso wie ihr Mandant, bisher den ganzen Prozess lang selbst geschwiegen hatte. Jetzt, da Em#ng#r 12 Jahre Haft drohen, könnte sich dies als ein schwerer Fehler erweisen. Seis drum: Sowohl die Anwälte Em#ng#rs als auch Wohllebens Verteidiger kündigten letzte Woche jeweils noch einen weiteren Befangenheitsantrag für die kommenden Tage an. Begründung: nicht bekannt. Aber mit diesen wären es insgesamt zehn Befangenheitsanträge, die noch zu verhandeln sind und das dauert wohl noch bis Mitte November. Weiter im „NSU“-Prozess gehen wird es aber bereits Ende Oktober und zwar kurz vor Ablauf der neuen 3-Wochen-Frist – wahrscheinlich am 24. Oktober.

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