„Das ist 2018 anders“: Neuerungen und Änderungen, mit denen wir ab diesem Jahr leben werden (Teil 1)

02.01.18 • AUS DER REGION, INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu „Das ist 2018 anders“: Neuerungen und Änderungen, mit denen wir ab diesem Jahr leben werden (Teil 1)

(aus verschiedenen Quellen, u.a.: Bundesregierung / Finanzministerium / Bundesanstalt / BILD-Zeitung)

Leistungen nach Hartz IV / Arbeitslosengeld: Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger stieg zum Jahreswechsel von 409 auf 416 Euro pro Monat. Bei Paaren gibt es nung 374 Euro pro Person, also sechs Euro mehr als bisher. Die monatlichen Sätze für Kinder steigen abhängig vom Alter um drei bis fünf Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld können sich seit dem 01.01.2018 in besonders dringenden Fällen einen Vorschuss bar an Discounter- und/oder Supermarktkassen auszahlen lassen. Zu den beteiligten Supermärkten und Drogerien gehören REWE, Penny, REAL, dm und Rossmann. Die Umstellung soll im zweiten Quartal 2018 beginnen und bis zum Jahresende abgeschlossen sein; so ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld: Das monatliche Kindergeld wird erneut um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro pro Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Jedoch kann Kindergeld künftig nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden und nicht mehr – wie bis zum Jahresende – für mehrere Jahre.

Mindestlohn: Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; in Thüringen und dem Rest des Ostens der Bundesrepublik wird er von 9,50 auf 10,05 Euro angehoben. Im Elektrohandwerk endet mit dem Jahreswechsel die Differenzierung in Ost und West:  hier liegt die Lohnuntergrenze künftig bundesweit bei 10,95 Euro. Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt dagegen unverändert bei 8,84 Euro.

Lohngleichheit: Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.

Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag steigt von 8.820 Euro auf genau 9.000 Euro. Erst ab dieser Summe müssen ledige Erwachsene ihr Jahreseinkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18 000 Euro. hinzu kann der Kinderfreibetrag kommen, der 2018 auf insgesamt 7428 Euro angestiegen ist. Dieser Betrag ist bei Eltern pro Kind und Jahr zusätzlich steuerfrei.

Steuerkriminalität: Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.

Bauvertragsrecht: Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten.

Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten allein bezahlen müssen, sinkt im Durchschnitt aller Krankenkassen von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Altersrenten und sonstige Renten: Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sank der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3000 Euro bekommen Arbeitnehmer somit eine Entlastung von 1,50 Euro. Im Juli 2018 dürfen dann die rund 21 Millionen Rentner mit deutlich mehr Geld rechnen. Erwartet wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent. Wer ab 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, weil er aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, wird bessergestellt. Bisher werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.

Damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden, entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber. Den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Darüber hinaus wird den Arbeitgebern ein Steuerzuschuss gewährt, wenn sie Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützen. Für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter gibt es zudem Freibeträge von bis zu 200 Euro für Betriebs- und Riesterrenten.

Wichtig: Die staatliche Grundzulage für Riestersparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge wird gewährt, wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riesterprodukt fließen.e Fahrzeuge ändere sich nichts.

Weitere Infos gibt es am Samstag, den 06.01.2017 hier bei UNSER JENA / JEZT ONLINE!





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