„Das ist 2018 anders“: Neuerungen und Änderungen, mit denen wir ab diesem Jahr leben werden (Teil 2)

06.01.18 • AUS DER REGION, INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu „Das ist 2018 anders“: Neuerungen und Änderungen, mit denen wir ab diesem Jahr leben werden (Teil 2)

(aus verschiedenen Quellen, u.a.: Bundesregierung / Finanzministerium / Bundesanstalt / BILD-Zeitung) – Lesen Sie HIER Teil 1 unseres Berichts!

Sozialversicherung: Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6.500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5.800 Euro im Osten Deutschlands. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.950 Euro.

Urlaub: Verbraucher profitieren ab dem 1. Juli 2018 bei Buchungen im Internet von zusätzlichem Schutz, wenn sie auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben – beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. Nicht zuletzt soll der Insolvenzschutz für geleistete Zahlungen besser werden. Außerdem hat der Urlauber künftig mehr Zeit, Reisemängel geltend zu machen. Die Frist dafür verlängert sich von einem Monat auf zwei Jahre.

Straßenverkehrsordnung: Autofahrer müssen verstärkt auf die Sauberkeit ihres Fahrzeugs achten. Die Abgasuntersuchung wird im neuen Jahr nämlich verschärft: Anders als bisher ist die sogenannte Endrohrmessung in jedem Fall Pflicht – auch wenn bei der elektronischen On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt wurde. Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern (z.B. Mofas und Quads) gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 01.01.2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.

Verbesserungen für Autokäufer: Wer sich 2018 ein neues Auto kaufen will, sollte den 1. September 2018 im Blick behalten, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn ab diesem Datum werde bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Schadstoffausstoß nach einem neuen, realistischeren Verfahren gemessen.

 

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Verbesserung bei Streaming-Diensten: Abonnenten von Diensten wie Netflix, Sky Go oder Maxdome können ihre Abo-Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen, da die bislang üblichen Ländersperren durch eine Verordnung des EU-Parlaments wegfallen. Die Regelung gilt allerdings nur bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter für die neue Nutzungsmöglichkeit nicht erheben.

Kreditkarten: Ab dem 13. Januar 2018 gelten neue Regelungen der EU im Zahlungsverkehr. Händler dürfen danach keine gesonderten Entgelte mehr für gängige Kartenzahlungen, SEPA-Überweisungen und Lastschriften in Euro erheben. Das gilt europaweit für Buchungen und Einkäufe sowohl im stationären Handel als auch im Internet. Beim Missbrauch ihrer Kreditkarte oder ihres Online-Bankkontos haften Verbraucher außerdem in der Regel nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis zu 150 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt.

Mutterschutz: Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Es soll auch keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Unterhalt: Bei minderjährigen Trennungskindern steigt der Mindestsatz beim Unterhalt. Abhängig vom Alter des Kindes und dem Einkommen der Eltern erhöhen sich die monatlichen Sätze in der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ um sechs bis zwölf Euro. Gleichzeitig werden aber auch die Einkommensklassen reformiert, was für einige Kinder wiederum zu Einbußen führen dürfte. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wo der andere Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.





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