Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 402 bis 408 im Januar 2018

06.02.18 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 402 bis 408 im Januar 2018


Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

09.01. bis 11.01.2018: Der 402. bis 404. Verhandlungstag

Nach fast fünf Jahren Prozessdauer rückt das Urteil im „NSU“-Prozess näher. Auch im Januar 2018 liefen die Plädoyers der Opferanwälte und Anträge der Angehörigen der Ofer des Terrors des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. So forderte der Sohn des ersten „NSU“-Mordopfers Enver Simsek vor dem Oberlandesgericht München, Beate Zschäpe und weitere Angeklagte „in höchstem Maß“ zu bestrafen. Allein dem mutmaßlichen Waffenbeschaffer Carsten Sch#ltz# nehme er dessen Reue ab, sagte Abdulkerim Simsek in seinem emotionalen Plädoyer. Wörtlich sagte er zu Sch#ltz#: „Ich nehme Ihre Entschuldigung an.“

Seine Anwältin Seda Basay-Yildiz versuchte anschließend die Drei-Täter-Theorie der Anklagebehörde zu widerlegen und wies darauf hin, die Sinsek-Mörder lokale Unterstützer gehabt haben müssen. Bis heute sei unbeantwortet, warum Enver Simsek vom 9. September 2000 in Nürnberg getötet werden sollte. Der Anwältin nach sei es bei diesem Mord am „absolut unwahrscheinlichsten“, dass der Tatort ohne Helfer ausgewählt werden konnte. Simsek, der im hessischen Schlüchtern wohnte, hatte seinen Blumenstand nur an ausgesuchten Tagen in Nürnberg und stets ausschließlich samstags und sonntags. Am Stand selbst habe es aber kein Schild gegeben, auf dem das vermerkt war. Dann wurde der Mord an einem Samstag verübt. Ortsfremde Mörder hätten also zufälligerweise zur Auskundschaftung an einem Samstag oder Sonntag vorbei kommen und sich für den Blumenhändler als Anschlagsziel entscheiden müssen, um dann – erneut zufälligerweise – an einem Samstag den Mord zu verüben. Dies seien zu viele Zufälle, so Basay-Yildiz.

23.01. und 24.01.2018: Der 405. bis 406. Verhandlungstag

Die Verteidiger des aus Jena stammenden Mitangeklagte Ralf Wohlleben blockierten an Tag 405 mit einem Beweisantrag die Fortsetzung der Plädoyers und forderten, zwei Thüringer Skinheads als Zeugen zu laden. Die Männer sollen angeblich für die Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 verantwortlich sein. Aus Sicht der Verteidiger seien die Anklagevorwürfe der Bundesanwaltschaft falsch, wonach Wohlleben und der Mitangeklagte Carsten Sch#ltz# die Pistole für den „NSU“ besorgt haben – dies obwohl Sch#ltz# gestanden hatte, die Waffe zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Dass dieser Beweisantrag erst nach dem die Beweisaufnahme längst abgeschlossen ist gestellt wurde, wertete die Bundesanwaltschaft als Versuch der Verschleppung des Prozesses. Der Vorsitzende Richter Götzl brach den Verhandlungstag nach weniger als zwei Stunden ab.

Tag 406: Das Gezerre um den neuen Beweisantrag zum Lieferweg der Mordwaffe Ceska 83 geht weiter: Die Wohlleben-Anwälte wollten ihre Behauptung aus dem Beweisantrag untermauern und forderten, Sven R. und Jug P. im Prozess als Zeugen anzuhören. Richter Götzl setzte den für den 25.01.2018 geplanten Verhandlungstag ab; erst in der darauf folgenden Woche sollte es weitergehen. Am Rande der Verhandlung wird bekannt, dass die Schwester des in Hamburg vom „NSU“ erschossenen Süleyman Tasköprü ihre Nebenklage aufgibt. Anlass sei ein Zerwürfnis zwischen der Frau und ihrer bisherigen Anwältin Angela Wierig. Diese hatte ein Plädoyer vorgetragen, in welchem sie Ralf Wohlleben in Schutz nahm und institutionellen Rassismus bei der Polizei verneinte, was mit der Schwester des Mordopfers nicht abgesprochen gewesen sein soll.

30.01. und 31.01.2018: Der 407. und 408. Verhandlungstag

Der Strafsenat lehnte die Beweisanträge der Verteidiger Wohllebens ab. Aus seiner Sicht gibt es in den Anträgen keinen Hinweis, dass die Mordwaffe Ceska 83 tatsächlich von den Zeugen Jug P. und Sven R. beschafft worden sein könnte, wie Wohllebens Anwälte behaupten. Diese kündigen umgehend eine „Gegenvorstellung“ an und beantragen eine Unterbrechung bis zum 408. Verhandlungstag. Richter Götzl beendete anschließend die Sitzung.

Der Verhandlungstag 408 dauerte dann auch nur anderthalb Stunden. Wohllebens Verteidigerin Nicole Schneiders verlas die Gegenvorstellung zu der vom Strafsenat gestern verkündeten Ablehnung der Beweisanträge. Die Richter am OVG hätten die Anträge „fehlerhaft ausgelegt“, sagte Schneiders. Außerdem würden die Anforderungen an die Darlegungspflicht der Antragsteller „überspannt“, sich zu den Informationen in den angeforderten Akten zu äußern. Richter Götzl schloss daraufhin die Sitzung bereits kurz nach 11.oo Uhr; Wohllebens Verteidigung kündigte Befangenheitsanträge gegen das Gericht an.


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