„Schwerlastverbot“: Brücke Carl-Zeiss-Promenade wird ab dem 28.02.2018 für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt

19.02.18 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Schwerlastverbot“: Brücke Carl-Zeiss-Promenade wird ab dem 28.02.2018 für Fahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen Gewicht gesperrt

Die Brücke Carl.Zeiss-Promenade. Foto © Stadt Jena Kristian Philler

Die Straßenbrücke in der Carl-Zeiss-Promenade ist nicht mehr für hohe Lasten geeignet, wie die Stadt jena mitgeteilt hat. Es müsse verhindert werden, dass mehrere schwere Fahrzeuge gleichzeitig die Brücke belasten. Ab Mittwoch, 28.02.2018 wird die Brücke Carl-Zeiss-Promenade in Richtung Mühlenstraße für Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gesperrt. Die Zufahrt zum Betriebsgeländen ZEISS bleibt frei befahrbar. Die Umleitung erfolgt über die Lichtenhainer Straße, Moritz-von-Rohr-Straße und Hardenbergweg zur Carl-Zeiss-Promenade. In der Gegenrichtung sind keine Verkehrsbeschränkungen erforderlich.

Die Umleitung ab 28.02.2018

Für Busse des Nahverkehrs gibt es keine Beschränkungen. Dieser Belastungsfall wurde statisch überprüft und bestätigt. Auch Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz dürfen die Brücke befahren. Bei der Ausfahrt aus der Lichtenhainer Straße auf die Carl-Zeiss-Promenade wird ein zusätzliches Verkehrszeichen aufgestellt, welches linksabbiegende LKW über die Sperrung informiert. Auf der 1971 erbauten, zwischenzeitlich sanierten Brücke gilt für alle Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Die 93 Meter lange Brücke wird jährlich einer Sonderprüfung durch den Kommunalservice Jena unterzogen. Eine Sanierung des Bauwerks ist kurzfristig nicht umsetzbar.





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