Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 409 bis 413 im Februar 2018

05.03.18 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 409 bis 413 im Februar 2018


Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

01.02. bis 08.02.2018: Der 409. bis 411. Verhandlungstag

Nach fast fünf Jahren scheint das Ende des „NSU“-Prozesses greifbar, eine Urteil noch vor dem Sommer zu erwarten. Die Plädoyers der Nebenklage wurden am 411. Verhandlungstag abgeschlossen; Mitte Februar sollten die Schlussvorträge der Verteidiger der Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, Carsten Sch#ltz# und André Em#ng#r folgen.

An den Tagen 409 und 410 trat u.a. Nebenklageanwalt Serkan Alkan vor Gericht, der einen Betroffenen des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße vertritt, außerdem Yavuz Narin, Anwalt der Familie des siebten „NSU“-Mordopfers Theodoros Boulgarides. Beide kritisierten einmal mehr den institutionellen Rassismus der Ermittlungsbehörden, die jahrelang keinerlei Hinweise auf rechtsextreme Täter erkennen wollten, sowie den, ihrer Meinung nach, mangelnden Aufklärungswillen der Bundesanwaltschaft und der Verfassungsschutzbehörden.

Dann ergriff Yvonne Boulgarides – Witwe des Münchner Mordopfers Theodoros Boulgarides – als Betroffene im Saal A101 des Strafjustizzentrums München das Wort. Dabei sparte sie nicht mit Kritik an Polizei, Verfassungsschutz und Bundesanwaltschaft, die bis heute nicht genug getan hätten, den „NSU“-Komplex aufzuklären. Die Behörden hätten ihren Mann vom Opfer zum Täter gemacht, hätten im Drogen- und Menschenhandel unterstellt und die ganze Familie kriminalisiert.Die Witwe machte außerdem erstmals öffentlich, dass sie und ihre Töchter sich mit einem der Angeklagten getroffen haben: Mit Carsten Sch#ltz#. Dieser habe ihr und den Töchtern gegenüber Reue gezeigt, sagte sie. Zuvor waren alle noch bei Gericht anhängigen Befangenheitsanträge von Anwälten verschiedener Angeklagter abschlägig beschieden worden.

27.02. und 28.02.2018: Der 412. und 413. Verhandlungstag

Die Hauptverhandlungstermine vom 20.02.2018, 21.02.2018 und 22.02.2018 wurden abgesetzt. Der 412. Verhandlungstag rief dann wieder einmal Zschäpes Alt-Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm auf den Plan, die erneut vor dem OLG beantragten, von ihrem Mandat entbunden zu werden. Die Anwälte hatte geärgert, dass der Vorsitzende Richter gleich drei Verhandlungstermine abgesetzt hatte, obwohl sich der neue Zschäpe-Verteidiger Mathias Grasel nur für einen Tag krank gemeldet hatte.

Danach kamen Wohllebens Verteidiger zum Zuge und reagieren mit einer Gegenvorstellung auf den am Morgen von Götzl verkündeten Beschluss des Strafsenats, das Verfahren zur Einziehung der Beute des „NSU“ abzutrennen. Die Richter wollen vermeiden, dass aufwändig nach Erben von Mundlos und Böhnhardt gesucht werden muss, um sie in das Verfahren einzubeziehen. Die Anwälte Wohllebens monieren, dass im beanstandeten Beschluss ausschließlich die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben, Gerlach und Em#ng#r genannt werden, nicht aber Carsten Sch#ltz#.

Außerdem versuchten Wohllebens Anwälte noch einmal, ihren Mandanten zu entlasten, indem sie den Thüringer Rechtsextremisten Sven R. als mutmaßlichen Beschaffer der Mordwaffe Ceska 83 präsentieren. Die Verteidiger beantragen, Sven R. als Zeugen zu hören. Durch diese Manöver verzögerte sich die Fortsetzung der Plädoyers der Nebenkläger und ihrer Anwälte.

Tag 413 war ein kurzer Verhandlungstag in der Nymphenburger Straße 16: Die Bundesanwaltschaft forderte, den Beweisantrag der Verteidiger von Ralf Wohlleben zu Sven R. abzulehnen. Richter Götzl teilt mit, sollte der Zeuge gehört werden, würde das am 8. März geschehen. Wenn nicht, gehe die Verhandlung am 13. März weiter und zwar mit den Plädoyers der neuen Verteidiger von Beate Zschäpe. Über den Antrag der drei Alt-Verteidiger der Hauptangeklagten, von ihrem Mandat entbunden zu werden, entschied der Strafsenat noch nicht.


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