Der Bebauungsplan zum Inselplatz (2. Entwurf inkl. Abwägungsbeschluss) ist heute Thema im Stadtentwicklungsausschuss

22.03.18 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Der Bebauungsplan zum Inselplatz (2. Entwurf inkl. Abwägungsbeschluss) ist heute Thema im Stadtentwicklungsausschuss

Der neue Inselplatz in 3D-Sicht (Grafik aus dem Verschattungsgutachten) – Abbildung © Stadt Jena

Am 14.05.2014 hatte der Jenaer Stadtrat den Abwägungsbeschluss zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Inselplatz“ beschlossen und damit die Grundlage für die Prüfung vorzeitiger Baugenehmigungen gelegt. Der Satzungsbeschluss zum B-Plan wurde jedoch damals noch nicht vorgelegt, da Freistaat und Universität die Absicht bekundeten, einen Realisierungswettbewerb für die Bebauung des Inselplatzes durchführen zu wollen, der eine Anpassung des Bebauungsplanes nach sich ziehen könnte.

Am 26.10.2016 wurde durch den Stadtrat beschlossen, dass der 2-phasige anonyme Realisierungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren für das Vorhaben Neubau des Campus Inselplatz gemeinsam mit dem Freistaat ausgelobt werden sollte. Mit der Jurysitzung am 28. April 2017 fand das wettbewerbliche Verfahren seinen Abschluss, indem die Preisträger und Anerkennungen festgelegt wurden (wir berichteten).  Die Prüfung der Wettbewerbsergebnisse ergab jedoch, dass keiner der Preisträger die Vorgaben des Bebauungsplanes B-J 03 „Inselplatz“ in allen Punkten eingehalten hatte.

Damit bestand die Notwendigkeit den Bebauungsplan zu überarbeiten. Es wurde ein 2. Entwurf des Bebauungsplanes erstellt, der die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses zulässt und darüber hinaus noch einen gewissen Zuschlag enthielt, falls die Bauhöhen und Kubaturen aus dem Wettbewerb nicht ganz ausreichen sollten. Die wichtigsten Änderungen am 2. Entwurf nach dem Wettbewerbsergebnis waren: – Tausch der Baufelder Sondergebietsfläche SO3 und Sondergebietsfläche Parkhaus SOP / – Anpassung von Baulinien und Baugrenzen / – Anpassungen der Geschossigkeit und zulässigen Bauhöhen, insbesondere beim Hochpunkt an der Nordostecke des Plangebietes / – Anpassung von Ein- und Ausfahrtsbereichen.

2. Entwurf des B-Plans Inselplatz – Abbildung © Stadt Jena

Als Grundlagen für die Erstellung eines 2. Planentwurfes wurden die Schallimmissionsprognose überarbeitet und eine Verschattungsstudie erstellt, um insbesondere Auswirkungen des vorgesehenen Hochpunkte auf die Belichtung der Nachbarbebauung abschätzen und abwägen zu können. Da die Erstellung des 2. Entwurfs in den Beginn der politischen Sitzungspause im Sommer 2017 fiel, wurde der Stadtentwicklungsausschuss am 15.06.2017 inhaltlich über die Inhalte des 2. Entwurfs informiert und dargelegt, dass dieser Planentwurf kurzfristig auch ohne formellen Stadtratsbeschluss ausgelegt werden solle, um keine Zeit zu verlieren. Der Stadtrat bliebe durch Abwägungs- und Satzungsbeschluss Souverän des Verfahrens. Diese Vorgehensweise wurde im Stadtentwicklungsausschuss bestätigt.

Vom 28.08. bis 29.09.2017 wurde der 2. Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gingen Stellungnahmen von 14 externen Behörden und Trägern öffentlicher Belange, 6 Stellungnahmen von Behörden der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe und zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Der Kommunalservice Jena verweist auf die gemäß Stadtratsbeschluss im öffentlichen Parkhaus (SO P) unterzubringenden 400 Stellplätze. Zudem müsste voraussichtlich eine hohe Anzahl weiterer Stellplätze für den Universitätsbetrieb vorgehalten werden. Dies bedinge aufgrund des zur Verfügung stehenden Grundstückes eine Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe für das Parkhaus. In Abwägung dieses Belanges und unter Wahrung nachbarlicher Interessen wurde in Abstimmung mit dem KSJ eine Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von 18,30 m auf 21,50 m in den Plan aufgenommen.

3D-Modell des neuen Inselplatzes – Abbildung © Stadt Jena

Hinterfragt wurde vom Kommunalservice Jena auch der Standort des vorgesehenen Glascontainerstandortes, da dieser erschwert anfahrbar wäre. Nach Prüfung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan noch keine abschließende Regelung zum Standort der Glasentsorgung treffen müsse. Eine diesbezügliche Festsetzung erscheint nicht zweckmäßig, da dieser Standort nur im Zusammenhang mit der Gebäude- und Freiflächenplanung festgelegt werden kann. Zudem sei eine Zulässigkeit der Glasentsorgung auch gegeben, wenn diese nicht explizit im Bebauungsplan erfolge.

Heute befasst sich nun der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Jena ab 17.00 Uhr im Rathaus sowohl mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan B-J 03 „Inselplatz“ als auch mit dem Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf dieses Bebauungsplanes. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht das Projekt des sog. „Steinweg Towers“ (wir berichteten).





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