Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 417 bis 421 im April 2018

04.05.18 • INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Der Münchner „NSU“-Prozess: Die Verhandlungstage Nr. 417 bis 421 im April 2018


Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

10.04. und 17.04.2018: Der 417. und 418. Verhandlungstag

Der neue Anwalt des in München angeklagten André Em#ng#r, Daniel Sprafke, nahm am 417. Tag erstmals am Prozess zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ teil. Sprafke führte sich gleich mit einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ein und lieferte sich dabei ein längeres Wortgefecht mit diesem. Außerdem kündigte für den folgenden Tag drei Ablehnungsgesuche an. Damit war wieder einmal der Beginn der Plädoyers der Verteidiger der Angeklagten blockiert worden.

Auch an Tag 418 des „NSU“-Prozesses blieb der Start der Verteidiger-Plädoyers aus, obwohl die Befangenheitsanträge des Angeklagten Em#ng#r und seines neuen Anwalts Sprafke gegen die Richter gescheitert waren. Zschäpes neuer Verteidiger Hermann Borchert, der die Abfolge der Schlussvorträge beginnen sollte, konnte wegen eines familiären Notfalls weder an diesem Tag noch am darauf folgenden dem Prozess beiwohnen. Richter Götzl fragte sodann den Verteidiger von Holger Gerlach, Stefan Hachmeister, ob er sein Plädoyer vortragen könne, doch dieser weigerte sich, weil er auf der vorgesehenen Reihenfolge bestand – heißt: erst plädieren die Verteidiger der Hauptangeklagten Zschäpe, dann die der weiteren Angeklagten. Hachmeister betonte, er wolle abwarten, ob Zschäpes Anwälte sich zu seinem Mandanten äußern.

Götzl sah die Sache mit der Reihenfolge anders und fragte höflich bei Ralf Wohllebens Verteidigern nach. Aber auch jene wollten vorerst nicht plädieren. Da beim Mitangeklagten Carsten Sch#ltz# dessen Verteidiger Johannes Pausch wegen Erkrankung fehlte, brach der Vorsitzende Richter daraufhin die komplette Prozesswoche ab und vertagte die Verhandlung.

24.04. bis 26.04.2018: Der 419. und 421. Verhandlungstag

Am 419. Prozesstag begannen endlich die Verteidiger von Beate Zschäpe mit ihren Plädoyers. Deren Wunschverteidiger Hermann Borchert wies dabei den Anklagevorwurf zurück, die heute 43-Jährige sei Mittäterin an den Morden und Anschlägen des „NSU“ gewesen. Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Wunschanwalt vor dem Münchner Oberlandesgericht und erklärte, seine Mandantin habe von den zehn Morden – neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin – immer erst im Anschluss erfahren.

Zschäpes Verteidiger setzte an Tag 420 sein Plädoyer fort, führte jede einzelne Straftat auf, die der Hauptangeklagten vorgeworfen wird, und kritisierte die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft. Hierbei attackierte vor allem Oberstaatsanwältin Anette Greger und beklagte immer wieder, dass die Ende 2015 begonnene, von ihm und seinem Kollegen Grasel verlesene Einlassung seiner Mandantin nie berücksichtigt worden sei.

Die Glaubwürdigkeit der Einlassung Zschäpes hatte Borchert allerdings von sich aus zuvor in ein interessantes Licht gerückt, als er vorgetragen hatte, dass er die Wortwahl der Aussage Zschäpes bestimmt habe. Wenn die Einlassung nicht den Eindruck gemacht hätte, authentisch zu sein, so Borchsert an Tag 419 des „NSU“-Prozesses, sei dies auf seine „literarischen Fähigkeiten“ zurückzuführen.

Für Verwunderung und Kopfschütteln von Beate Zschäpes Altverteidigern Heer, Stahl und Sturm sorgten am 421. Prozesstag die Äußerungen von Zschäpes Wunschanwalt zum „NSU“. Bei diesem, so Hermann Borchert, sei fraglich, ob er staatsfeindlich gewesen sei, da der „NSU“ Türken auch habe veranlassen wollen, unseren Staat zu verlassen.  Zschäpes Verteidiger Borchert und Grasel beendeten ihr Plädoyer mit der gemeinsamen Feststellung, eine „Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren“ erscheine tat- und schuldangemessen. Dass die Hauptangeklagte einer terroristischen Vereinigung angehört habe und Mittäterin bei den zehn Morden, zwei Sprengstoffanschlägen und den 15 Raubüberfällen war (wie es die Bundesanwaltschaft vorgetragen hatte), könne man nicht erkennen, so die beiden Anwälte im Einklang. Sie gingen beide davon aus, so erklärten sie, Beate Zschäpe habe sich „längst vom Rechtsextremismus abgewandt“.


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