Räumung droht: Die letzte Woche „offizielle Duldung“ für den Wagenplatz in Jena-Löbstedt läuft

24.10.18 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für Räumung droht: Die letzte Woche „offizielle Duldung“ für den Wagenplatz in Jena-Löbstedt läuft

Die Wagenburg „Radaue“ am Ufer der Saale. – Foto © MediaPool Jena

(www.ob-jena.de) – Die Meinungen über die Angelegenheit gehen weit auseinander. Hier der Stadtrat, der jüngst mehrheitlich beschlossen hat, man bitte den Jenaer OB Thomas Nitzsche darum, den Wagenplatz des Auf Ache-Vereins am Löbstedter Saaleufer (auch „Wagenburg“ oder „Radaue“ genannt) zu legalisieren – dort der Jenaer Oberbürgermeister, der weiß, dass unter dem geltenden Bundes- wie Landes-Planungsrecht das dauerhafte Wohnen auf Wagenplätzen unzulässig ist (wir berichteten).

Wörtlich heißt es in dem Stadtratsbeschluss vom September: „Der Oberbürgermeister wird gebeten, die am 14.03.2018 ausgesprochene Duldung des Projektes ‚Wagenplatz‘ am Standort ‚Am Steinbach‘ über den Oktober 2018 hinaus bis zum 31.09.2019 fortzuführen.“ Und er wird von den Stadträten „beauftragt, bis zum 31.09.2019 analog der Lösungen, die andere Städte gefunden haben, in Zusammenarbeit mit dem Verein und dem jeweiligen Ortsteilrat eine Einzelfalllösung vorzuschlagen, um den Bewohnern am Standort ‚Am Steinbach‘ eine Bleibeperspektive zu eröffnen.“ Sofern erforderlich, habe der Oberbürgermeister „ein unabhängiges Rechtsgutachten einzuholen“.

Damit schob man Dr. Nitzsche elegant den Schwarzen Peter zu – vor allem durch die Formulierung „wird gebeten“, die so weich ist, dass der Stadtratsbeschluss rechtlich nicht beanstandet werden kann. Wer aber dachte, damit das Stadtoberhaupt in Verlegenheit gebracht zu haben, der irrt. Zumal es auch nicht die erste Duldung war, die im März 2018 – damals noch unter dem früheren OB Dr. Albrecht Schröter – ausgesprochen worden war. Angesiedelt hatte dieser unter Ausblendung der geltenden Gesetzlichkeiten die Wagenburg bereits Anfang 2017 in Löbstedt.

Radaue im November 2017 – Foto © MediaPool Jena

Doch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht oder „Recht im Unrecht“, wie es landläufig genannt wird. Gerade hier greife der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht, so die Bundesrichter, da es der öffentlichen Hand verwehrt sei, willkürlich vorzugehen. Denn was soll die Stadt zukünftig machen, wenn sog. „fahrendes Volk“ die Stadt besucht und eine Zeit lang in jena leben möchte, an der Saale illegale Campingplätze entstehen oder Wohnwagen in den kalten Monaten an Straßenrändern abgestellt und ggf. bewohnt werden, wenn man zuvor über einen Zeitraum von mehr als 2 1/2 Jahren einen Wagenplatz in Jena zulässt?

Einmaliges Übernachten in einem Caravan ist beispielweise zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt, während dauerhaftes Übernachten am selben Ort hingegen eine Sondernutzung darstellt, die einer Genehmigung bedarf. Eine solche ist laut Stadt in einem Landschaftsschutzgebiet und im festgesetzten Überschwemmungsbereich der Saale – und genau dort siedelten sich die Wagenbürger an – unmöglich. Hierüber und über die Standortsuche sowie die rechtliche Würdigung des Wagenplatzes hatte OB. Dr. Thomas Nitzsche bereits im September dem Jenaer Stadtrat berichtet.

Weiter heißt es in der Berichtsvorlage klarstellend zu Art. 3 GG: „In der Duldung der Wagenburg in Jena wurde im Hinblick auf das Vorgehen der Bauaufsicht, gegen das rechtswidrige dauerhafte Wohnen in Gartenanlagen, (…) ein naheliegender Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen.“ Das ist laut dem Jenaer Oberbürgermeister Grund genug, Anfang November 2018 die Räumung der Wagenburg zu veranlassen. Die Vorbereitungen hierzu sollen bereits laufen, selbst wenn sich in den letzten Tagen weitere Wagen auf der Löbstedter Radaue angesiedelt haben. Gleich Anfang November haben die Wagenbürger einen Termin bei der Stadt, sollen dann über das weitere Verfahren unterrichtet werden.





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