Zehnjährige soll 1991 selbst von der Teufelstal-Brücke gestürzt sein: Angeklagter im Fall des getöteten Mädchens aus Weimar widerruft Geständnis

27.11.18 • AUS DER REGION, INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, STARTKommentare deaktiviert für Zehnjährige soll 1991 selbst von der Teufelstal-Brücke gestürzt sein: Angeklagter im Fall des getöteten Mädchens aus Weimar widerruft Geständnis

Bildrechte: Polizei

(red) – Vor dem Landgericht Gera findet derzeit der Prozess um den Tod der zehnjährigen Schülerin Stephanie Drews aus Weimar statt, die vor 26 Jahren zuerst entführt und wenig später zerschmettert unter der Teufelstalbrücke an der BAB A 4 aufgefunden worden war.

Im Herbst 2016 gründete die Polizei in Thüringen die Sonderkommission „Altfälle“, um drei damals noch nicht aufgeklärte Fälle von Kindstötungen in Jena und Weimar neu aufzurollen; der Fall Stephanie war der Polizei zufolge davon der älteste. Neue Erkenntnisse der Soko führten Anfang 2018 zu einem heute 66-järigen Verdächtigen in Berlin, der lange observiert wurde, bevor ihn Spezialeinsatzkräfte festnehmen konnten. Der Mann war bereits im Jahre 1996 durch das Landgericht Gera wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden und bekam seinerzeit eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die er verbüßt hat.

„Um zu verhindern, dass der Verdächtige Beweismittel vernichtet, mussten wir einen schnellen Zugriff gewährleisten können“, so berichtet es der Soko-Leiter im März nach der Festnahme. Nach Besichtigung der Wohnungstür habe man sich dazu entschieden, die Haustür aufzusägen, worauf der Beschuldigte SEK-Beamte mit einer Eisenstange angegriffen habe. Es kam zu einem Handgemenge. Genau hierauf beruft sich nun vor Gericht der Verteidiger des Angeklagten, der davon ausgeht, dass (Zitat) „die einschüchternden Umstände der Festnahme“ mit zu den Aussagen geführt hätten, durch die sein Mandant die Tötung des Mädchens eingeräumt hätte. Deshalb habe er einen Antrag gegen die Verwertung der Vernehmungen gestellt, so der Anwalt. Ein mitentscheidender Punkt, denn käme der Mordvorwurf nicht zum Tragen, könnten die anderen Taten des 66-Jährigen bereits verjährt sein.

Am gestrigen Montag hat sich der Angeklagte nun erstmals selbst im Prozess geäußert und hierbei den Anklagevorwurf des Mordes vehemant bestritten. Zwar sei es richtig, dass er pädophile Neigungen habe und Stephanie Ende August 1991 entführt hätte. Damals sei er mit der Schülerin über Jena und Bürgel zur Autobahnauffahrt Eisenberg und dort auf die A9 in Richtung Bayern gefahren. Dort habe er sie, so der Angeklagte in seiner Einlassung vor Gericht, nackt fotografieren wollen, wozu es aber nicht gekommen sei, weil sich das Mädchen eingenässt habe. Hierdurch sei er angeekelt gewesen und habe den Plan aufgegeben.

Anschließend hätte er Tabletten zu sich genommen und auch dem Kind welche verabreicht, so der Mann. Auf der Rückfahrt nach Weimar habe er sich schließlich zunehmend müde gefühlt und aus diesem Grund die Zehnjährige an der Autobahn aussetzen wollen. Da der Rastplatz am Hermsdorfer Kreuz jedoch überfüllt gewesen sei, habe er kurz vor der Teufelstalbrücke angehalten, das Mädchen dort ans Geländer gesetzt und ihm eine Decke umgelegt. Danach habe er sie aufgefordert, zum Rastplatz Teufelstal Nord zu laufen, erklärte der Angeklagte vor dem Landgericht. Bereits vor dem Losfahren habe er bemerkt, dass das Kind nicht mehr zu sehen war, sich aber gedacht, die Schülerin habe sich vor ihm verstecken wollen.

Deshalb sei er bis zu einem Parkplatz kurz vor Jena weitergefahren und habe dort übernachtet. Erst aus den Nachrichten einige Tage später habe vom Fund des toten Mädchens erfahren. Mit den Worten, „Ich konnte mir nicht vorstellen, wie das passieren konnte“, Stephanie müsse selbst von der Brücke gestürzt sein, beschloss der 66-Jährige seine Aussage. Im Prozess hatte jedoch ein Gutachter bereits belegt, dass ein einfacher Unfall ausgeschlossen werden kann, denn durch ein versehentliches Fallen über das Brückengeländer könne das Mädchen nicht in jene Position unter der Brücke gekommen sein, an der Stephanie zwei Tage nach dem Vorfall in eine Decke gewickelt tot aufgefunden wurde. Mit einem Urteil wird frühestens gegen Ende der Woche gerechnet.





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