Noch keine Anklage in Sicht: Seit mehr als anderthalb Jahren untersucht die Staatsanwaltschaft Arbeitsmethoden von Rechtsanwälten aus Jena

11.12.18 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für Noch keine Anklage in Sicht: Seit mehr als anderthalb Jahren untersucht die Staatsanwaltschaft Arbeitsmethoden von Rechtsanwälten aus Jena

Symbolfoto © FotoliaLizenz#134585375

(red) – Rechtsanwälte einer im Roten Turm in Jena ansässigen Kanzlei sollen mehr als 3.500 bereits von Dritten vorgeschädigten Geldanlegern Rettung vorgegaukelt und sie hierbei schnöde hinters Licht geführt – sprich: betrogen – haben. Dies vermutete vor mehr als anderthalb Jahren der Leitende Geraer Oberstaatsanwalt Thomas Villwock, weshalb 2017 in gleich fünf Bundesländern bei 15 Büros und Objekten nach Akten und Datenunterlagen gesucht worden war (wir berichteten).

Dass deren Auswertung Monate dauern würde, war von Anfang an bekannt gegeben worden, denn es gab gleich mehrere Feststellungen von Gerichten, die in einer Vielzahl von Fällen Verfahren einstellten, mit der stets beauftragten Rechtsanwälte-Kanzlei aus Jena jedoch hart „ins Gericht“ gingen, bis hin zur Vermutung eines planmäßigen, gewerbsmäßigen Betrugs von Mandanten, wie z.B. die Stiftung Warentest berichtet.

 

Und in der Tat: bis heute dauern diese staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen (wir berichteten) an. Auch weiterhin steht also der Verdacht im Raum, die Kanzlei habe gemeinsam mit – vermeintlich unabhängigen – Anlegerschutzvereinen Mandanten-Ansprüche geltend gemacht, obwohl die Erfolgsaussichten mehr als gering gewesen seien. Gingen die Vorgeschädigten auf das Angebot ein und verloren später vor Gericht, flatterte ihnen im Anschluss eine Gebührenforderung ins Haus, die teilweise höher war, als die zuvor entstandenen Anlageverluste, wie Staatsanwalt Martin Zschächner bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Thüringer Landeskriminalamt im Sommer letzten Jahres erklärte.

Jedoch gelte stets, so Oberstaatsanwalt Villwock, die juristische Unschuldsvermutung und dies bis zu einer möglichen späteren Verurteilung. Bislang handele es sich daher nur um „laufende Untersuchungen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt.





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