SPD, LINKE und Grüne im Stadtrat fordern „korrekte politische Arbeit“, ignorieren aber weiterhin den Ortsteilrat Löbstedt

08.01.19 • JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, UNSER JENAKommentare deaktiviert für SPD, LINKE und Grüne im Stadtrat fordern „korrekte politische Arbeit“, ignorieren aber weiterhin den Ortsteilrat Löbstedt

Die sog. „Radaue“ in Löbstedt – Foto © MediaPool Jena

Am 13. Dezember vergangenen Jahres fasste der Jenaer Stadtrat einen Beschluss – eingebracht von der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -, im Jenaer Ortsteil Löbstedt einen B-Plan aufstellen zu lassen, der es auf Grundstücken der Straße Am Steinbach ermöglichen soll, mitten in einem Landschaftsschutzgebietes im festgesetzten Überschwemmungsbereich der Saale ein „Sonstiges Sondergebiet“ u.a. zur Errichtung „fliegender Bauten“ möglich zu machen. Weiter soll mit den aktuellen (Zitat) „Nutzer_innen der Fläche Am Steinbach (…) einen Pachtvertrag (…) über die Nutzung der Fläche“ abgeschlossen werden. – Gemeint sind mit beiden Punkten die etwa zehn dort alternativ wohnenden sog. Wagenbürger.

Nach der Beschlussfassung im Dezember kündigte Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche an, diesen Beschluss beanstanden zu wollen. Hierzu gibt es heute eine Sondersitzung des Jenaer Stadtrats (wir berichteten). In diesem Zusammenhang stellte die Fraktionschefin der Linken, Martina Flämmich-Winckler, in der Presse die Frage  nach der (Zitat) „Rechtmäßigkeit“ der für heute angesetzten Stadtratssitzung und SPD-Ratsherr Christoph Vietze (der zugleich Ortsteilbürgermeister in Jena-Nord ist) erklärte, der Wunsch, etwas zu verhindern, sei hier wohl größer (Zitat) „als die korrekte politische Arbeit.“ – Da sei die Frage erlaubt: Wie halten es die Einbringer mit der Rechtmäßigkeit ihrer Vorlage oder der korrekten politischen Arbeit?

So bestimmt die Thüringer Kommunalordnung eindeutig, dass ein Ortsteilrat (Zitat) „in allen wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig vor der Entscheidung des zuständigen Organs der Gemeinde zu hören (ist). Dem Ortsteilrat ist eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu geben, insbesondere (…) zu baurechtlichen Satzungen und Planungen. Folgt das für die Entscheidung zuständige Organ der Gemeinde der Empfehlung, dem Vorschlag oder der Stellungnahme des Ortsteilrates nicht, sind dem Ortsteilrat die Gründe darzulegen.

Nicht einmal den Versuch hatten die drei Stadtratsfraktionen vor dem 13. Dezember unternommen, bei dem für Löbstedt zuständigen Ortschaftsrat oder den als Nachbarn direkt anliegenden Kleingärtnern für ihre Beschlussvorlage zu werben, geschweige denn, sie vor Ort vorzustellen und eine Empfehlung oder Stellungnahme einzuholen. Und nun, weitere vier Wochen sind vergangen, hört man aus Löbstedt, dass sie noch immer nicht mit den Bürgern vor Ort Kontakt aufgenommen haben, um zu erklären, warum und weshalb man den Beschluss hat fassen lassen, in Löbstedt einen Bebauungsplan aufzustellen.

Ich frage mich: Wo ist hier die von Dr. Vietze eingeforderte „korrekte politische Arbeit“, wo ist die Bürgerbeteiligung, wie sie die ThürKO verlangt?





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