Stadt Jena: Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit müssen bis zum 31.03.2019 gestellt werden

07.03.19 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für Stadt Jena: Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit müssen bis zum 31.03.2019 gestellt werden

Ein Schulkind schreibt die Worte Ehrenamt und engagieren auf ein Blatt Papier. – Symbolfoto © FSU Anne Günther

(Stadt Jena) – Auch 2019 besteht wieder die Möglichkeit Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt.

Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen, das heißt für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes, die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für Aufwandsentschädigungen. Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2019 noch bis einschließlich 31.03.2019 gestellt werden.

Das Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind hier zu finden: https://www.jena.de/de/288861. Als Ansprechpartner steht bei der Stadt Jena Herr Walther zur Verfügung: 03641 – 49 30 28





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