Prozess um sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall aus Jena-Nord

31.01.20 • NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, POLIZEIBERICHT, START, UNSER JENAKommentare deaktiviert für Prozess um sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall aus Jena-Nord

Wegweiser zu Gericht und Staatsanwaltschaft. – AdobeStockLicense#172477155

(NJK) – Am Landgericht Gera läuft derzeit ein Prozess wegen sexueller Nötigung in einem besonders schweren Fall, die sich in Jena-Nord zugetragen haben soll. Angeklagt ist ein derzeit 40 Jahre alter Mann, dem die Staatsanwaltschaft Gera vorwirft, am Samstag, den 10. August 2019, eine 42-jährige Frau sexuell bedrängt zu haben.

Laut Anklageschrift habe sich das Opfer an diesem Tag bei Bekannten, die sich im Urlaub befanden, um das Gießen der Blumen und das Füttern der Meerschweinchen gekümmert haben. Da das Ganze nur kurz dauern sollte, ließ die Frau die Tür des Einfamilienhauses auf einem ehemaligen Kasernengelände einen Spalt weit offen stehen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte dies um 11.05 Uhr genutzt habe, um in das Haus zu gelangen und die Geschädigte zu sexuellen Handlungen aufzufordern. Seine Begründungt: er sei krank und brauche „es“ jetzt. Als die 42-Jährige sich verweigerte, habe der Mann ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gezückt und die Frau 20 Minuen lang zu sexuellen Handlungen genötigt.

Die Polizei hatte den Mann noch am Tattag aufgegriffen, wober der Angeklagte die Sachlage völlig anders schilderte. Seinem Bericht nach habe die Fau ihn ins Haus gezogen, um dort sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Zuvor sei er spazieren gegangen und von der Frau angesprochen worden. Diese hätte ihm von Probleme mit ihrem Ehemann berichtet und gesagt, dass sie sehr krank sei. Daraufhin sei er aber weitergegangen und habe das Haus betreten. Dass man seine Spuren im Haus fang hänge damit zusammen, dass „man“ ihm wohl eine Falle gabe stelen wollen.

Der Mann befindet sich derzeit in der forensischen Psychiatrie in Stadtroda und war auch zum Tatzeitpunkt bereits in psychiatrischer Behandlung, wobei er jedoch seine Medikamente selbst abgesetzt hatte. Nun muss u.a. eine forensische Psychiaterin begutachachten, ob der Mann zur Tatzeit schuldfähig war. Das Landgericht Gera hat insgesamt sieben Verhandlungstage für den Prozess angesetzt.





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