„Abstimmung über den BÜRGERHAUSHALT 2014“: Das Entschuldungsprogramm der Stadt Jena auf der Kippe!

21.06.14 • START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Abstimmung über den BÜRGERHAUSHALT 2014“: Das Entschuldungsprogramm der Stadt Jena auf der Kippe!

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(ALEXIS TAEGER | 2014-06-21) – Derzeit können 15.000 Jenaer Bürgerinnen und Bürger über den „Bürgerhaushalt 2014“ abstimmen. Hinzu kommt die Möglichkeit des Online-Votings – beides läuft bis einschließlich 30.06.2014.

Das Kernthema ist dieses Jahr der Schuldenabbau. Bei der früheren Befragung zum Bürgerhaushalt der Stadt Jena von vor fünf Jahren hat es ein überwältigendes Votum der Menschen in Jena, die an der Umfrage teilnahmen, für die Rückführung der Verschuldung als oberstes Ziel gegeben; der Stadtrat beschloss daraufhin, das Entschuldungskonzept für die Stadt Jena bis zum Jahr 2023.

Die Fakten: Seit 1999 hat die Stadt Jena ihren Schuldenberg von damals ca. 153 Millionen Euro (ohne gewerbliche Kredite) auf 36 Mio. Euro zum heutigen Zeitpunkt (= 2014) abgetragen. Im Grunde genommen werden seit der Jahrtausendwende die Nachwendeinvestitionen abgezahlt. Dafür gibt es einige gute Gründe:

(1) Die jährliche Zinsbelastung von ursprünglich über 9,3 Mio. Euro/Jahr wurde auf heute knapp 1,5 MEUR/a reduziert. Das vergrößert den Spielraum für laufende Ausgaben im freiwilligen Bereich des Haushaltes: Kultur, Soziales, etc.

(2) Die eigentliche Gefahr schuldenfinanzierter Investitionen besteht darin, dass diese jährliche Folgekosten nach sich ziehen, die den an sich schon schuldenfinanzierten Haushalt noch stärker belasten. Ein Verzicht auf neue Schulden begrenzt diese Gefahr erheblich auf natürliche Weise. Die Kommunalpolitiker vom OB bis zum Stadtrat sind gezwungen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen.

(3) Seit 2010 läuft der Solidarpakt II schrittweise bis 2019 aus. Wenn Jena es schafft, die Schulden bis dahin weitgehend zu tilgen und Ausgabendisziplin einigermaßen zu halten, dann wird die Stadt auch nach 2019 mit weit geringeren Förderungen zu Recht kommen.

Seit 2010 wird die Entschuldung durch das bereits erwähnte, vom Stadtrat beschlossene, Entschuldungskonzept abgesichert. Ein wichtiges Element ist eine verbindliche Mindesttilgung von 4 Mio. Euro/Jahr (= ein ca.-Betrag; er variiert mit der Ertragskraft der Betriebe) und ganz entscheidend: Ein Verbot von Schulden nicht gewerblicher Art.

Der Jenaer Oberbürgermeister un der Stadtrat sind seit 2010 zur Einhaltung dieser Randbedigungen verpflichtet – es sei denn, das Entschuldungskonzept wird aufgehoben.
Und genau das steht aktuell zur Debatte im Rahmen des „Bürgerhaushaltes 2014“. Dort werden die Bürger aufgerufen, sich für vier mögliche Wege zu entscheiden:

1.) Beschleunigung: Der Begriff ist irreführend. Damit soll ausgedrückt werden, dass jährlich mehr getilgt wird als verbindlich festgelegt. Da dies seit Beginn Entschuldungskonzept 2010 immer der Fall war, wäre dies demnach keine „Beschleunigung“ sondern ein Fortsetzung der gängigen Praxis seit 2010 (de facto seit 2007!). Wer dies Entschuldung also ungebremst fortsetzen will, muss für „Beschleunigung“ stimmen. Die Entschuldung könnte 2010 fast pünktlich zum Auslaufen des Solidarpaktes II abgeschlossen werden.

2.) Planmäßige Durchführung: Das ist demzufolge eine Verzögerung der Entschuldung bis 2025 durch „Dienst nach Vorschrift“. Das Entschuldungskonzept müsste nicht einmal geändert werden. Eine besondere Tücke liefern die überplanmäßigen Tilgungen der letzten Jahr, die mit den Pflichttilgungen der nächsten Jahre verrechnet werden können. Eine Ausgabefreudige Kommunalpolitik könnte für rund drei Jahre einfach mit der Tilgung aussetzen. Ob eine solche Mehrheit dann die Kraft besäße zur Entschuldung zurückzukehren darf angezweifelt werden. 

3.) Verlangsamung: Formal eine Verzögerung Jenseits 2030 wäre dies wohl das Ende der Entschuldung. Die Tilgung müsste erst in der nächsten Legislatur wieder aufgenommen werden – jenseits des politischen Horizonts. Das Entschuldungskonzept müsste durch den Stadtrat geändert werden, was dazu führen kann, dass weitere Hintertürchen eingebaut werden. Es bliebe nur das Neuverschuldungsverbot.

4.) Die Aufgabe der Entschuldung: Eine klare Ansage, die aussagt: dann gibt es im Bereich der Stadt Jena wieder neue Schulden.

Weshalb die aktuelle Befragung der Bürger, dieses Thema im Jahre 2014, obwohl doch alles klar ui sein scheint mit dem Entschuldungskonzept der Stadt Jena?

Die Begehrlichkeiten in der Jenaer Politik sind groß. So waren DIE LINKE und die Bürger für Jena (jetzt: BfJ / Unser Jena) schon immer gegen das Entschuldungskonzept. Die gültige Vorlage des Oberbürgermeisters wurde damals von der Koalition aus SPD, CDU und Grünen und zusätzlich von der FDP beschlossen.

Jetzt aber hat die CDU einen Schwenk in Richtung DIE LINKE gemacht: Sie möchte das Neuverschuldungsverbot für Bildungsinvestitionen abschaffen (siehe hierzu das CDU-Wahlprogramm). Damit dürfte man ca. 50 Mio. Euro neue Schulden für nicht gewerbliche Investitionen machen. Am Ende kann der Bürger so nicht mehr unterscheiden, ob die Schuldenaufnahme tatsächlich gezielt für eine bestimmte Schule vorgenommen wurde oder ob nur Eigenmittel ersetzt werden, die dann für eine andere nicht gewerbliche Investition verwendet werden.

Damit gäbe es im Stadtrat eine Allianz aus DIE LINKE, CDU und Bürger für Jena / Unser Jena für neue Schulden und gegen das bestehende Entschuldungskonzept = die Variante „Aufgabe“ mit einer neuen Mehrheit von mehr als 56 %.

Wer dies verhindern möchte, sollte in der „Bürgerbefragung zum Bürgerhaushalt 2014“ sein Votum für die Variante „Beschleunigung“ abgeben. Wie beschrieben auch als Online-Voting und noch bis einschließlich 30.06.2014.





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