„100 Jahre Kurt Tucholsky in Jena“ (Teil 2 einer Spurensuche)

26.11.14 • JEZT AKTUELL, KULTUR & BILDUNG, STARTKeine Kommentare zu „100 Jahre Kurt Tucholsky in Jena“ (Teil 2 einer Spurensuche)

JEZT - Die Jenaer Universität um 1915 - Foto © MediaPool Jena

(JEZT AKTUELL) – [Fortsetzung von TEIL 1] m ersten Anlauf wurde die Doktorarbeit des Mannes, dessen Bücher nur wenige Jahre später von den Nationalsozialisten erst verboten und dann verbrannt wurden, ein gutes halbes Jahr lang von der Jenaer Universität „gewogen“ und schließlich für „zu leicht“ empfunden, so dass der „cand. jur.“ nacharbeiten musste.

Also hieß es für Tucholsky, nochmals in Berlin ein Führungszeugnis zu beantragen, in die Provinz nach Jena zu schicken und vor allem die 350,– Mark ein zweites Mal zu berappen. Am 9. Juni 1914 bat er den Dekan der Juristischen Fakultät der Jenaer Universität sogar schriftlich darum „…von meiner Immatrikulation absehen zu wollen…“ – einem Wunsch, dem dieser nach Eingang der 350,– Mark ohne Weiteres folgte.

JEZT - Liste Jenaer Jura-Professoren 1914-1915 - Foto © MediaPool JenaTucholskys Doktorvater nahm sich (so belegte es die Promotionsakte aus dem Archiv der FSU), im Sommer 1914 erneut dessen Dissertation „Die Vormerkung aus § 1179 BGB und ihre Wirkungen“ an und ihm gefiel, was der 24-jährige Berliner an Ergänzungen, Überarbeitungen und Erweiterungen seines Themas vorgenommen hatte; bald auf 100 Seiten brachte es die Arbeit nun.

Vielleicht war es aber auch der Mobilmachung nach Beginn des 1. Weltkrieges geschuldet, dass man Tucholsky, auf dessen, noch vor Kriegsbeginn, ausdrücklich geäußerten Wunsch hin, schnell für die mündliche Prüfung zuließ. Nun ging es dem Journalisten und Schriftsteller zu schnell, denn der bat den Dekan der Fakultät, Geheimrat Prof. Dr. Johannes Niedner, postwendend um eine Verschiebung der Prüfung und berief sich dabei auf sein schon genanntes gesundheitliches Leiden.

Am 19. November 1914 sollte es dann aber so weit sein: Dekan Prof. Dr. Niedner sowie die Professoren Lehmann, Rauch und Rosenthal luden Kurt Tucholsky „nachmittags um 5 Uhr“ zur mündlichen Prüfung. Das teilte man ihm schriftlich mit und der kabelte am 12. November 1914 um 11 Uhr und 10 Minuten zwei Worte zurück: „Einverstanden. Tucholsky“.

JEZT - Prof. Dr. Eduard Rosenthal - Abbildung © MediaPool JenaAufgeregt und mit gehörigem „Bammel“ stieg der Berliner an diesem regnerischen Donnerstag, dem 19. November 1914, frühs in Berlin in den Zug und verließ ihn nicht weniger ruhig zur Mittagszeit am Jenaer Saalbahnhof. Dann ging er zu Fuß die rund 800 Meter zum imposanten Universitätshauptgebäude mit dem Uhrentürmchen, das erst 1908 – also gerade einmal sechs Jahre zuvor – fertiggestellt und bezogen worden war.

In der mehrstündigen Prüfung musste sich Tucholsky von Dekan Prof. Dr. Niedner in Strafrecht, Strafprozessrecht und Kirchenrecht prüfen lassen, Prof. Dr. Heinrich Lehmann fragte Tucholskys Kenntnisse im Römischen und im Bürgerlichen Recht ab, Prof. Dr. Karl Rauch war für das Handelsrecht, wie das deutsche Privatrecht zutändig und Prof. Dr. Eduard Rosenthal (der „Vater der Thüringer Verfassung“ von 1920/21, spätere Ehrenbürger der Stadt Jena und Erbauer der „Villa Rosenthal“/siehe Zeichnung links) prüfte Kurt Tucholsky in Staatsrecht, Deutscher Rechtsgeschichte und Verwaltungsrecht – allesamt wirklich gewichtige Persönlichkeiten der damaligen Zeit.

Man darf annehmen, dass sich Tucholsky intensiv auf die für ihn wichtige, mündliche Prüfung vorbereitet hatte (mit ein wenig Extrazeit wegen seines „Herzleidens“) und an diesem Tag in Jena passabel auftrat. Auch kann davon ausgegangen werden, dass dem Jenaer Kunst- und Kulturfreund Geheimrat Rosenthal (nach dem noch frischen Erfolg von „Rheinsberg“) nicht unbekannt war, wen er da an diesem Tag vor sich hatte. Jedenfalls waren sich die ehrenwerten Herren Professoren nach kurzer Beratung einig und so „…beschloß die Fakultät…“ (Zitat aus der Jenaer Tucholsky-Akte) „…den Kandidaten ‚cum laude‘ zu promovieren“.

Kurt Tucholsky hatte sein Ziel in Jena erreicht, hatte bestanden und zwar „cum laude“/“mit Lob“, was einem „gut“ entsprach. Damit war er aber noch lange kein „Dr. jur.“, denn seine Dissertation musste gedruckt und veröffentlicht werden. […Fortsetzung folgt…]





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