Bloggen – Löschen – Persönlichkeitsrechte missachten (Teil 2): Vom Umgang mit Gesetz und Recht, dort „wo der Spaß aufhört“

02.12.14 • JEZT AKTUELL, STARTKeine Kommentare zu Bloggen – Löschen – Persönlichkeitsrechte missachten (Teil 2): Vom Umgang mit Gesetz und Recht, dort „wo der Spaß aufhört“

JEZT - Liveuebertragung des Jenaer Stadtrats bei Radio Jena - Foto © MediaPool Jena

(JEZT AKTUELL) – FORTSETZUNG VON TEIL 1: Das Internet habe ein Gedächtnis, so sagt man, und dass man im Internet ohne Rücksicht auf Verluste munter darauf los kommentieren und berichten könne. In gewisser Weise stimmt dies auch. So gibt es keine Qualitätskriterien dafür, wer was im Internet veröffentlichen darf, wohl aber Gesetze.

Vorgeschichte zu Teil 2

Seit Jahren gibt es Beschwerden von JENAPOLIS-Nutzern, dass dort Kommentare gelöscht werden (wir berichteten darüber). Beispielhaft sei der dort am 06.11.2014 veröffentlichte Artikel „Wer Medien nicht akzeptiert, stellt die Demokratie in Frage!“ von Herausgeber Arne Petrich erwähnt, in dem ein Nutzer namens „sebastian r.“ folgende Beschwerde einreichte:

„Herr Petrich, an das, was Sie von der Stadt einfordern, halten Sie sich bisweilen selber nicht. (…) Entweder ist jenapolis eine private Website, so argumentieren Sie ja, wenn Sie hier missliebige Meinungen in den Kommentaren unterdrücken, oder jenapolis ist ein Presseerzeugnis – dann sollten Sie sich aber auch an journalistische Standards halten.“ Daraufhin forderte Arne Petrich einen Beweis ein für „missliebige Meinungen in den Kommentaren unterdrücken“ ein, den der Nutzer auch lieferte.

Hierauf ergriff  JENAPOLIS-Hausjournalist Tobias Netzbandt das Wort und begründete die Auslöschung des angesprochenen Leser-Kommentars von „sebastian r.“ mit folgenden Worten:

„Sie hatten sich nicht die Mühe gemacht, den Redebeitrag anzuhören, aber herumgejammert (…) Sie haben Ihren Kommentar einfach voreilig geschrieben, um dann den Autor, in diesem Fall mich, zu diskreditieren (…) Irgendwo hört der Spaß ja mal auf, gell?“

So geht man bei JENAPOLIS mit der Meinungsfreiheit um, einem verfassungsrechtlich verbrieften Grundrecht unserer demokratischen Gesellschaft.

Die Missachtung von Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Fotos

JEZT - Unkenntlich gemachtes Gesicht in einem ARD Bericht - Abbildung © MediaPool Jena

Man kennt diese Aufnahmen mit unkenntlich gemachten Gesichtern aus der Zeitung und vom Fernsehen; auch JENAPOLIS zeigt solche Fotos hin und wieder. Es ist inzwischen also kein Geheimnis mehr, dass in Deutschand die Veröffentlichung von Fotos oder Videos im Internet von bestimmten Dingen abhängig ist. Bindend ist hierbei, dass man für eine Veröffentlichung von statischen wie bewegten Bildern die Zustimmung des / der Abgebildeten braucht oder die Freigabe durch die Justiz, unabhängig ob es sich um Videoaufnahmen einer sog. „Dashcam“ handelt, Bilder einer Überwachungskamera oder Fotos von bestimmten Anlässen mit Nennung der Namen der abgebildeten Person/en.

Ebenso untersagt ist die Veröffentlichung von Fotos, die in Privatwohnungen, Firmen- oder Diensträumen entstanden sind, wenn hierfür keine Genehmigung vorliegt. Letzteres wird gelegentlich toleriert, wenn es z.B. um Familien-Fotoalben geht, kann jedoch selbst hier zu Problemen führen, wie in diesem Jahr vom Oberlandesgericht Koblenz festgestellt wurde. Nur bei einem stillschweigenden Einverständnis des oder der Abgebildeten kann unter Umständen etwas anderes gelten.

JEZT - google screenshot zu Jenaer Keine Verbesserung bei der Buergerbeteiligung in SichtAll das kann man nachlesen oder sich hierzu beraten lassen. Man kann es aber auch so handhaben, wie der bereits erwähnte JENAPOLIS-Journalist Tobias Netzbandt und sinngemäß argumentieren: Ich bin ein Mitglied der Presse. Ich darf das. Nicht in seinem Tatendrang gestoppt zu werden, reicht Netzbandt bereits als rechtlicher Ersatz aus, um  immer wieder Fotos ins Internet zu stellen. Was die Sache interessant macht, ist seine Verteidigungshaltung, wenn es doch einmal Widerspruch gibt.

So fotografierte er beispielsweise im Sommer diesen Jahres ohne Erlaubnis Personen während einer Sitzung des Jenaer Stadtentwicklungsausschusses, bebilderte ein Foto mit „KSJ-Werkleiter Uwe Feige (links) und KSJ-Abteilungsleiter Rainer Sauer bei der Vorstellung der geplanten Maßnahmen in Lichtenhain im Stadtentwicklungsausschuss“ und verteidigte sich gegenüber einem der Abgebildeten, der erklärte, er sei mit der Veröffentlichung nicht einverstanden, mit den Worten: „Während SIE mir vorwerfen, Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben, als ich Sie im Stadtentwicklungsausschuss in Ausübung Ihrer Tätigkeit als Beamter dieser Stadt – vulgo: Verwaltung, Staat…“ (fotografierte) „…verletzen SIE meine Urheberrechte, indem SIE das entsprechende Foto (…) verwenden. Das ist eine Verletzung meiner Rechte. Ich habe Sie mehrfach angemahnt.“

So läuft das im System Netzbandt: Das illegal ins Internet gestellte Foto zu veröffentlichen ist aus seiner Sicht sein ureigenes Recht, dieses Foto jedoch als Beweis aufzuführen, darf von ihm untersagt werden – Begründung: Als „Beamter dieser Stadt – volgo: Verwaltung, Staat“ verliert ein Mensch seine Persönlichkeitsrechte und die Rechte nach dem Kunsturhebergesetz. Dabei ist es umso schlimmer, nicht nur das Foto an sich ohne Zustimmung der Abgebildeten ins Internet zu stellen sondern auch noch die Namen der erkennbaren Personen aufzuführen.

JEZT - google screenshot zu Jenaer Wahlbriefkasten im Buergeramt bewusst oeffentlichÄhnlich locker nimmt Netzbandt die Unverletzlichkeit der Wohnung, die sich laut Rechtsprechung des BVerfG und der ständigen Rechtsprechung des BVerwG inzwischen auf alle Betriebs- und Geschäftsräume erstreckt. Obwohl es so jedermann klar ist, dass Gebäude, Wohnungen, Räume irgend jemanden gehören und man vorher fragen muss, bevor man dort fotografiert, ist Herr Netzbandt oft investigativ unterwegs und dabei scheinen ihm z.B. Diensträume der Stadt Jena sozusagen „Volkseigentum“ zu sein, was ihn wiederum zu einigen Dingen berechtigt, wie er meint.

In dem JENAPOLIS-Bericht „Jenaer Wahlbriefkasten im Bürgeramt bewusst öffentlich?“ zeigt er mehrere Fotos des Behälters, in dem Wahlbriefunterlagen nach der Stimmabgabe aufbewahrt werden, öffnet diesen sogar eigenmächtig, wie die Betitelung eines Fotos mit „Wahlbriefkasten beim Öffnen – TNetzbandt-Jenapolis“) belegt. Die von der Stadt Jena nicht erteilte Fotografiererlaubnis interessierte ihn dabei nicht und das Verhalten der städtischen Bediensteten kommentierte Netzbandt sogar mit den zynischen Worten: “ Bei einem kurzen Besuch des Büros war es möglich, einen ungehinderten Blick in den unverschlossenen Kasten zu nehmen. Dabei entstanden mehrere Aufnahmen mit einem Fotoapparat mit Blitzlicht. Ob die Mitarbeiterinnen von dem Vorgang irritiert waren oder das Ganze für eine ganz alltägliche Situation hielten, sollte die Stadtverwaltung möglichst schnell öffentlich klarstellen.“

Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Missachtung der informellen Selbstbestimmung

Schließlich gibt es aber noch einen ganz anderen Bereich, in dem der Blog-Journalist Tobias Netzbandt Persönlichkeitsrechte fortgesetzt ignoriert. Der Deutsche Presserat beschreibt dies unter Bezug auf Artikel 2 des Grundgesetzes unter dem Pressekodex Ziffer 8 mit den Worten: „Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein.“

Was eine Polizistin, ein Müllmann, eine Lehrerin oder ein anderer Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in seiner Freizeit machen, welche Partei er wählt, welches Auto sie fährt, welchen Beziehungsstatus er/sie haben etc. hat mit der Erfüllung der Arbeit nichts zu tun: das ist Privatsphäre. Ein Journalist lernt dies während seines Studiums oder Volontariats. „Ist das Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden.“ bezieht sich auf Verfehlungen oder andere besondere Vorkommnisse, nicht aber darauf, ob die Polizistin oder der Müllmann seine Arbeit gut oder schlecht macht – mit „Erörtern“ ist zudem nicht das schlichte Verleumden gemeint. Herr Netzbandt jedoch greift oft tief in seine journalistsche Trickkiste, um Wege zu konstruieren, bestimmte Personen öffenlich bloß zu stellen.

JEZT - Internet-Kommentar von Tobias Netzbandt

Nehmen wir noch einmal den oben bereits erwähnten KSJ-Abteilungsleiter*. Der mache seine Arbeit nicht gut („schlampig“), schreibt Netzbandt seit Monaten in Artikeln und Kommentaren. Dass dies nicht stimmt und auch nicht durch die von dem Blog-Journalisten als Beweise aufgeführten Ausschussunterlagen zu belegen ist, lässt ihn kalt. Als der so von ihm Beschuldigte darum bat, die Unterstellungen zurückzunehmen, legte der Blog-Journalist nach und ließ alle Rücksichten fallen:

JEZT - JENAPOLIS-Kommentar von Tobias NetzbandtNetzbandt veröffentlichte, auf welchen Internetseiten der Beschuldigte in seiner Freizeit aktiv ist und verlinkte diese, ließ Sauers Parteizugehörigkeit durchblicken („Wie unabhängig sind Sie überhaupt?“) erwähnte, dass der Abteilungsleiter privat im Trägerverein des Offenen Hörfunkkanals aktiv ist, dabei aber verschweigen würde, dass er Mitarbeiter der Stadt sei und so weiter.

Wie gesagt: Einen wirklichen Grund dafür im Sinne einer dienstlichen Verfehlung oder eines besonderen Vorkommnisses gab es nicht und ein „Erörtern“ sieht anders aus. Was aber für Netzbandt kein wirklicher Grund ist, in sich zu gehen – im Gegenteil: „Zu meinen Anmerkungen für die Vorfälle im Stadtentwicklungsausschuss: SIE hätten dem WIDERSPRECHEN MÜSSEN! Sie TATEN ES NICHT. Damit ist es jetzt FAKT.“ (= Hervorhebungen von Netzbandt) schrieb er an Sauer und wird in weiteren, öffentlich verbreiteten Aussagen teilweise sogar im Ton unverschämt.

Typisch ist auch eine andere Reaktion von Tobias Netzbandt auf eine Intervention Rainer Sauers. Dieser hatte beim Deutschen Presserat bezüglich der Einhaltung des Pressekodex durch JENAPOLIS nachgefragt, denn JENAPOLIS ist Mitglied des Deutschen Presserats. Der Journalist verunglimpfte Sauer daraufhin und natürlich erneut öffentlich mit den Worten: „Nur Spaß für den Herrn Sauer, mal wieder kostenfrei für einen Pseudo-Skandal gesorgt. Herzlichen Glückwunsch für den Geldverschwender!!!“

Sauer stellte daraufhin klar, was der Deutsche Presserat ihm schriftlich mitgeteilt hatte. Netzbandt zweifelte dies jedoch an und antwortete ihm: „Als ob der Deutsche Presserat Ihnen als ‚Konkurrent‘ eine solche Prüfung mitteilen würde!“* – Sich dort sicherheitshalber noch einmal zu erkundigen, bevor er sich äußert – im Pressejargon nennt man so etwas Recherche – war dem engagierten Journalisten offensichtlich eine weitere Geld- wie Zeitverschwendung. So blieb ihm in der Tat nur die Mutmaßung.

Schlussbemerkung

Wir hatten Herrn Netzbandt Teile des Artikels im Oktober 2014 zur Kenntnis übersandt, um ihm Gelegenheit zu geben, hierzu aus seiner Sicht Stellung zu nehmen. Er hat diese Möglichkeit nicht wahrgenommen.


  • = ergänzender Hinweis: Rainer Sauer ist neben seiner beruflichen Tätigkeit sowohl bei ZONO Radio Jena als auch bei JEZT für den Inhalt gemäß § 10 Absatz 3 des Staatsvertrages über Mediendienste / MDStV sowie § 5 und § 6 des TMG sowie § 55 RStV rechtlich verantwortlich, weshalb ihn Herrn Netzbandt als „Konkurrent“ bezeichnete.




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