Der 181. bis 185. Verhandlungstag im Münchner “NSU”-Prozess

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JEZT - Inside NSU - Das Original - Abildung © MediaPool Jena

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Aus Pressemeldungen zusammengestellt von Annett Szabo-Bohr:

03.02.2015: Der 181. Verhandlungstag

Am 176. Tag im Münchner „NSU“-Prozess rückte wieder einmal die Frage in den Vordergrund, weshalb sich die 1998 in Chemnitz untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in dieser Stadt oft frei bewegen konnten, obwohl sie doch von Polizei und Verfassungsschutz dringend gesucht wurden. nicht aufspüren konnten. Grund für die Fragen war die Aussage des Szene-Zeugen Enrico R., der erklärte, dass sich die drei in der sächsischen Stadt „normal bewegt“ hätten und bei einem „wöchentlichen rechten Treff“ mit anwesend gewesen seien. Er selbst habe Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe 1998 in der Wohnung eines Freundes getroffen, sagte Enrico R., erklärte aber auf die Rückfrage des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, weshalb er der Polizei damals keinen Tipp gegeben habe, dass er damals nicht gewusst habe, dass die drei späteren Terroristen polizeilich gesucht wurden. Nach dem Auffliegen des „NSU“ Ende 2011 habe man sich in der Szene darüber lustig gemacht, „wie lange die in Chemnitz waren, ohne dass es jemand mitbekommen hat“, sagte Enrico R. zu Götzl.

Nicht geklärt werden konnte vor Gericht, ob und ggf. was Enrico R. mit Waffen zu tun hatte oder auch noch hat. Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben hatten in ihrem Antrag zur Ladung von Enrico R. angegeben, dieser habe über eine scharfe Waffe verfügt und gemeinsam mit einem weiteren Zeugen eine Schießübung gemacht Der Rechtsextremist beteuerte jedoch, er habe nur eine Gas- und eine Luftdruckpistole besessen.

04.02.2015: Der 182. Verhandlungstag

An diesem Prozesstag wurde erneut auf den Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße von 2004 eingegangen. Als Zeuge geladen war ein Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts, der nach der Bombenexplosion den Tatort vermaß. Er sagte aus, dass die Keupstraße damals großflächig von der Druckwelle betroffen war. Nägel aus dem Sprengsatz wären rund 150 Meter weit geflogen, noch in 250 Metern Entfernung vom Detonationsort seien Fensterscheiben zu Bruch gegangen.

Zu Beginn dirses Jahres hatten die Aussagen zweier anderer Ermittler bereits deutlich gemacht, dass die Polizei den Tatort mit großer Akribie kartografiert und ausgemessen hatte. Außerdem sagten am 182. Prozesstag zwei weitere Zeugenzu unterschiedlichen Themen aus, darunter ein Arzt aus dem Evangelishcen Kranknehaus in Kalk, der einen Patienten namens  Muzaffer T. behandelt hatte.

05.02.2015 = Der 183. Verhandlungstag

Zwei wichtige Gutachten bestimmten am 183. Verhandlungstag das Geschehen. Es ging dabei um den Mitangeklagten Carsten S., der dem „NSU“-Trio vor Beginn der Mordserie in Chemnitzeine die Ceska-Pistole überbracht hatte. Anschließend gab es erneut Streit um die Frage, wer als „NSU“-Opfer in München klagen kann. Grund war ein Antrag von Beate Zschäpes Verteidigigung, die forderte, eine Nebenklägerin aus dem „NSU“-Prozess auszuschließen. Auslöser ist die Untersuchung des Bombenanschlags in der Kölner Keupstraße. Die Bombe war mit über 700 Nägeln gespickt gewesen und viele Menschen, fast ausnahmslos mit türkischem Migrationshintergrund, wurden durch sie schwer verletzt. Sie erlitten Verbrennungen oder Gehörschäden und leben seitdem mit der quälenden Erinnerung an das Ereignis. Die Ermittler hatten seinerzeit 22 Verletzte aufgelistet, die nebenkläger halten diese zahl aber für zu niedrig, so dass immer wieder Opfer aussagen sollen,d ie zwar keine offenen körperlichen verletzungen davon getragen haben, aber seelich an den Folgen des Anschlags leiden.

Zschäpes Verteidiger beanspruchen hierbei das Recht für sich, die Frage beantworten zu können, wer als Opfer gilt. Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Heer forderte deshalb an diesem Verhandlungstag, die Nebenklägerin Sermin S. aus dem Verfahren auszuschließen, zudem ihren Anwalt. Heer ARgument: Frau S. sei Zeugin des Anschlags gewesen, aber keine Geschädigte.  Die Entscheidung hierüber liegt dei Richter Götzl und nun wurde auch klar, weshalb er am Vortag einem Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts so ausgiebig danach befragt hatte, bis zu welcher Hausnummer in der Keupstraße die Gefahrenzone rund um die Nagelbombe reichte.

10.02.2015: Der 184. Verhandlungstag

Diese Woche im Münchner „NSU“-Prozess begann mit zwei Zeugen, die zum Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße vom Juni 2004 aussagten. Am NAchmittag hörte das Gericht dann erneut Enrico R. an, den Zeugen, der bereits am 181. Prozesstag im Zeugenstand war. Der Zeuge war auf Betreiben der Anwälte von Ralf Wohlleben geladen worden und Enrico R.s Aussage sollte zeigen, dass das Trio auch prinzipiell über den „Waffennarr“, wie Wohllebens Anwältin den Zeugen bezeichnete. Allerdings blieb R., trotz Ermahnung zur Wahrheitspflicht durch den Corsitzenden Richter, dabei, dass er außer den zwei „harmlosen“ Waffen niemaals eine andere Waffe besessen habe und hatte dann bei Rückfragen durch Ralf Wohllebens Anwälte erhebliche Erinnerungslücken.

11.02.2015 = Der 185. Verhandlungstag

An Verhandlungstag 185 im „NSU“-Prozess vor dem OLG München trat ein gewichtiger Zeuge aus der rechten Szene in den Zeugenstand, Bend T., und er machte dies „standesgemäß“ mit kahl rasiertem Schädel, schwarzer Bomberjacke, schwarzem T-Shirt mit Reichsadler, olivgrüner Armeehose sowie schwarzen Schnürstiefeln. T. gab, mit einem gelassen wirkenden Unterton an, er sei der „Anführer der Kasseler Gruppe Sturm 18“. Fragen des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl beantwortet der 40-Jährige ab und an auch patzig, berief sich ansonsten auf Erinnerungslücken. Dabei ist der Sachverhalt, zu dme er gehört wurde, durchaus interessant.

Am 15. Dezember 2011 schrieb er aus dem Gefängnis (T. war dort wegen Bedrohung und Beleidigung inhaftiert) an den hessischen Verfassungsschutz und bot sich als Informant über rechtsextreme Netzwerke an undzwar im Zusammenhang mit dem „NSU“. Seine Bedingung: –er wolle „so schnell wie möglich aus der Haft entlassen werden“. Die hessischen Behörden zeigten sich interessiert, da Bernd T. als krimineller Aktivist der Szene bekannt war und über reichlich Inisderwiessen verfügte. Zuerst vernahmen ihn die Verfassungschützer, dann im März 2012, das BKA. Der überzeugte Skinhead erzählte hierbei, er habe im März 2006 Mundlos und Böhnhardt am Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe abgeholt. Dabei seien sie von Polizisten in Zivil fotografiert worden. Später seien Mundlos und Böhnhardt mit sieben weiteren Leuten zu einer Geburtstagsfeier gekommen, bei der die Band „Oidoxie“ gespielt habe. Und er wisse, wer Mundlos und Böhnhardt nach Kassel eingeladen habe und bei wem sie übernachtet hätten.

Bernd T. berichtete den Beamten auch, er habe zwischen 2003 und 2005 mehrfach seinen Bruder in Zwickau besucht. Bei einem Konzert in einer Garage habe er da auch Mundlos und Böhnhardt getroffen. Die beiden Terroristen wohnten seit dem Sommer 2000 gemeinsam mit Beate Zschäpe in der sächsischen Stadt.

Zwar bezweifeln Bundesanwaltschaft und BKA inzwischen, dass die Geschichten stimmen, die T. bei den Vernehmungen von sich gegeben hatte. Richter Götzl fragte denZeugen trotzdem und der hatte nun die bereits erwähnten Erinnerungslücken, stritt fast alles ab, was er 2012 zu Protokoll gegeben hatte..

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