„Ist der jenaer Mietspiegel ungültig?“ – Dr. Thomas Nitzsche (FDP) stellt dem Jenaer OB zum Stadtrat am 17.06.2015 harte Fragen

10.06.15 • JEZT AKTUELL, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Ist der jenaer Mietspiegel ungültig?“ – Dr. Thomas Nitzsche (FDP) stellt dem Jenaer OB zum Stadtrat am 17.06.2015 harte Fragen

Dr Thomas Nitzsche - Schueler versetzen nicht Schulen 2015 - Abbildung © FDP Jena

Dr. Thomas Nitzsche – Abbildung © FDP Jena

Für die nächste Sitzung des Jenaer Stadtrates am 17. Juni 2015 hat FDP-Stadtrat Dr. Thomas Nitzsche einige Fragen gestellt, die sich für ihn logischerweise aus dem viel beachteten Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11. Mai 2015 bezüglich des „Berliner Mietspiegels 2013“ (= Az 235 C 133/13) ergeben haben und auch unsere Stadt betreffen könnten. Konkret stellt er klar:

a) Die Einordnung von Wohnlagen in „einfach“, „mittel“ und „gut“ entsprechen nicht anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen.

b) Es bestehen in der Bundeshauptstadt zu große Unterschiede zwischen den Gebieten, die gemeinsam in die „mittlere“ Wohnlage eingeordnet worden sind. Zudem bestehen

c) Zweifel an der Repräsentativität der in Berlin zugrunde gelegten Stichproben.

d) Die Definition der Mietspiegelzellen und die Zuordnung der Wohnungen zu diesen Zellen erfolgten dort systemwidrig.

e) Angenommene Betriebskostenabschläge bei der Berechnung der Nettomieten entsprechen nach Feststellung des Gerichts nicht der Berliner Mietenwirklichkeit.

Und schließlich f) erfolgte die Extremwertbereinigung beim „Berliner Mietspiegel 2013“ nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen.

FORTSCHRITT - FREIHEIT - FAIRNESS - weiss - Abbildung © FDP JenaDer letztgenannte Mangel führte sogar dazu, dass das Gericht den „Berliner Mietspiegel 2013“ nicht nur als qualifizierten, sondern auch als einfachen Mietspiegel verworfen hat. Dr. Nitzsche: „Wir sind uns alle einig, dass ein rechtssicherer Mietspiegel ein höchst wünschenswertes Instrument für alle Beteiligten am Jenaer Wohnungsmarkt wäre. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat die FDP-Fraktion allerdings ernsthafte Zweifel an der Methodik des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Jena vorgebracht und diesem folgerichtig auch nicht zugestimmt.“ Der Liberale, der auch stellvertretender Landesvorsitzender der Thüringer Freien Demokraten ist, weiter: „Ich selbst war am 28. Januar 2015 bei einer Sitzung der AG Mietspiegel zugegen. In Erinnerung daran und in Kenntnis des Berliner Urteils fürchte ich, dass wegen oben genannter Mängel auch der Jenaer Mietspiegel mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht angefochten werden kann.“

Dr. Nitzsche möchte daher von Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter wissen:

1) Kann mir die Verwaltung diese Sorge in allen sechs Punkten nehmen und mit welcher Begründung?

2) Falls nein, ist der Vertrag mit dem Büro, das den Jenaer Mietspiegel erstellt, so gestaltet, dass die Stadt im Falle einer gerichtlichen Niederlage wie in Berlin Regress geltend machen kann?

3) Was würde ein verworfener Mietspiegel für die beantragte Mietpreisbremse bedeuten?

Die Beantwortung dieser drei Fragen wird dem Oberbürgermeister nicht leicht fallen und man darf in der Sitzung des Stadtrates am kommenden Mittwoch im Jenaer Rathaus durchaus gespannt sein, wie seine Antwort ausfallen wird. Natürlich wird diese Sitzung auch wieder live von Radio Jena auf UKW übertragen. Dazu gibt es nächste Woche bei „JEZT“ weitere Informationen. HIER findet man die Anfrage von Dr. Thomas Nitzsche im vollen Wortlaut!





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