„Jeweils 2.500 Euro Geldstrafe wegen des Abbrennens von Pyrotechnik“. Relativ milde Urteile für Erfurt und Jena nach Endspiel im Köstritzer Landespokal

28.06.16 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, SPORT, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Jeweils 2.500 Euro Geldstrafe wegen des Abbrennens von Pyrotechnik“. Relativ milde Urteile für Erfurt und Jena nach Endspiel im Köstritzer Landespokal

JEZT - Bengalisches Feuer beim Fussball - Pictrure Licence 173450325 by Fotolia

JEZT - JenaSport LogoDas Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat in zwei schriftlichen Einzelrichterurteilen über Vorfälle beim Endspiel um den Köstritzer Landespokal am 28.05.2016 im Jenaer Ernst-Abbe-Sportfeld entschieden. Danach müssen sowohl der FC Carl Zeiss Jena als auch der FC Rot-Weiß Erfurt wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch Zuschauer/Anhänger sowie weiteres unsportliches Verhalten der Zuschauer/Anhänger jeweils eine Geldstrafe von 2.500 Euro entrichten.

Das Urteil nimmt Bezug auf die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) § 43 Absatz 16 i. V. m. § 3 Absatz 2. Gegen das Urteil ist eine Berufung entsprechend der Fristen möglich.





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