Jenas StuRa will die Abschaffung aller Studiengebühren im Freistaat

11.10.16 • INFOS FÜR STUDIERENDE, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu Jenas StuRa will die Abschaffung aller Studiengebühren im Freistaat

JEZT - StuRa Jena Logo - Abbildung © MediaPool Jena

Radio Jena Newscontainer Logo 230„Entgegen allgemeiner Auffassung und Werbung ist Thüringen kein Bundesland, in dem keine Studiengebühren erhoben werden. Vielmehr existieren 16 Einzelgebühren, die eine erhebliche Belastung und bildungs- wie sozialpolitische Fehlentwicklung in Thüringen darstellen.“ Darauf weist Malte Pannemann, Referent für Hochschulpolitik beim StuRa der FSU Jena hin und leitet daraus die Forderung ab, das Gebührengesetz abzuschaffen und so einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.

Ein Beispiel für diese Gebühren sei die sog. Langzeitstudiengebühren, die de facto vor allem Studierende aus benachteiligten sozioökonomischen Milieus trifft, sagte Pannemann. Die Studierenden in Thüringen zahlten jährlich 2,4 Mio. Euro Langzeitstudiengebühren, so der tuRa-Referent, davon an der Friedrich-Schiller-Universität Jena ca. 800.000 Euro pro Jahr. Weitere Gebühren sind z.B. Praktikums-, Prüfungs- und Zeugnisgebühren oder Senior/innen-Studiengebühren.

„Über die direkt als solche zu erkennenden und offenen Studiengebühren hinaus gibt es aber noch versteckte Gebühren wie die Immatrikulationsgebühr in Form eines Kostenbeitrages für die erstmalige Erstellung des Studierendenausweises“, erklärt Johannes Struzek vom Referat für Sozialpolitik des Studierendenrates. „Es ist nicht ersichtlich, warum für einen Vorgang wie das Einfügen eines Fotos, des Namens und des Studiengangs in das ansonsten automatisch arbeitende System 20 Euro erhoben werden. Das sind 10 Euro mehr, als man im Falle des Verlustes für einen neuen Studierendenausweis zahlen muss“, so der Student der Uni Jena.

Die Regierungsparteien haben sich bereits 2014 in ihrem Koalitionsvertrag zu einer Revision des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes verpflichtet. Aus Sicht der Studierendenvertretung ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Rechts auf Bildung die Studierenden finanziell zu entlassten. Solange sogenannte Regelstudienzeiten, welche in manchen Studiengängen von nicht einmal zehn Prozent der Studierenden eingehalten werden könnten, ausschlaggebend für die Bezahlung von Studiengebühren seien, werde der Druck vor allem auf Studierende mit Kindern, Beeinträchtigungen oder Erwerbstätigkeit stetig erhöht, so der Jenaer StuRa.

„Das Ziel der Regierungskoalition, die Studiensituation zu verbessern, statt das Studium vor dem Hintergrund der finanziellen Ausstattung abzubrechen, kann so nicht eingehalten werden“, führen die StuRa-Aktiven weiter aus. „Damit es durch die Abschaffung der verschiedenen Gebühren nicht gleichzeitig zur weiteren Unterfinanzierung kommt, muss die Landesregierung die Kompensation der wegfallenden Gebühren schon jetzt für den Doppelhaushalt 18/19 einplanen.“





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