In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Der 332. bis 339. Verhandlungstag

06.02.17 • AUS DER REGION, INTERESSANTES, JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, START, UNSER JENA, UNSER JENA & DIE REGIONKeine Kommentare zu In München geht der „NSU“-Prozess zu Ende: Der 332. bis 339. Verhandlungstag

JEZT - Inside NSU - Symbolbild © MediaPool Jena 2015

Zusammengefasst und kommentiert aus Pressemeldungen:

10.01./11.01./12.01.2017: Der 332. bis 334. Verhandlungstag

Von den ersten Verhandlungstagen des neuen Jahres gab es wenig berichtenswertes; es ging vor dem Münchner OLG vornehmlich um Verfahrensfragen. Allerdings waren auch immer wieder Zeugen geladen, so wie an Tag 332 des „NSU“-Prozesses, als Carsten B. von der PI Oldenburg-Stadt Auskunft zu einem Aktenvermerk gab, den er am 21.06.1997 anlässlich einer Zufahrtskontrolle vom gleichen Tag gemacht hatte oder am 333. Prozesstag, an welchem Dr. Norbert Leygraf als Sachverständiger ergänzende Fragen zur Begutachtung des Angeklagten Carsten Sch#ltz# beantwortete. Für den Prozess entscheidende neue Erkenntnisse lieferten beide Befragungen nach Angaben von Prozessbeobachtern nicht.

17.01./18.01./19.01.2017: Der 335. bis 337. Verhandlungstag

Am 335. Verhandlungstag des Prozesses um Beate Zschäpe und Unterstützer des „Nationozialistischen Untergrunds“ in München sollte nach langem Warten endlich Prof. Dr. Henning Saß in den Zeugenstand treten, um sein Gutachten über Zschäpe vorzustellen, das als zentraler Bestandteil im „NSU“-Prozess gesehen wird.

In den Monaten zuvor saß Saß einfach still im Gerichtssaal, mit gutem Blick auf die Hauptangeklagte im „NSU“-Prozess, nur wenige Meter von ihr entfernt. Beate Zschäpe selbst verweigerte die Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen Sachverständigen ebenso wie das persönliche Gespräch, weshalb sich Saß hauptsächlich Notizen machte. Aber selbst dies schien Zschäpes Verteidigern zuviel des Guten, so dass sie am 60. Prozesstag den Antrag stellten, Henning Saß müsse sich weiter weg setzen von ihrer Mandantin, damit diese ungestört mit ihren Anwälten kommunizieren könne. Das Gericht folgte dem Antrag und Prof. Saß rückte ein Stück weiter weg. Aber sein Blick auf Zschäpe blieb.

Indes kam es am 335. Tag im Mammut-Prozess noch nicht zu seiner Berichterstattung und zwar wegen neuerlicher Verzögerungen durch die Zschäpe-Verteidigung. Erst am 336. Verhandlungstag war es dann so weit: Saß, der anerkannter Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist, begann damit, sein Gutachten zu erstatten, mit dem ihn der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München beauftragt hatte. Auch an Tag 337 berichtete Saß, erklärte die Hauptangeklagte aus seiner Sicht für „voll schuldfähig“ und legte zudem eine Sicherungsverwahrung nahe. SPIEGEL.Online berichtete ausführlich darüber.

24.01./25.01.2017: Der 338. und 339. Verhandlungstag

Naturgemäß standen nach dem Vortrag von Prof. Dr. Henning Saß an den Tagen 338 und 339 des „NSU“-Prozesses die Anwälte von Beate Zschäpe im Mittelpunkt, wobei ihr Wahlverteidiger Hermann Borchert hier keine wirklich gute Arbeit im Sinne seiner Mandantin ablieferte. Teilweise unter den versteinerten Mienen der Altverteidiger Zschäpes – Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm – gab Borchert im Saal A101 des Münchner Oberlandesgerichts ein ausgesprochen schwaches Bild ab, als er den psychiatrischen Sachverständigen befragte.

Einige Beispiele: Saß hatte Zweifel an Zschäpes Erklärung geäußert, sie sei Uwe Böhnhardt in „blinder Liebe“ verbunden gewesen. Blinde Liebe bestehe in der Regel nicht über Jahrzehnte, hatte Saß referiert und damit auf das jahrelange gemeinsame Leben Zschäpes mit Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund abgestellt. Ob es denn „wissenschaftliche Erkenntnisse darüber gebe, dass blinde Liebe in der Regel nicht über Jahre dauert“, fragte Borchert nach. Saß sah ihn für einen Moment lang ungläubig an, fragte dann aber scherzhaft, welche „wissenschaftliche Disziplin für Liebesforschung“ zuständig sei. Dann jedoch referierte er darüber, dass es sicher Zeiten intensiver Liebe gebe, in denen auch die Urteilsfähigkeit des blind Liebenden eingeschränkt sei, dass blinde Liebe aber „nach allgemeiner Erfahrung“ nicht über Jahrzehnte währe. Daraufhin hakte Zschäpes Wahlverteidiger nach, wie es zu verstehen sei, wenn der Sachverständige von Tendenzen Zschäpes spreche, „auf eine Außenverursachung“ hinzuweisen würden. Worauf Prof. Saß schlicht und einfach antwortete: „Eigentlich so, wie es da steht.“ Und zwar in seinem Gutachten, dass er u.a. Borchert in Schriftform zur Verfügung gestellt hatte.

Borchert konnte an diesen Tagen kaum Punkte für seine Mandantin sammeln und so stellte sich für Prozessbeobachter die Frage, ob es für Zschäpe klug war, den Kontakt zu ihren Altverteidigern abzubrechen und mit Grasel und Borchert einer neuen Verteidigungsstrategie zu folgen, denn Sturm, Stahl und Heer mühen sich seit Wochen mit allen Kräften, das Gutachten von Saß kritisch zu hinterfragen und haben dafür eigens einen Experten von der Universität Bochum herangezogen. Borcherts Vorgehen hingegen beschränkte sich weitgehend auf Fragen, die oftmals kaum zielführend waren.

So war es dann überaus überraschend, aber im Kontext der Abläufe vor Gericht kaum verwunderlich, das Beate Zschäpe selbst um Rederecht bat. Erstmals in knapp 340 Prozesstagen meldete sie sich im Prozess frei zu Wort und erklärte zu dem Brief von ihr an den Neonazi Robin S. aus dem Jahre 2013, den Henning Saß zu seiner Beurteilung mit herangezogen hatte: „Die Worte sind nicht meine eigenen. Die sind nicht von mir.“ Sie habe, sagte Zschäpe, einige Textpassagen aus einem Brief übernommen, den Sie per Post erhalten habe. Sie, Zschäpe, habe also diese Stellen nur abgeschrieben. Es ging hierbei um Textteile, welche dem von ihr selbst in den bisherigen Einlassungen gezeichneten Bild einer schwachen und abhängigen Frau widersprachen.

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