„Rote Karte für Rot-Rot-Grün“: Thüringen liegt beim Transparenz-Ranking der Bundesländer nur auf Platz 10, doch Jena ist vorbildlich bei Beitragserhebungen und Bürgerbeteiligung

04.03.17 • JEZT AKTUELL, NEWSCONTAINER, POLITIK & URBANES LEBEN, START, UNSER JENAKeine Kommentare zu „Rote Karte für Rot-Rot-Grün“: Thüringen liegt beim Transparenz-Ranking der Bundesländer nur auf Platz 10, doch Jena ist vorbildlich bei Beitragserhebungen und Bürgerbeteiligung

JEZT - leitlinien zur Bürgerbeteiligung - Veranstaltung im Volksbad © Stadt Jena

Veranstaltung im Volksbad zu den „Leitlinien der Bürgerbeteiligung“. – Foto © Stadt Jena

Radio Jena Newscontainer Logo 230 Der Freistaat Thüringen rangiert bei dem ersten Transparenz-Ranking, welches vom Verein „Mehr Demokratie“ gemeinsam mit der „Open Knowledge Foundation“ (OKF) am vergangenen Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde, mit 32 von möglichen 100 Punkten gemeinsam mit Baden-Württemberg und dem Saarland nur auf Platz 10; vier Bundesländer haben allerdings bisher noch überhaupt keine gesetzliche Grundlage geschaffen.

Für das Transparenz-Ranking wurden die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze der 16 Bundesländer analysiert, bewertet und verglichen. Die Fragestellung war dabei: „Wie gut ist die Informationsfreiheit im Bundesländer-Vergleich geregelt?“ Dazu, wie die Bewertungen zu Stande kamen, erklärte „Mehr Demokratie“, es habe eine Bestandsaufnahme der Gesetze für Informationsfreiheit und Transparenz (Gesetze und Gebührenordnungen) stattgefunden, wobei gemessen an einem „optimalen Design“ eine Zahl von 100 Punkten erreicht werden konnte.

Wie es hieß, seien wichtige Aspekte zur Bewertung gewesen:

  1. eigenständige („proaktive“) Veröffentlichung von Informationen,
  2. umfassende Auskunftspflichten,
  3. Klauseln zur Abwägung des öffentlichen Interesses an einer Information mit Belangen von Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen,
  4. Das Recht auf Beantragung der Einsicht in nicht aktiv veröffentlichten Informationen mit einfachen Beantragungswegen, kurzen Antwortfristen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Behörden und
  5. die Erhebung von Gebühren nur in Ausnahmefällen.
Blog Straßenbaubeiträge der Stadt Jena - Abbildung © KSJ

Blog „Straßenbaubeiträge“ der Stadt Jena – Abbildung © KSJ

Attestiert wurden dem Freistaat unzureichende Informationsrechte und die mangelhaften Pflichten zur Veröffentlichung von Informationen. Hier gilt OKF und dem Verein „Mehr Demokratie“ das Hamburger Transparenzgesetz als vorbildlich, welches die Hansestadt zum Spitzenreiter des Rankings macht. „Thüringen sollte sich an Hamburg orientieren und die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umwandeln“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Thüringer Landesverbandes von „Mehr Demokratie“ vor der Presse. Am schlechtesten schneide Thüringen in der Kategorie „Gebühren“ ab, wie es hieß, denn im Freistaat sei der Zugang zu Informationen vom Geldbeutel abhängig. „Das erschwert Bürgerbeteiligung und grenzt sozial Schwächere aus“, so Beck. „Die finanzielle Hürde muss aus dem Weg geräumt werden“, sagte er.

Vorbildlich in Thüringen dürfte auf kommunaler Ebene die Stadt Jena sein. Dort ist z.B. bei Straßenbaubeiträgen die kostenlose Einsicht in Akten obligatorisch und beitragspflichtige Bürger werden hier seit inzwischen mehr als zwei Jahrzehnten vor einer Beitragserhebung schriftlich über die Sachverhalte, die gesetzlichen Grundlagen sowie die zu erwartenden Beitragshöhen informiert. Öffentliche Informationsveranstaltungen und ein umfangreicher Info-Blog des Kommunalservice Jena runden das „Transparenz“-Bild auf dieser Ebene ab. Weitere Pluspunkte für die Lichtstadt: Die vom Stadtrat beschlossenen und verbindlichen „Leitlinien der Bürgerbeteiligung“, viele Infoveranstaltungen und Blogs zu den wichtigen Themen der Stadt sowie ein sog. „Newsroom“ auf der Homepage der Stadt Jena.





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